Fotorecht

Beratung im Urheberrecht und Medienrecht

Rechtsverletzungen im Internet kommen leider tagtäglich vor. Insbesondere im Bereich Fotorecht sind Rechtsverstöße an der Tagesordnung. Wir werden in unserer Beratungspraxis vermehrt wegen unerlaubter Bildnutzung im Internet, Urheberrechtsverletzungen und ungewollten Veröffentlichungen in sozialen Netzwerken oder auf Plattformen angesprochen. Rechtsverletzungen kommen dabei nicht nur online, sondern auch offline in der Presse, in Werbekampagnen oder Zeitschriften vor. Dies betrifft nicht nur Bildberichterstattungen über Prominente im Bereich Presserecht, sondern auch die Kommerzialisierung von Fotografien zu Werbezwecken.

Unsere Leistungen im Bereich Fotorecht

Unsere Rechtsanwälte im Fotorecht beraten Sie bundesweit zu allen Fragen des Fotorechts und schützen Sie effektiv vor Rechtsverletzungen:

  1. Verfolgung von Persönlichkeits- und Datenschutzrechtsverletzungen
  2. Vertragsgestaltung (Einwilligungserklärungen, Lizenzverträge)
  3. Durchsetzung und Abwehr von Unterlassungs-, Beseitigungs- und Schadensersatzansprüchen
  4. Abmahnungen zur Durchsetzung von Urheber- und Persönlichkeitsrechten
  5. Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung (einstweilige Verfügungen, Zivilklagen)

Hintergrund - der Begriff „Fotorecht“

Unter dem Begriff Fotorecht werden oft – juristisch nicht korrekt – verschiedene Rechtsgebiete verallgemeinert, die inhaltlich eigentlich wenig gemein haben.

Zu unterscheiden sind:

  • das Recht des Fotografen, gegen ungewollte Veröffentlichungen seiner Fotos vorzugehen, hierbei handelt es sich urheberrechtliche Ansprüche
  • Ansprüche des Abgebildeten – Recht am eigenen Bild
  • Datenschutzrechtliche Ansprüche gegen Verbreitung oder Veröffentlichung von Fotos

Durchsetzung urheberrechtlicher Ansprüche

Unter Fotorecht im engeren Sinne wird das Recht eines Fotografen, gegen ungewollte Veröffentlichungen seiner Fotos vorzugehen, verstanden. Hierbei handelt es sich um Ansprüche aus dem Urheberrecht. Fotografen haben mehrere Ansprüche, die sowohl außergerichtlich im Wege einer Abmahnung, als auch gerichtlich durch ein einstweiliges Verfügungsverfahren oder eine Klage durchgesetzt werden können. Hierzu gehören:

  • Unterlassungsanspruch
  • Anspruch auf Schadensersatz, hierzu zählen vor allem entstandene Anwaltskosten und entgangene Lizenzgebühren
  • Anspruch auf Nennung des Fotografen
  • Berichtigungsanspruch (Richtigstellung)

Konfliktvermeidung durch Vertragsgestaltung

Bei unberechtigter Verbreitung von Fotografien und Bildnissen hilft oft nur ein konseqentes rechtliches Vorgehen im Wege einer Abmahnung oder eines Gerichtsverfahrens. Viele Streitigkeiten, insbesondere im Verhältnis zu Kunden, lassen sich aber bereits durch eine vorherige vertragliche Gestaltung (z.B. durch Lizenzverträge) umgehen. Wir beraten Sie, welche Verträge Sie benötigen und gestalten für Sie auf Ihr Geschäftsmodell angepasste Lizenzverträge, um Ihre Rechte und Interessen umfassend und wirksam zu schützen.

 

Bei Fragen zum Thema Fotoecht kontaktieren Sie uns gern unverbindlich per E-Mail oder telefonisch oder nutzen Sie unser Kontaktformular:

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