Gesetzesreform für Mitarbeiterbeteiligung in Startups

Bald Steuererleichterungen für Startups, Mittelstand & Investmentfonds?

Veröffentlicht am: 07.12.2020
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Bald Steuererleichterungen für Startups, Mittelstand & Investmentfonds?

Ein Beitrag von Rechtsanwältin Fiona Schönbohm

Startups boomen – deutschlandweit, europaweit, weltweit. Doch was die steuerlichen Voraussetzungen für Existenzgründer angeht, besteht hierzulande noch Optimierungsbedarf – insbesondere, wenn es um alternative Finanzierungsmöglichkeiten für Startups geht.

Ein Gesetzesentwurf des Finanzministeriums soll nun, so Finanzminister Scholz, den „Fondsstandort Deutschland stärken“. Was im Gewandt von Steuererleichterungen für große Investmentfonds daher kommt, setzt aber auch wesentliche Forderungen der Startup-Lobby und des Mittelstands um. Wir stellen die wesentlichen Punkte des Entwurfs kurz vor.

Hintergrund: Bedeutung von Beteiligungsprogrammen für Startups

Ein für Startups, aber auch kleinere Unternehmen des Mittelstands signifikante Änderung kommt für die Mitarbeiterbeteiligung. Gerade für Unternehmen im Aufbau wird es immer beliebter, Mitarbeiter in Form von echten Gesellschaftsbeteiligungen oder virtuellen Geschäftsanteilen an dem Erfolg des Unternehmens teilhaben zu lassen. Dies bindet die Mitarbeiter für eine längere Zeit an das Unternehmen und kann zeitgleich Ausgleich für eine niedrigere Bezahlung zu Beginn der Unternehmung sein.

Steuerlich stellt aber gerade die echte Beteiligung oder eine vergleichbare virtuelle Beteiligung  am Unternehmen die Beteiligten nicht selten vor einige Herausforderungen. Denn nicht selten ist der Anteil, den der Mitarbeiter erhält, schon bei seiner Übertragung zu versteuern, mithin zu Beginn des Arbeitsverhältnisses. Diese Steuerlast können indes viele Mitarbeiter vor Erhalt des tatsächlichen Gewinns aus dem Anteil nicht tragen.

Mitarbeiterbeteiligung bald steuerlich einfacher

In Zukunft soll der Steuerfreibetrag für solche Vermögensbeteiligungen von 360 Euro auf 720 Euro pro Jahr angehoben werden. Zudem sollen die Steuern auf die Einkünfte aus der Beteiligung erst zu einem späteren Zeitpunkt fällig werden -- in der Regel zum Zeitpunkt der Veräußerung, spätestens aber nach 10 Jahren oder bei einem Arbeitgeberwechsel.

Diese Regelung soll nicht nur für Startups gelten,  sondern auch für Kleinstunternehmen und den Mittelstand, wie das Finanzministerium jüngst verkündete.

Steuererleichterungen für Investmentfonds

Aber auch die großen Fische sollen etwas vom Kuchen bekommen. Dem Entwurf zufolge müssen Investmentfonds künftig keine Umsatzsteuer auf die Verwaltungskosten von Wagniskapitalfonds zahlen.

Die Änderung spielt eine Rolle bei der Standortwahl: Die bisherige Regelung habe, so das Finanzministerium, dazu geführt, dass viele Investmentfirmen ihren Geschäftssitz in Luxemburg, der Schweiz oder in auf einer Karibikinsel registriert hätten, weil es dort steuerlich attraktiver sei. Das Finanzministerium will mit der Änderung eine Rückkehr der Unternehmen nach Deutschland erreichen.

Wann gilt die neue Regelung?

Der 120 Seiten starke Entwurf soll nach dem Willen des Finanzministers am 01. Juli 2021 in Kraft treten. Die Vorschläge aus dem Finanzministerium sind allerdings noch nicht final. Zunächst haben Experten und Branchenverbände bis zum 16. Dezember 2020 Zeit, Stellung zu den Vorschlägen zu nehmen.

Zudem muss der Gesetzesentwurf noch dem Kabinett zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Ob eine Einigung bis Ende des Jahres erzielt werden kann, bleibt abzuwarten.