Ampel stellt Pläne für Cannabis-Legalisierung in Deutschland auf

Wie stellt die Regierung sich das Vorhaben vor?

Veröffentlicht am: 24.01.2022
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Wie stellt die Regierung sich das Vorhaben vor?

Ein Beitrag von Anna-Maria Blömer

Vor kurzem wurde es im neuen Koalitionsvertrag verankert: SPD, Grüne und FDP wollen Cannabis in Deutschland auch zu Genusszwecken legalisieren – verschreibungspflichtiges medizinisches Cannabis kann in Deutschland schon seit dem 1. Januar 2017 eingesetzt werden. Allerdings darf dann nicht jeder, der weiß, wie man Hanf anbaut, den Stoff auch verkaufen.

Vielmehr fordert Bundesjustizminister Marco Buschmann, dass künftige Verkäufer nicht nur über das Rauschmittel selbst bestens informiert sein müssen, sondern auch über jegliche damit verbundene Risiken Bescheid wissen sollen. Das Ziel des Koalitionsvertrages wurde gegenüber der Deutschen Presse-Agentur klar formuliert: "Für erwachsene Menschen soll es legal möglich sein, in lizenzierten Geschäften Cannabis zu kaufen."

Wer darf in Zukunft legales Cannabis verkaufen?

Als mögliche Anlaufstellen für den Verkauf zum Genusskonsum wurden bislang Apotheken benannt. Möglicherweise würden aber noch weitere Einrichtungen in Betracht gezogen. Vorausgesetzt wird dann beispielsweise eine "erforderliche Sachkunde des Verkaufspersonals“. Denn nur so sei es den Verkäufern möglich, "Auskünfte über die Produkte zu erteilen und riskantem Cannabiskonsum, insbesondere bei erkennbar Suchtkranken, entgegenzuwirken".

Zukünftiges Verkaufspersonal müsste sich zunächst einer Schulung unterziehen – dieser Auffassung ist zumindest Jürgen Neumeyer, Geschäftsführer des Branchenverbandes Cannabiswirtschaft. Seiner Meinung nach sei es nur dann möglich, den Schwarzmarkt einzudämmen, wenn die nächste lizenzierte Verkaufsstelle in Reichweite wäre – sowohl in Ballungsgebieten als auch im ländlichen Bereich.

Wann werden die Pläne in die Tat umgesetzt?

Die schnellstmögliche Umsetzung der Cannabis-Legalisierung in Deutschland sei nicht zu erwarten, da betreffend Änderungen im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) das Bundesgesundheitsministerium zuständig ist, welches momentan andere Prioritäten verfolgt.

Justizminister Buschmann fordert im Hinblick auf die geplante Legalisierung und den freizugänglichen Verkauf, dass es ebenfalls Cannabisproduzenten geben muss, welche den Anbau und Vertrieb in Deutschland legal durchführen dürfen. Darüber hinaus müsse sich auf eine gesetzliche Höchstgrenze geeinigt werden, bis zu der das Besitzen von Cannabis für den Erwachsenen legal ist. Klar ist für ihn außerdem, dass Cannabis in „irgendeiner Form der Besteuerung unterliegen“ werde, genauso wie andere Konsumgüter bislang.

Legales vs. unversteuertes Cannabis vom Schwarzmarkt

Den Einschätzungen des Bundesjustizministers zufolge könne man außerdem davon ausgehen, dass der Schwarzmarkt auch weiterbestehen werde, wenn Cannabis legal erworben werden kann. Denn auch für Zigaretten besteht ein Schwarzmarkt, welcher sie unversteuert vertreibt.

Ein häufiges Argument, das von Gegnern der Legalisierungsvorhaben aufgebracht wird, dass ein Großteil der Genusskonsumenten auch zukünftig beim Dealer ihres Vertrauens kaufen werde, weil dieser den Stoff billiger – weil unversteuert – anbieten würde, überzeugt den Minister nicht. Seiner Meinung nach würden Drogendealer bereits ein Strafverfolgungsrisiko bei der Preiskalkulation ihres Stoffs berücksichtigen und den Preis dementsprechend angepasst haben.

Gesundheitsminister warnt vor Verharmlosung

Der bayrische Gesundheitsminister, Klaus Holetschek, forderte die neue Bundesregierung vor kurzem dazu auf, die Absichten einer Cannabis-Legalisierung in Deutschland noch einmal zu überdenken.

Seine Bedenken rühren daher, dass man den Konsum von Rauschgift auf keinen Fall verharmlosen dürfe. Der regelmäßige Konsum kann weitreichende negative Folgen haben, die neben der Gefahr einer Abhängigkeit, auch psychische Erkrankungen, negative Auswirkungen auf das Gedächtnis und auf Lern- und Denkleistungen umfassen.