Erbrecht bei Scheidung & Patchwork

Gesetzliche und  testamentarische Erbfolge am Ende der Ehe und in besonderen Konstellationen

Scheidungen und familiäre Patchwork-Konstellationen sind für die Betroffenen oft nicht einfach. Auch aus rechtlicher Sicht werden in diesem Zusammenhang komplexe Fragen aufgeworfen. Das Bürgerliche Gesetzbuch von 1900 konzentrierte sich auch im Erbrecht im Wesentlichen auf die „intakte Familie“. Geschiedene und in Patchworkfamilien müssen daher einige Besonderheiten beachten und aktiv gestaltend (z.B. durch Testament) tätig werden, wenn sie unerwünschte Erbfolgen und sonstige Überraschungen vermeiden wollen.

Als Fachanwaltskanzlei für Erbrecht und Familienrecht betreuen wir Unternehmer, Manager vermögende Privatpersonen in allen Angelegenheiten rund um die Themen Scheidung und Erbschaft.

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Ausgangslage: Der Ex-Partner soll nichts von meinem Vermögen bekommen

Geht eine Partnerschaft in die Brüche, wollen die Betroffenen regelmäßig nicht mehr, dass der andere im Erbfall Vermögen bekommt. Aus diesem Grund sollte zunächst ein Blick auf das gesetzliche Erbrecht und Pflichtteilsrecht als auch auf das Schicksal von Testamenten geworfen werden.

Das gesetzliche Erbrecht und Pflichtteilsrecht bei Trennung und Scheidung                                                                                      

Der Ehegatte ist sowohl gesetzlicher Erbe als auch pflichtteilsberechtigt. Mit der Auflösung der Ehe durch rechtskräftige Scheidung verliert der Ex-Partner jedoch sowohl sein gesetzliches Erbrecht als auch sein Pflichtteilsrecht. Sogar wenn beim Erbfall noch kein rechtskräftiges Scheidungsurteil vorliegt, können erbrechtliche Ansprüche bereits ausgeschlossen sein.

Dies ist dann der Fall, wenn zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hat. Kommt es auf die Antragstellung für die Erlöschung des Erbrechts an, ist zu beachten, dass die Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags entscheidend ist. Diese tritt mit Zustellung des Schriftsatzes ein. Für die Begründetheit des Antrags gelten die allgemeinen Vorschriften des Familienrechts. Droht ein zeitnahes Ableben und ist der Erblasser noch nicht vom Ex-Partner geschieden, ist also schnelles und richtiges Handeln eines Rechtsanwalts gefragt.

Das Testament zugunsten des Ehegatten im Scheidungsfall

Ehegatten errichten meist Testamente, in denen sie sich gegenseitig als Erben einsetzen (z.B. Berliner Testament) oder sich in irgendeiner sonstigen Weise vom Nachlass etwas zuwenden wollen. Eine solche letztwillige Verfügung, durch die ein Ehegatte den anderen bedacht hat, wird bei einer Scheidung unwirksam.

Das gleiche gilt für den Fall, dass der Scheidungsantrag rechtshängig ist und die Voraussetzungen für die Scheidung vorlagen (s.o.). Hierbei handelt es sich jedoch lediglich um eine gesetzliche Auslegungsregel. Ein Testament zugunsten des Ehegatten bleibt nämlich dann wirksam, wenn anzunehmen  ist, dass der Erblasser sie auch für den Fall der Scheidung getroffen hätte. Will man diese rechtliche Unsicherheit vermeiden, sollte man schon im Testament selbst ausdrücklich regeln, dass der geschiedene Ehegatte im Scheidungsfall leer ausgeht. Nachträglich hilft hier nur der Widerruf des Testaments. Achtung: Handelt es sich um ein gemeinschaftliches Ehegattentestament mit Bindungswirkung (so die meisten Berliner Testamente), kann das Testament nur einen förmlich zugestellten notariellen Widerruf erfolgen.

Der Zugriff auf das Vermögen durch den geschiedenen Ehegatten

Auch wenn das gesetzliche Erbrecht und Pflichtteilsansprüche des Ehegatten durch Scheidung erloschen sind und auch eine bestehende testamentarische Einsetzung des geschiedenen Ehegatten unwirksam geworden ist, besteht die Gefahr und Möglichkeit, dass der Ex-Partner auf das Vermögen zugriff bekommt:

  • Erben gemeinsame minderjährige Kinder, bekommt der geschiedene Ehegatte über das Sorgerecht Zugriff auf das von den Kindern geerbte Vermögen.
  • Versterben gemeinsame Kinder vor dem geschiedenen Ehegatten, kommt dieser als gesetzlicher Erbe und sogar Pflichtteilsberechtigter in Betracht und kommt so – über einen Umweg – doch noch an den Nachlass.

Lösung: Das Geschiedenentestament

 Um die gewünschte völlige „Ausschaltung“ des Ex-Partners von der Erbfolge zu erreichen, wurden verschiedene erbrechtliche Gestaltungen entwickelt, die sich unter dem Stichwort „Geschiedenentestament“ zusammenfassen lassen. Diese testamentarischen Gestaltungen gehören zu den komplexesten im Erbrecht und enthalten regelmäßig folgende Bestandteile:

  • Widerruf bisheriger letztwilliger Verfügungen
  • Einsetzung von Vorerben und Nacherben
  • Anordnung der Testamentsvollstreckung
  • Beschränkung der Vermögenssorge
  • Einsetzung eines Pflegers
  • Einsetzung eines Vormunds

Hierbei handelt es sich jedoch nur um mögliche Bausteine. Welche testamentarische Regelung für die jeweilige familiäre, wirtschaftliche und rechtliche Situation jeweils passend ist, muss im Einzelfall beurteilt werden.

Ausführliche Informationen zur Testamentsgestaltung von Geschiedenen finden Sie hier: Geschiedenentestament

So machen wir Erbrecht

Was wir unter einer guten Beratung im Erbrecht verstehen, wie wir das bei uns umsetzen und was Sie davon haben, erzählt Rechtsanwalt Bernfried Rose in diesem Video.

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