Scheidung für Anfänger: Die Zugewinngemeinschaft

Rechtliche Folgen bei Ehe & Scheidung

Veröffentlicht am: 08.10.2021
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Rechtliche Folgen bei Ehe & Scheidung 

Wer heute Abend im ARD die "Scheidung für Anfänger" geschaut hat, fragt sich vielleicht: Was bedeutet eigentlich die Zugewinngemeinschaft für mich? Welche rechtlichen Folgen hat eine Heirat in Zugewinngemeinschaft - im Zweifel auch im Falle einer Scheidung? In unserem neuen Blogbeitrag auf Youtube erläuert unser Experte für Familienrecht, Rechtsanwalt Bernfried Rose, das Konzept der Zugewinngemeinschaft. 

Das Video finden Sie am Ende dieses Beitrags.

Die Zugewinngemeinschaft: Nicht-Folgen

Wenn Sie heiraten, landen Sie automatisch im Güterstand der sogenannten Zugewinngemeinschaft. Verhindern können Sie das nur, wenn Sie einen Ehevertrag schließen. Zu dieser Option komme ich, wenn ich Ihnen die wichtigsten Folgen der Zugewinngemeinschaft erklärt habe.

Dies sind:

  1. Keine Vereinigung der Vermögensmassen,
  2. Beschränkung für bestimmte Verfügungen und vor allem
  3. der Zugewinnausgleich im Scheidungsfall und beim Tod.

Ich fange direkt mal damit an, einen gewaltigen Irrtum aufzuklären, der sich hartnäckig und folgenschwer bei vielen Eheleuten hält: Auch wenn in der Zugewinngemeinschaft das Wort Gemeinschaft steckt, bedeutet das nicht, dass sich durch die Heirat die Vermögensmassen von Ehefrau und Ehemann vereinen. Jeder bleibt Alleineigentümer von dem, was ihm schon vorher allein gehört hat und von dem, was er nach der Heirat selbst erwirbt. Und auch auf seinen Schulden bleibt jeder allein sitzen. Als Ehegatte haften Sie somit auch grundsätzlich nicht für die Verbindlichkeiten ihres Partners.

Folgen der Eheschließung

Das war jetzt also erstmal eine wichtige NICHT-Folge der Zugewinngemeinschaft. Aber was ändert sich denn nun mit der Eheschließung?

Nun, nach der Heirat können Sie nicht mehr allein über Ihre eigenen Sachen verfügen, wenn diese ein Haushaltsgegenstand werden. Im Ernst – in der Zugewinngemeinschaft brauchen Sie die Zustimmung Ihres Partners, wenn Sie Haushaltsgegenstände verkaufen oder verschenken – auch wenn sie Ihnen allein gehören. Als Haushaltsgegenstand gilt dabei alles, was der gemeinsamen Lebensführung dient – also zum Beispiel auch Ihr Auto, wenn es als Familienkutsche genutzt wird und womöglich sogar Ihr Hund, wenn er auch ihrem Ehepartner gehorcht. Zum Glück kennt im wahren Leben niemand diese Vorschrift. Es handelt sich also eher um ein FunFact.

Viel relevanter in der Praxis ist eine andere Beschränkung: In der Zugewinngemeinschaft dürfen Sie ohne die Einwilligung Ihres Partners nicht über Ihr Vermögen als Ganzes verfügen. Was bedeutet das konkret? Niemand verkauft oder verschenkt doch sein ganzes Vermögen als Paket. Erfasst von der Beschränkung können gegebenenfalls aber schon DIE Fälle sein, in denen jemand zum Beispiel über seinen Anteil an einer Immobilie oder einem Unternehmen verfügt, wenn diese Vermögensposition 85 oder 90 Prozent seines Gesamtvermögens ausmacht. Bei solchen Geschäften müssen Sie also Ihre Ehefrau bzw. Ehemann um Zustimmung bitten. Was soll das? Hierdurch soll die wirtschaftliche Existenz der Familie geschützt werden – und außerdem noch die Erwartung des Ehegatten auf einen möglichen Zugewinnausgleich bei einer späteren Scheidung. 

Der Zugewinnausgleichsanspruch

Und damit sind wir auch schon bei der mit Abstand wichtigsten Folge der Zugewinngemeinschaft – dem Zugewinnausgleichsanspruch, wenn die Ehe durch Scheidung beendet wird. Dann gibt es nämlich den großen Kassensturz. Man guckt sich an: Was hat der Ehemann im Laufe der Ehe an Vermögen dazugewonnen. Und wieviel reicher ist die Ehefrau in der Zeit geworden. Derjenige, der das größere Plus hat, muss dem anderen die Hälfte der Differenz als Zugewinnausgleich auszahlen. Erbschaften und Schenkungen eines Ehegatten werden dabei aber dessen Anfangsvermögen bei der Heirat zugerechnet, so dass diese im Ergebnis keinen Zugewinn begründen.

Ausführliche Informationen zum Zugewinnausgleich bei Scheidung finden Sie in weiteren Videos von uns und natürlich auf unserer Kanzleiwebsite: Zugewinnausgleich

Zugewinn nach dem Tod: Auswirkungen auf die Erbfolge

Und weil uns nicht immer das Familiengericht, sondern manchmal auch erst der Tod scheidet, gibt es den Zugewinnausgleich auch, wenn der Ehegatte verstirbt. Im Ergebnis erhöht sich im Erbfall die gesetzliche Erbquote des Ehegatten pauschal um ¼, wenn die Eheleute im Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben. Wurde der Ehegatte enterbt, kann er neben dem erbrechtlichen Pflichtteil noch den Ausgleich des tatsächlichen Zugewinns verlangen. 

Ich erzähle Ihnen jetzt noch, was Sie unternehmen können, wenn Ihnen der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft nicht zusagt. Dann können Sie vor oder nach der Eheschließung durch einen Ehevertrag einen anderen Güterstand vereinbaren. Im Angebot ist dabei einmal die Gütergemeinschaft. Die ist aber so selten und in der Regel unzweckmäßig, dass sie die gleich wieder vergessen können. Häufiger kommt einem da schon die Gütertrennung auf den Tisch. Die sorgt dafür, dass bei der Scheidung kein Zugewinnausgleich stattfindet. Der Ausschluss des Zugewinns gilt bei der Gütertrennung jedoch auch für den Fall, dass die Ehe durch Tod beendet wird. Und für den Fall will ich vielleicht gerade den Zugewinnausgleich, weil der nämlich nicht der Erbschaftsteuer unterliegt.

Für dieses kompliziert klingende Problem gibt es glücklicherweise eine einfache Lösung: Vereinbaren Sie in einem Ehevertrag einfach eine sogenannte modifizierte Zugewinngemeinschaft die den Ausschluss des Zugewinns nur für die Scheidung vorsieht – nicht aber für den Fall, dass tatsächlich erst der Tod die Eheleute scheidet.

Sinnvoll ist die Vorsorge für den Scheidungsfall vor allem dann, wenn der Zugewinn auf der Ebene eines Unternehmens generiert wird oder zum Beispiel größeres Immobilienvermögen vor der Zerschlagung geschützt werden soll.

Sowohl bei der vertraglichen Gestaltung zum Schutz des Vermögens als auch bei der Interessenwahrnehmung bei der streitigen Scheidung kommen dann meine Kolleginnen und Kollegen ins Spiel. Die finden Sie mit vielen weiteren kostenlosen Informationen auf unserer Homepage. Abonnieren Sie gerne diesen YouTube-Kanal, wenn der Schutz von Vermögen Ihr Thema ist.