Die Ausschüttungssperre im Unternehmenskauf

Fallstricke für Verkäufer in der Praxis

Veröffentlicht am: 02.03.2021
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Fallstricke für Verkäufer in der Praxis

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Christian Mattlage, Fachanwalt für Gesellschaftsrecht in Hamburg

In der M&A Beratungspraxis spielt der Umgang mit sogenannten Ausschüttungssperren (oder auch „leakage“ Verboten) oft eine große Rolle.

Unternehmenskäufer haben ein Interesse, dass von ihnen erworbene Unternehmen mit möglichst viel vorhandener Liquidität zu erwerben. Hintergrund ist hier, dass der Erwerber nicht auch noch den laufenden Geschäftsbetrieb des target Unternehmens finanzieren will, da dies seine intern kalkulierten Anschaffungskosten erhöhen würde.

Kompensationsmechanismen beim Unternehmenskauf

Üblicherweise wird von unseren Fachanwälten für Handels- und Gesellschaftsrecht im Rahmen der Deal-Strukturierung darauf geachtet, dass Kompensationsmechanismen in die Transaktionsdokumentation Eingang finden, die sicherstellen, dass der Verkäufer für Liquidität in der Gesellschaft auch kompensiert wird.

In diesen Fällen entstehen Diskussionen dann nur im Hinblick auf die Qualifizierung verschiedener Bilanzpositionen, die grundsätzliche Kompensation ist aber unstreitig. Käufer versuchen dann ggf. noch über die Definition von „betriebsnotwendiger Liquidität“ einen gewissen Liquiditätsbestand nicht vergüten zu müssen.

Der Verkäufer im Nachteil

Fehlen dagegen sämtliche Anpassungsmechanismen und realisiert dies der Verkäufer des Unternehmens zu spät, so kann ihn eine Ausschüttungssperre gut einige hunderttausend Euro kosten.

Wenn dann die Verhandlungen schon weit fortgeschritten sind, so ist es oftmals schwer, dieses Thema aus Sicht des Verkäufers noch einmal „aufzumachen“.

Hinweise aus der Beratungspraxis

Aus der Beratungspraxis können unsere Fachanwälte für Handels-und Gesellschaftsrecht bei Transaktionen nur mit größter Bestimmtheit immer wieder potentielle Verkäufern raten, sich möglichst frühzeitig mit dieser Thematik zu beschäftigen.

Je früher unsere tranksaktionserfahrenen Berater hier mit an Bord geholt werden, umso eher besteht die Möglichkeit, die berechtigten wirtschaftlichen Belange des Verkäufers zu sichern.