GmbH Online-Gründung (DE/EN)

Bundestag gibt grünes Licht für die GmbH-Gründung online

Veröffentlicht am: 16.07.2021
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Bundestag gibt grünes Licht für die GmbH-Gründung online

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Dr. Boris Jan Schiemzik, Fachanwalt für Handels- und Ge-sellschaftsrecht

DE/EN: Dieser Beitrag ist auch in englisch verfügbar. / This article is available in english. 

Der deutsche Gesetzgeber macht einen nächsten Schritt Richtung Digitalisierung des Unternehmensrechts. Der Bundestag hat im Juni 2021 die Umsetzung der EU-Digitalisierungsrichtlinie (EU – 2019/1151) beschlossen. Damit wird der Weg für eine flächendeckende Online-Gründung der GmbH bereitet. Auch die Online-Gründung aus dem Ausland heraus wird ermöglicht.

Ab wann ist die GmbH-Gründung online möglich?

In Deutschland wird man ab August 2022 die GmbH online gründen können. Die EU favorisierte eine Online-Gründung in allen Mitgliedsstaaten bereits zum August 2021. Die deutsche Bundesregierung hat jedoch von einer Verlängerungsoption Gebrauch gemacht und peilt nun die Digitalisierung des Unternehmensregisters und die Gründung der GmbH über das Internet zum August 2022 an.

Was heißt GmbH online gründen?

Bei der GmbH-Gründung online sollen die hohen Standards beibehalten werden. Daher wird Bei der GmbH-Gründung online sollen die hohen Standards beibehalten werden. Daher wird Deutschland weiterhin am Notarsystem festhalten. Der Notar bleibt nach wie vor „Gatekeeper“ bei der GmbH-Gründung. Er bleibt Hüter des 125 Jahre alten GmbH-Rechts und soll weiterhin - so der deutsche Gesetzgeber - für die hohe Rechtssicherheit in Deutschland sorgen. Ab dem kommenden Jahr werden Geschäftsführer und Gesellschafter aber eine GmbH über das Internet über eine Videokonferenz mit dem Notar gründen können. Der Gang zum Notar wird den Beteiligten erspart.

Der Notar wird die Identität der Beteiligten und die Vertretungsverhältnisse im Wesent-lichen im Wege einer Videokonferenz sicherstellen. Gesellschafterbeschlüsse und Handelsregisteranmeldungen werden auf elektronischem Wege dem Handelsregister übermittelt.

Ist auch eine UG-Gründung online möglich?

Die Unternehmergesellschaft, die in der Praxis auch als UG (haftungsbeschränkt) be-kannt ist, ist eine Variante der GmbH. Sie ist gerade keine eigenständige Rechtsform. Daher wird man zukünftig auch die UG online gründen können.

Auch für die online gegründeten UGs gelten die Sonderbestimmungen des GmbH-Gesetzes zur Gründung und Kapitalausstattung. Der Notar wird im Wege einer Videokonferenz eine UG gründen können entsprechend einer GmbH-Online-Gründung.


Wird es für die GmbH-Gründung nur noch eine Notar-Videokonferenz geben?

Nein, die Online-Gründung der GmbH wird als eine neue Option für die Startup-Szene und Konzerne eingeführt. Die Präsenzbeurkundung bleibt weiterhin erhalten. Der Gang zum Notar für eine Gründungsbeurkundung bietet sich auch bei aufwändigen Strukturierungen nach wie vor an. 

Überdies wird man bei komplexen Gründungen z.B. im Wege von sogenannten Sach-gründungen nicht an der Präsenzbeurkundung vorbeikommen. Online werden nur die Bargründungen ermöglicht, also GmbH-Gründungen, bei denen das Stammkapital als Geldleistung aufgebracht wird.

Anwaltliche Bewertung und Praxistipps

Die Digitalisierungsinitiative ist zu begrüßen. Lob gebührt vor allem der EU. Die EU-Kommission bringt mit ihrem Company Law Package Bewegung in die Digitalisierung des Unternehmensrechts. Sogar Mitgliedsstaaten wie Deutschland, die ihre hohen digi-talisierungsfeindlichen Rechtssicherheitsstandards hochhalten, vereinfachen ihre Ver-fahren für die Marktbeteiligten. Die EU erweist sich als Treiber insbesondere für die Star-tup-Szene.

Mit der neuen Initiative werden handelsregisterrechtliche Verfahren sowie die Arbeits-prozesse im Notariat erheblich verschlankt. Mit der Umsetzung der Digitalisierungsrichtli-nie werden Kosten, Zeit- und Verwaltungsaufwand bei GmbH-Gründungen beträchtlich reduziert.

Gründern ist zu empfehlen, dass sie weiterhin auch den physischen Notarbesuch auf sich nehmen sollten, wenn sie individuell zugeschnittene und komplexe GmbH-Gesellschaftsverträge benötigen. Ein analoger Beurkundungstermin bleibt verpflichtend, wenn bei der GmbH-Gründung zum Beispiel  VC-Beteiligungsverträge abgeschlossen werden oder eine Sachgründung beabsichtigt wird.

Hinzuweisen ist darauf, dass sich die materiell-rechtlichen Bestimmungen im GmbH-Recht nicht geändert haben. Es gelten weiterhin alle Kapitalaufbringungs- und Kapital-erhaltungsvorschriften auch für die online gegründete GmbH fort.

Abschließend ein Kritikpunkt: Der deutsche Gesetzgeber hat sich gegen die Online-AG-Gründung ausgesprochen und die Gründung über das Internet nur für GmbHs reser-viert. Da der Notar als Kontrollinstanz erhalten bleibt, erschließt sich mir nicht, weshalb nicht auch unkomplexen kleinen Aktiengesellschaften die Online-Gründung verwehrt bleibt. Die EU-Digitalisierungsrichtlinie würde jedenfalls auch eine AG-Online-Gründung erlauben.