Eizellenspende - erlaubt oder verboten?

Gesetzliche Verbote und Lücken, Auswege im Ausland, Rechtsfolgen und Strafbarkeit

Die "Eizellenspende" oder "Eizellspende" ist in Deutschland verboten. Wenn eine Frau keine eigenen Eizellen produzieren kann, bleiben ihr dennoch einige legale Wege, um sich ihren Kinderwunsch zu erfüllen. In diesem Beitrag erklären Ihnen unsere Fachanwälte für Familienrecht und Medizinrecht die Rechtslage zur Eizellenspende und Embryonenspende und die rechtlichen Möglichkeiten und Folgen einer Eizellenspende im Ausland.

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Was ist eine Eizellenspende?

Bei einer Eizellenspende (auch Eispende oder Eizellspende genannt) wird die Eizelle der weiblichen Spenderin mit Sperma des Partners/Vaters künstlich befruchtet und der Empfängerin eingesetzt (implantiert). Die künstliche Befruchtung erfolgt durch die In-vitro-Fertilisation (IVF) oder durch intrazytoplasmische Spermieninjektion (ICSI).

Die genetische Mutter, also die Eizellenspenderin, ist damit nicht identisch mit der Frau, die das Kind austrägt und zur Welt bringt. 

Das Verbot der Eizellenspende im Embryonenschutzgesetz

In Deutschland dürfen einer Frau nur eigene, künstlich befruchtete Eizellen wieder eingesetzt werden. Dieses Verbot der Eizellenspende ist im Gesetz zum Schutz von Embryonen (Embryonenschutzgesetz - ESchG) ausdrücklich geregelt.

§ 1 Embryonenschutzgesetz (Auszug)

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ... auf eine Frau eine fremde unbefruchtete Eizelle überträgt ... es unternimmt, eine Eizelle zu einem anderen Zweck künstlich zu befruchten, als eine Schwangerschaft der Frau herbeizuführen, von der die Eizelle stammt ...

Politisch ist diese Regelung zwar höchst umstritten. Viele sehen in der Erlaubnis der Samenspende, aber dem Verbot der Eizellenspende eine Diskriminierung.

Dies bestätigte zunächst auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im April 2010. Die Richter urteilten, es gäbe für diese Ungleichbehandlung keine objektiven und vernünftigen Gründe. Im November 2011 wurde diese Entscheidung aber durch die Große Kammer des EGMR wieder aufgehoben. Ein Verbot widerspräche nicht dem Menschenrecht auf Familienplanung (Rechtsprechung des EGMR, Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestags)

In Anbetracht dieser Entscheidung und der politischen Stimmung wird sich daher an der Gesetzeslage in Deutschland in nächster Zeit nichts ändern. Nach deutschem Recht machen sich allerdings nur die Ärzte strafbar, die die Eizellen einer fremden Frau übertragen oder die Eizelle einer Frau zu einem anderen Zweck befruchten als den, sie dieser Frau wieder einzusetzen. Die Empfängerin der Eizelle hat dagegen keine strafrechtlichen Konsequenzen zu fürchten. Auch die Spenderin wird nicht bestraft.

Eizellenspende im Ausland

Erlaubt ist die Eizellenspende beispielsweise in Frankreich, Großbritannien, Schweden, Spanien, den Niederlanden, Belgien, Polen, Tschechien, der Slowakei und Österreich. Gerade in Osteuropa sind in den vergangenen Jahren viele Fruchtbarkeitskliniken entstanden, in denen sich auch deutsche Frauen einer künstlichen Befruchtung mit gespendeten Eizellen unterziehen können.

Im Vergleich der Länder spielen Kosten und Rechtslage eine entscheidende Rolle. Während in den osteuropäischen Ländern eine Befruchtung zwischen 5.000 und 10.000 Euro kostet, liegen die Kosten in Westeuropa regelmäßig höher. Sehr unterschiedlich ist auch die Vergütung der Spenderinnen in den unterschiedlichen Ländern. Während es in einigen Staaten nur eine Aufwandsentschädigung von einigen hundert Euro gibt, erhalten Spenderinnen zum Beispiel in den USA leicht 10.000 Dollar oder mehr.

In den meisten Ländern bleibt die Spenderin anonym. In Spanien etwa ist die Eizellenspende nur legal, wenn die Spende zwingend anonym erfolgt. Dies ist in anderen Ländern anders. In Österreich etwa hat das Kind mit 14 Jahren ein Recht, den Namen der Spenderin zu erfahren. Auch in den Niederlanden, in Schweden und in Großbritannien können die Kinder den Namen der genetischen Mutter erfahren.

Wer gilt bei der Eizellenspende als Mutter?

Wie auch bei der Samenspende und der Leihmutterschaft stellt sich bei der Eizellenspende die Frage der rechtlichen Abstammung. Wer sind die Eltern des mit einer Eizellenspende auf die Welt gekommenen Kindes? In Deutschland ist stets die Frau die Mutter eines Kindes, die es zur Welt bringt (§ 1591 BGB). Die genetische Abstammung ist dafür irrelevant. Wenn also eine Frau sich im Ausland einer künstlichen Befruchtung mit einer gespendeten Eizelle unterzieht, hat sie in Deutschland den vollen Status der Mutter im rechtlichen Sinne. Und strafbar macht man sich mit einer Behandlung im Ausland auch nicht. Anders verhält es sich nach deutschem Abstammungsrecht bei der Leihmutterschaft, Da ja die Leihmutter das Kind zur Welt bringt, gilt sie rechtlich zwingend als Mutter.

Allerdings hat die deutsche Rechtsprechung entschieden, dass jedes Kind in Deutschland ein Recht hat zu erfahren, woher es stammt. Dieses Recht auf Kenntnis der Abstammung könnte es jedenfalls dann durchsetzen, wenn in dem Land der Behandlung die Auskunft über den Namen der Spenderin nicht verboten ist. Wie sich dies im Konfliktfall — etwa bei einer Behandlung in Spanien — gestalten würde, bleibt unsicher.

Embryonenspende — in Deutschland erlaubt?

Von der Eizellenspende zu unterscheiden ist die Embryonenspende. Diese ist eine Option für Paare, die weder über eigene Eizellen, noch über eigene Spermazellen verfügen. Embryonenspenden sind verboten, soweit die Embryonen mit der Absicht "hergestellt" werden, diese zu spenden.

Es gibt jedoch eine Vielzahl von Embryonen, die ohne diese Absicht in deutschen Kinderwunschzentren erzeugt und gelagert werden. Wenn eine Frau hierzulande legal ihre eigenen Eizellen mit Sperma befruchten lässt, werden in der Regel zur Sicherheit mehrere Eizellen befruchtet. Entstehen dabei mehr Embryonen als der Frau eingesetzt werden, werden die übrigen Embryonen eingefroren (Vitrifizierung). Dann steht es der genetischen Mutter frei, sich diese für einen späteren Zeitpunkt aufzubewahren.

Es war zunächst grundsätzlich erlaubt, wenn eine Frau diese überflüssigen Embryonen einer anderen Frau spendet, da per rechtlicher Definition die Eizelle noch nicht befruchtet ist, solange sie eingefroren ist. Die spendenden Eltern erfuhren aber nicht, wohin ihr Embryo kommt. Insofern hat das deutsche Recht eine Lücke gelassen für Embryonen, die nicht von vornherein in der Absicht kreiert wurden, sie später zu spenden. Für die Empfänger einer Embryonenspende hatte dies aber den Nachteil, dass das Kind genetisch weder mit dem zukünftigen Vater, noch mit der Mutter verwandt ist. Sie ist insofern eine vorgelagerte Art von Adoption, wenn auch die Empfängerin Mutter im Rechtssinne durch Geburt wird.

Diese Rechtslage hat sich nun verändert. Nach dem Urteil des Bayrischen Oberlandesgericht aus dem Jahr 2020 (BayObLG, Urteil vom 4. November 2020, Az. 206 StRR 1461/19) ist es für Mediziner strafbar, die zur künstlichen Befruchtung eingefrorenen Eizellen einer Frau später aufzutauen, um damit die Schwangerschaft einer anderen Frau herbeizuführen, sofern sich die Zellen noch im sogenannten 2-PN-Stadium befinden. Bereits vor diesem Urteil gab es in Deutschland jährlich nur wenige Dutzend Embryonenspenden. Ohne eine entsprechende Weichenstellung durch den Gesetzgeber wird die Embryonenspende ein Exot bei der Realisierung des Kinderwunschs bleiben.

Sonderfall Leihmutterschaft

Besonders umstritten im Themenkomplex Eizellenspende und künstliche Befruchtung ist die Leihmutterschaft. Bei dieser erfolgt ein Embryotransfer auf eine Leihmutter, die das Kind dann austrägt und später den Wunscheltern überlässt. Auch die Leihmutterschaft ist - wie die Eizellspende - hierzulande ausdrücklich durch das Embryonenschutzgesetz verboten. Deutsche Paare mit Kinderwunsch können jedoch im Ausland, etwa in Kalifornien, Griechenland oder der Ukraine, eine Leihmutter engagieren.

Unsere spezialisierten Rechtsanwälte beraten Sie zur jeweiligen aktuellen Rechtslage im In- und Ausland, prüfen die Verträge mit der Leihmutter, der Agentur und der Klinik und unterstützen Sie bei der legalen Sicherung Ihrer Elternschaft in Deutschland - durch Anerkennung ausländischer gerichtlicher/behördlicher Entscheidungen und gegebenenfalls durch Adoption.

FAQ Eizellenspende

Schnelle Antworten auf häufige Fragen

Gilt die Spenderin einer Eizelle als Mutter des Kindes?

Eine Frau, die eine Eizelle spendet, aus der mit einer künstlichen Befruchtung ein Kind hervorgeht, ist genetisch die Mutter des Kindes. Rechtlich gilt jedoch in Deutschland stets die Frau als Kind, die das Kind zur Welt bringt. Damit bestehen rechtlich keine verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen der Eizellenspenderin und dem Kind.

Wo ist die Eizllenspende gesetzlich geregelt?

Regelungen zur Eizellenspende finden sich im Embryonenschutzgesetz aus dem Jahr 1990. Dieses enthält ein Verbot der Eizellenspende (§ 1 ESchG).

Warum sind Samenspenden erlaubt, Eizellenspenden aber verboten?

Der Gesetzgeber hat sich dazu entschieden, die Eizellenspende zu verbieten, die Samenspende jedoch nicht. Gerechtfertigt wird dies mit dem Kindeswohl, das bei einer "gespaltenen Mutterschaft" gefährdet sei. Diesbezüglich wird eine andere Wertung als bei der Vaterschaft vorgeneommen. Diese Ungleichbehandlung wird immer wieder als Diskriminierung kritisiert.

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