Der Anwalt als Berater im Gesellschafterstreit

Wer erwartet was von wem?

Anwalt und Mandantschaft haben in einem Gesellschafterstreit jeweils bestimmte Erwartungen an das Auftreten der anderen Seite. Auf den ersten Blick scheinen diese Erwartungen klar vorhersehbar zu sein.

Veröffentlicht am: 19.12.2021
Qualifikation: Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht in München
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Der rechtssuchende Mandant wünscht sich einen versierten Rechtsanwalt, der die Interessen der Mandantschaft mit Nachdruck im Gesellschafterstreit vertritt. Der Anwalt freut sich auf ein spannendes Mandat und erwartet eine angemessene Bezahlung seiner Anstrengungen.

Die Beratungspraxis zeigt allerdings ein deutlich differenzierteres Bild. Der Mandant mag zwar formal einen Rechtsanwalt beauftragen, jedoch in seinem Innersten noch nicht dazu bereit sein, den Gesellschafterkonflikt wirklich einer Lösung zuführen zu wollen. Der Anwalt bringt dem Mandanten vielleicht ein gewisses Misstrauen entgegen, weil auch der Mandant zu der Entstehung des Konfliktes beigetragen hat.

Gesellschafterstreit: Anwalt und Mandant sollten „matchen“

Das „Matching“ zwischen Mandant und Anwalt stellt für den weiteren Verlauf des Gesellschafterstreits eine grundlegende Weichenstellung dar. Der rechtssuchende Mandant macht immer den ersten Schritt, wenn er sich auf die Suche nach dem Rechtsberater seiner Wahl begibt. Dabei wird der Mandant über kurz oder lang den Anwalt „finden“, den er aus bewussten oder auch unbewussten Gründen gerade sucht.

Der Mandant kann sehr unterschiedliche Erwartungen an das Auftreten des von ihm auserkorenen Anwaltes in einem Gesellschafterstreit haben. Der Rechtssuchende kann sich von der Einschaltung des Rechtsanwaltes etwa eine Verschärfung und damit schnellere Bewältigung des Gesellschafterstreites erhoffen. Dieser Mandantentyp wird sich einen proaktiven und durchsetzungsstarken Rechtsanwalt suchen, der sich dem Ausfechten des Gesellschafterstreits mit der nötigen Motivation widmen wird.

Demgegenüber wird ein Anwalt, der nicht kurzfristig bereitsteht und lediglich „Probleme verwalten“ will, bei dem hier in Rede stehenden Mandantentyp keinen Anklang finden.

Erwartungen des Mandanten an den Rechtsanwalt im Gesellschafterstreit

Denkbar ist aber auch, dass der Mandant von einem lange andauernden Gesellschafterstreit gezeichnet ist und weder die Kraft noch die Absicht hat, eine wirkliche Lösung des Konfliktes durch die Einschaltung eines Anwaltes zu suchen. Für einen proaktiven und durchsetzungsstarken Anwalt kann ein solcher Mandant ein Problem darstellen. Wenn es dem Anwalt nicht gelingt, den Mandanten von einer zielführenden Vorgehensweise in dem Gesellschafterstreit zu überzeugen, wird der Anwalt bei der Bearbeitung des Mandates nicht motiviert sein.

Grundsätzlich sind die Erwartungen der Mandantschaft hinsichtlich der Vorgehensweise des Anwaltes im Gesellschafterstreit so lange legitim, wie der Mandant sein im Gesellschafterstreit erworbenes oder vertieftes Misstrauen nicht auf seinen Rechtsberater transferiert. Ohne Vertrauensbasis kann der Rechtsanwalt ein Mandat in einem Gesellschafterkonflikt nicht sachgemäß bearbeiten, auch wenn der Mandant die Rechnungen des Anwaltes ohne Beanstandung zahlt.

Erwartungshaltung des Anwaltes an die Mandantschaft

Auch der Anwalt hat bestimmte Erwartungen an das Auftreten der Mandantschaft im Rahmen eines Gesellschafterkonfliktes. Zunächst ist der Rechtsanwalt auf die zeitnahe Bereitstellung der von ihm angeforderten Informationen angewiesen. Denn ohne diese Informationen fehlt dem Anwalt schlicht die Grundlage, die notwendigen rechtlichen Schritte einzuleiten, um dem Mandanten helfen zu können.

Außerdem muss der Mandant für eine sachgemäße Rechtsberatung in einem Gesellschafterstreit ein gewisses finanzielles Budget einplanen. Das Ansinnen eines Mandanten, dass der Anwalt ein „großes“ Problem für „kleines“ Geld lösen soll, geht an den Realitäten eines Gesellschafterkonfliktes vorbei. In einem Gesellschafterstreit steht für die Mandantschaft zumeist sehr viel auf dem Spiel. Gleichzeitig bindet die Beratung erhebliche zeitliche Ressourcen des Anwaltes.

Anwalt und Mandant müssen im Gesellschafterstreit ein gutes Team sein

Rechtsanwalt und Mandant haben wechselseitige Erwartungen hinsichtlich des Auftretens der jeweils anderen Seite. Eine hohe Übereinstimmung bei diesen Erwartungen stellt eine gute Basis für die anwaltliche Beratung in einem Gesellschafterkonflikt dar. Vor einer Mandatserteilung sollten prospektiver Mandant und Anwalt überprüfen, ob sie tatsächlich zueinander passen. Ganz grundsätzlich ist das Team von ROSE & PARTNER, insbesondere unsere Rechtsanwälte für Gesellschaftsrecht, Ihnen bei allen Fragen rund um das Thema Gesellschafterstreit sehr gern behilflich.