Die Doppelstiftung

Die gemeinnützige Familienstiftung als Instrument für die Nachfolge

Die sogenannte Doppelstiftung verbindet die Vorteile einer Familienstiftung mit denen einer gemeinnützigen Stiftung. Das macht sie gerade für die Unternehmensnachfolge größerer mittelständischer Unternehmen zu einem interessanten Instrument. Sie sichert einerseits die Versorgung der Unternehmerfamilie und ermöglicht es andererseits steuerbegünstigt mit Erträgen des Unternehmens wohltätige Zwecke zu verfolgen. Die Steuerung bleibt in der Hand der Unternehmerfamilie.

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Anwaltliche Beratungsleistungen bei Doppelstiftungen

Als Kanzlei für Stiftungsrecht und Unternehmensnachfolge mit bundesweit tätigen Fachanwälten für Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Steuerrecht sowie Steuerberatern beraten wir in allen Fragen des Stiftungsrechts und der Unternehmensnachfolge:

Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die Doppelstiftung:

Was ist eine Doppelstiftung?

Dabei werden eine Familienstiftung sowie eine gemeinnützige Stiftung nebeneinander gegründet, welche die Anteile am Unternehmen halten. Der „Trick“ besteht darin, dass in der Familienstiftung die Mehrheit der Stimmrechte und somit die Steuerung des Unternehmens angesiedelt wird, während die Vermögensrechte mehrheitlich bei der gemeinnützigen Stiftung liegen, wo sie steuerlich privilegiert sind und für die vom Stifter gewünschten gemeinnützigen Zwecke verwendet werden können. Da zwei selbständige Stiftungen nebeneinander zu gründen und entsprechende Strukturen zu schaffen sind, ist die Doppelstiftung verhältnismäßig komplex und eignet sich eher für größere Unternehmen als Nachfolgeinstrument.

Gründe für die Errichtung einer Doppelstiftung

Für die Doppelstiftung sprechen folgende Gründe:

  1. Erhalt des Unternehmens in Familienhand: Durch die Übertragung der Unternehmensanteile auf Stiftungen wird der späteren Zerschlagung oder Veräußerung eines Familienunternehmens vorgebeugt.
  2. Schutz vor Gläubigern und Pflichtteilsansprüchen (Asset Protection): Die Doppelstiftung erschwert Gläubigern, Ex-Ehegatten und Pflichtteilsberechtigten den Zugriff und sichert somit die Existenz des Unternehmens ab.
  3. Verfolgung gemeinnütziger Zwecke: Die Doppelstiftung erlaubt die Verfolgung gemeinnütziger Zwecke, die vom Stifter festgelegt werden, im durch die Ertragskraft und den Investitionsbedarf des Unternehmens festgelegten Rahmen.
  4. Erbschaft und schenkungsteuerliche Vorteile: Im Gegensatz zur reinen Familienstiftung lassen sich bei der Doppelstiftung in entsprechendem Umfang die Vorteile einer gemeinnützigen Stiftung bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer nutzen.
  5. Versorgung von Familienangehörigen: Wie bei der Familienstiftung lässt sich bei der Doppelstiftung eine Versorgung der Familienangehörigen gewährleisten, welche bei entsprechender Gestaltung zudem vor einem Zugriff von Gläubigern weitgehend geschützt ist (Asset Protection).
  6. Steuerung des Unternehmens durch ausgewählte Familienmitglieder: Die Steuerung des Unternehmens liegt weiter in der Hand derjenigen Familienmitglieder, welche als geeignet identifiziert und in den Vorstand der das Unternehmen lenkenden Familienstiftung berufen werden.

Einzelne wichtige Strukturierungsaspekte

Da sich auch nach der Erbschaftssteuerreform 2016 weiterhin Betriebsvermögen weitgehend steuerfrei übertragen lässt, wird das Motiv der Vermeidung von Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer regelmäßig nicht das alleinige Motiv für die Errichtung einer Doppelstiftung sein. Ihre besondere Stärke liegt in der Kombination steuerlicher Vorteile mit der Möglichkeit, das Unternehmen langfristig in Familienhand zu sichern und mit den zur Verfügung stehenden Erträgen dem Stifter am Herzen liegende gemeinnützige Zwecke verfolgen zu können.

Die Versorgung von Familienmitgliedern erfolgt in erster Linie aus den auf die Familienstiftung entfallenden Erträgen des Unternehmens. Die Verfolgung gemeinnütziger Zwecke obliegt der gemeinnützigen Stiftung, auf die regelmäßig das Gros der Erträge entfällt. Umgekehrt liegt die Mehrheit der Stimmrechte bei der Familienstiftung, welche somit die Kontrolle über das Unternehmen behält. Die Möglichkeiten der Einflussnahme auf das Unternehmen richten sich nach dessen Rechtsform und sind beispielsweise bei einer GmbH oder GmbH & Co. KG weitreichender als bei einer AG.

Bei der Besetzung der Vorstände der Familienstiftung und der gemeinnützigen Stiftung sollte eine personelle Verflechtung vermieden werden, da dies die Gemeinnützigkeit der gemeinnützigen Stiftung gefährden könnte. In manchen Konstellationen bietet dies den Vorteil, dass die für die Unternehmensführung geeigneten Familienmitglieder entsprechende Funktionen der Familienstiftung und die für die Umsetzung der gemeinnützigen Zwecke geeigneten Familienmitglieder entsprechende Funktionen der gemeinnützigen Stiftung übernehmen können und somit eine Aufteilung der Verantwortung gemäß den Fähigkeiten und Neigungen möglich ist.

Die Gründung einer Doppelstiftung ist von eher komplexer Natur und durch sorgfältige Gestaltung gilt es eine Reihe von gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Fallstricken zu vermeiden. Der entsprechende Strukturierungsaufwand lohnt daher erst ab einer gewissen Unternehmensgröße.

Genehmigung und Stiftungsaufsicht

Familienstiftung ebenso wie die gemeinnützige Stiftung bedürfen der staatlichen Anerkennung durch die jeweiligen Landesstiftungsbehörden, wobei einige Bundesländer bei den privatnützigen Familienstiftungen eine deutlich reduzierte Stiftungsaufsicht walten lassen.

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Rechtsanwalt Dr. Michael Demuth erklärt in diesem Video, was Sie von einer Beratung im Stiftungsrecht bei ROSE & PARTNER erwarten dürfen.

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