Erbschaft abwickeln

Checkliste für Erben mit allen Aufgaben und Pflichten

Tritt ein Erbfall ein, treffen den oder die Erben automatisch eine Reihe von Aufgaben und Pflichten. Sie müssen sich um den Nachlass kümmern, Vermächtnisse und Pflichtteilsansprüche erfüllen und eine Erbschaftsteuererklärung abgeben. Unter Umständen ist es geboten, einen Erbschein zu beantragen oder die Haftung für Schulden im Nachlass zu beschränken. Wer als Erbe seine Verpflichtungen nicht kennt, läuft Gefahr Vermögen zu vernichten, in einen Rechtsstreit zu geraten und auf Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden. Unsere Fachanwälte für Erbrecht haben Ihnen nachfolgend eine Checkliste für Erben zusammengestellt.

Video "Erbschaft abwickeln"

Rechtsanwalt Bernfried Rose erklärt in diesem Video, was zur Abwicklung einer Erbschaft gehört, welche Rechte und Pflichten Erben haben und welche Fehler unbedingt vermieden werden sollten.

Anwaltliche Hilfe bei der Abwicklung von Erbfällen

Als eine der führenden bundesweit tätigen Erbrechtskanzleien beraten wir Unternehmer und vermögende Privatpersonen in rechtlichen und steuerlichen Fragen rund um die Themen Nachfolge, Erbschaft und Schenkung. Wir unterstützen Sie bei der Nachlassabwicklung - egal, ob Sie nur einige Fragen klären wollen oder einen kompetenten Partner für alle Aufgaben und Pflichten suchen.

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Annahme oder Ausschlagung? – so schnell wird man Erbe

Erbe wird man nach deutschem Erbrecht automatisch und zwar zum Zeitpunkt des Versterbens des Erblassers. Insbesondere sind weder eine ausdrückliche Annahme der Erbschaft noch die Beantragung eines Erbscheins erforderlich. Gibt der Erbe aber zu erkennen, dass er die Erbschaft annimmt, kann er sie auch nicht mehr ausschlagen. Das gleiche gilt, wenn er die 6-wöchige Ausschlagungsfrist (6 Monate, wenn der Erbe im Ausland ist) verstreichen lässt. Diese beginnt, wenn der Erbe Kenntnis von der Erbschaft bekommt – frühestens mit Bekanntgabe des Testaments durch das Nachlassgericht.

Gerade bei unübersichtlichen Nachlässen und möglichen Schulden kann es für die Erben schwierig sein, innerhalb der Frist zu entscheiden, ob die Erbschaft angenommen oder ausgeschlagen werden soll. Stellt sich nachträglich heraus, dass die Entscheidung ein Fehler war, kann diese angefochten werden. Sowohl für die Annahme (auch durch Versäumung der Ausschlagungsfrist) als auch für die Ausschlagung beträgt die Anfechtungsfrist sechs Wochen. Die Anfechtung der Annahme gilt als Ausschlagung, die der Ausschlagung als Annahme.

Bestattung – wer kümmert sich, wer bezahlt?

Zu den drängendsten Angelegenheiten bei einem Todesfall zählt die Bestattung. Hierum müssen sich die nächsten Angehörigen kümmern, etwa Ehegatten oder Kinder. Diese sind rechtliche verpflichtet, die Bestattung des Verstorbenen zu organisieren (Bestattungspflicht).

Bezahlen müssen die Bestattung die Erben (Kostentragungspflicht). Es kommt vor, dass die Bestattungspflicht und die Kostentragungspflicht nicht dieselben Personen trifft, wenn nämlich der Verstorbene im Testament andere Personen als seine nächsten Angehörigen bedacht hat. Strecken die bestattungspflichtigen Angehörigen die Kosten für die Beisetzung vor, können sie sich diese von den Erben erstatten lassen.

Schulden – wer bezahlt die Nachlassverbindlichkeiten?

Mit dem Erbfall gehen nicht nur die Vermögenswerte des Erblassers auf die Erben über, sondern auch dessen Schulden. Außerdem haftet der Erbe noch für Verbindlichkeiten aus dem Erbfall, insbesondere aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen. Wenn sie Erbe sind, haften sie für alle Nachlassverbindlichkeiten zunächst unbeschränkt, also nicht nur mit der Erbschaft, sondern auch mit ihrem sonstigen eigenen Vermögen.

Es gibt jedoch verschiedene Möglichkeiten, diese Haftung gegenüber den Nachlassgläubigern zu beschränken – so etwa das Aufgebotsverfahren, die Dürftigkeitseinrede, die Nachlassinsolvenz oder auch die Nachlassverwaltung. Nutzen Sie zunächst die Dreimonatseinrede, um sich einen Überblick über den Nachlass zu verschaffen. In der Erbengemeinschaft kann jeder Miterbe bis zur Teilung des Nachlasses auf seinen Anteil am Nachlass beschränken, soweit er noch nicht unbeschränkt haftet.

Erbschein – wer braucht ihn, wie bekommt man ihn?

Mit dem Erbschein kann sich der Erbe als solcher ausweisen. Er legitimiert den Erben zum Beispiel gegenüber Banken oder dem Grundbuchamt. Ob Sie einen Erbschein benötigen, hängt von der Zusammensetzung der Erbschaft ab und davon, ob und in welcher Form ein Testament vorliegt, welches einen Erbschein gegebenenfalls ersetzen kann.

Video: Wer braucht einen Erbschein?

Rechtsanwalt Bernfried Rose erklärt in diesem Video, in welchen Fällen man überhaupt einen Erbschein benötigt und wann man sich die Kosten dafür sparen kann.

Den Erbschein können sie über ein Notariat oder direkt beim Nachlassgericht selbst beantragen. Einen Rechtsanwalt benötigen Sie dann, wenn die Erbfolge unklar ist und darum gestritten wird, wer was bzw. wie viel geerbt hat. Ausführliche Informationen hierzu: Erbschein beantragen

Video: Erbschein beantragen

Schritt für Schritt-Anleitung für die Beantragung eines Erbscheins über ein Notariat oder direkt beim Nachlassgericht. Mit vielen Praxistipps unserer Fachanwälte für Erbrecht.

Erbengemeinschaft – diese Regeln gelten unter Miterben

Gibt es mehr als einen Erben, entsteht eine Erbengemeinschaft. Der Nachlass fällt dann gemeinschaftlich an alle Miterben. Verfügungen über die Nachlasswerte, wie zum Beispiel der Verkauf einer Nachlassimmobilie, können alle Erben nur einstimmig treffen – unabhängig von der Höhe der jeweiligen Erbquote. Bei gewöhnlichen Verwaltungsmaßnahmen reicht dagegen die Stimmenmehrheit nach Erbquoten.

Die Erbengemeinschaft endet mit ihrer Auseinandersetzung, also der vollständigen Verteilung der Nachlasswerte. Gibt es hier keine testamentarische Teilungsanordnung des Erblassers und können sich die Miterben nicht einigen, kommt es regelmäßig zum Streit und auch zur Liquidierung von Nachlasswerten etwa durch Teilungsversteigerungen. Besonders streitanfällig sind Erbengemeinschaften, wenn zum Nachlass Immobilien oder auch Unternehmensanteile gehören.

Video: Streit in der Erbengemeinschaft?

Kaum eine rechtliche Gemeinschaft ist so konflikträchtig wie die Erbengemeinschaft. Häufig kommt es zum Streit darüber, wie der Nachlass verwaltet oder verteilt werden soll. Im folgenden Video erklärt Ihnen Rechtsanwalt Bernfried Rose, mit welchen Stragetien Sie in einer umstrittenen Erbengemeinschaft Ihre Interessen durchsetzen.

Erbstreit – so besteht man im Kampf um das Erbe

Aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung von Erbschaften und der rechtlichen und sozial-familiären Komplexität kommt es bei der Abwicklung des Erbes immer wieder zu juristischen Auseinandersetzungen. Neben den in diesem Beitrag gesondert vorgestellten Konfliktherden Erbengemeinschaft, Pflichtteil und Testamentsvollstreckung, wird häufig über die Bedeutung oder Wirksamkeit von Testamenten gestritten. Testamente und auch Erbverträge können sowohl auslegungsbedürftig als auch anfechtbar oder von vornherein nichtig sein. Wichtige Anfechtungs- und Unwirksamkeitsgründe sind Formfehler, Irrtümer des Erblassers oder Täuschungen durch andere.

Pflichtteil – wenn Enterbte ihr Recht einfordern

Bei der Abwicklung eines Erbfalls kann es sein, dass enterbte Angehörige von Ihnen als Erbe den Pflichtteil einfordern. Dies wird in der Regel der Ehegatte oder die Kinder des Erblassers sein, die durch Testament ganz oder teilweise enterbt wurden. Dem Pflichtteilsberechtigten steht die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils zu. Wird der Pflichtteilsanspruch geltend gemacht, schuldet der oder die Erben eine Geldzahlung. Der Pflichtteilsberechtigte wird also nicht Miterbe.

Damit der enterbte Angehörige seinen Pflichtteil beziffern kann, hat er gegenüber Ihnen als Erbe Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche. Er kann daher ein detaillierte Nachlassverzeichnis inklusive lebzeitiger Schenkungen sowie Gutachten für die Wertermittlung insbesondere von Immobilien und Unternehmensanteilen verlangen.

Vermächtnisse – wer bekommt was?

Als Erbe müssen Sie auch damit rechnen, dass man von Ihnen die Erfüllung von Vermächtnissen verlangt. Mit einem Vermächtnis gemäß § 1939 BGB  wird jemandem im Testament ein Vermögenswert zugewendet. Insoweit unterscheidet sich die Anordnung des Vermächtnisses von der Erbeinsetzung, da der Erbe immer eine Quote am Gesamtnachlass erhält. Der Vermächtnisnehmer hat gegen einen schuldrechtlichen Anspruch auf Erfüllung des Vermächtnisses. Je nach Art des Vermächtnisses müssen Sie ihm zum Beispiel Geld überweisen, einen Gegenstand übergeben oder dafür sorgen, dass er als Eigentümer einer Nachlassimmobilie im Grundbuch eingetragen wird.

    Themenseite Vermächtnis Informationen für Erben zur Erfüllung von Vermächtnisansprüchen

    Konten, Depots, Schließfächer und Lebensversicherungen abwickeln

    Bei der Abwicklung eines Erbfalls gibt es gerade für mit Vermögen bei Banken und Versicherungen im Nachlass einige Besonderheiten, die nachfolgend kurz vorgestellt werden:

      Geld- und Wertpapiervermögen, Bankschließfach

      Zu fast jeder Erbschaft gehören auch Vermögenswerte bei einer Bank. Der Erblasser wird regelmäßig ein laufendes Konto bei einem Kreditinstitut haben, häufig auch ein Depot mit Wertpapieren und gelegentlich ein Bankschließfach.

      Als Erbe müssen Sie sich dann gegenüber der Bank legitimieren. Dies ist stets mit einem Erbschein möglich. Alternativ können Sie aber auch eine Ausfertigung einer vom Nachlassgericht eröffneten letztwilligen Verfügung vorlegen. Dies kann ein notarielles oder handschriftliches Testament sein. Ausführliche Informationen finden Sie hier:

        Lebensversicherungen

        Bei Lebensversicherungen gibt es in der Regel eine bezugsberechtigte Person, an die die Versicherungssumme ausgezahlt wird. Die Lebensversicherung gehört dann nicht zum Nachlass und spielt auch bei der Berechnung der Erbquoten von Miterben keine Rolle.

        Ausführliche Informationen finden Sie hier: Lebensversicherungen in der Erbschaft

        Besonderheiten bei Immobilien oder Unternehmen in der Erbschaft

        Immobilien

        Gehören zur Erbschaft Häuser, Wohnungen, Bauland oder anderer Grundbesitz, müssen Sie als Erbe das Grundbuch zu Ihren Gunsten berichtigen lassen. Sie sollten sich außerdem schnell einen Überblick über laufende Kosten, Versicherungsschutz, Sanierungsbedarf, Stand der Finanzierung etc. machen. Konfliktreich sind Immobilien in Erbengemeinschaften - vor allem, wenn einer der Miterben das Objekt bewohnt oder aber die Teilungsversteigerung betreibt. Weitere Informationen:

          Ratgeber: Immobilien in der Erbschaft Unser großes Portal für Nachlässe mit Immmobilien

          Unternehmen(santeile)

          Erben Sie ein Unternehme oder einen Gesellschaftsanteil an einer GmbH oder Personengesellschaft, ist besondere Vorsicht geboten. Insbesondere hinsichtlich der laufenden Verpflichtungen und vor allem der Haftungsrisiken benötigen Sie schnellstmöglich einen Überblick.

          Ob und wie Sie als Erbe tatsächlich Inhaber bzw. Gesellschafter werden hängt ganz wesentlich von der Rechtsform des Unternehmens ab und von den konkreten Regelungen in etwaigen Nachfolgeklauseln. Wichtige Besonderheiten bei der Betriebsnachfolge gibt es hinsichtlich Erbengemeinschaften und auch der Erbschaftssteuer.

          Unternehmensnachfolge & Erbschaft Ausführliche Informationen für Unternehmer und ihre Nachfolger.

          Erbschaftssteuererklärung abgeben

          Je nach Werthaltigkeit des Nachlasses, Art der Vermögenswerte und Ihrem familiären Verhältnis zum Erblasser, müssen Sie als Erbe Erbschaftssteuer zahlen. Grundsätzlich sind Sie verpflichtet die Erbschaft beim Finanzamt anzuzeigen und auf Aufforderung auch eine Erbschaftsteuererklärung abzugeben. Während Freibeträge, Steuerklassen und Steuersätze automatisch von der Finanzbehörde berücksichtigt werden, gibt es bei den Steuerbefreiungen und steuerlichen Bewertungen insbesondere von Immobilien und Unternehmen einigen Gestaltungsspielraum, den es zu nutzen gilt.

          Ratgeber Erbschaftssteuererklärung Unsere Themenseite zur Abgabe der Erklärung gegenüber dem Finanzamt

          Testamentsvollstreckung – die Entmachtung der Erben

          Hat der Erblasser im Testament eine Testamentsvollstreckung angeordnet, obliegt die Abwicklung der Erbschaft nicht Ihnen als Erbe, sondern dem Testamentsvollstrecker.

          Auch wenn Sie als Erbe durch die Vollstreckung entmachtet sind, sollten Sie dem Testamentsvollstrecker auf die Finger schauen. Verletzt dieser Pflichten bei der Abwicklung des Erbes, zum Beispiel weil er Pflichtteile oder Vermächtnisse falsch auszahlt, Fehler bei der Erbschaftsteuererklärung macht oder dem Nachlass in anderer Weise schadet, haftet er für Schäden. Ein weiteres Problemfeld bei der Testamentsvollstreckung ist die Vergütung des Vollstreckers, die häufig nicht hinreichend geregelt ist und oft zum Streit zwischen Vollstrecker und Erben führt.

          Erbe & Testamentsvollstrecker Alles, was Sie als Erbe über den Testamentsvollstrecker wissen müssen - Aufgaben, Haftung, Vergütung und Entlassung.

          FAQ Abwicklung Erbschaft

          Schnelle Antworten auf häufige Fragen

          Wer ist für die Abwicklung der Erbschaft verantwortlich?

          Die Abwicklung der Erbschaft, insbesondere die Begleichung von Schulden aber auch die Abgabe der Erbschaftsteuererklärung, obliegt regelmäßig dem oder den Erben. Wurde vom Erblasser eine Testamentsvollstreckung angeordnet, sind diese Aufgaben Teil der Abwicklungsvollstreckung.

          Braucht man immer einen Erbschein, um die Erbschaft abzuwickeln?

          Einen Erbschein benötigt der Erbe regelmäßig  dann, wenn dieser zum Beispiel vom Grundbuchamt oder von Banken verlangt wird, um die Erbenstellung nachzuweisen. Gegebenenfalls reicht aber auch ein Testament oder eine Vollmacht, um die Erbschaft ohne Erbschein abzuwickeln.

          Wie erfährt das Finanzamt von einer Erbschaft?

          Erben sind gesetzlich verpflichtet, eine Erbschaft beim Finanzamt anzuzeigen. Allerdings tritft diese Anzeigepflicht auch Banken, Notare und Nachlassgerichte, so dass die Steuerbehörden auch auf diesem Wege Kenntnis von der Erbschaft erhalten.

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