IDW S1-Verfahren

Das Maß der Dinge in der Unternehmensbewertung

Unternehmensbewertungen werden häufig bei Gesellschafterstreitigkeiten, erbrechtlichen und familienrechtlichen Auseinandersetzungen erforderlich. Solche Gutachten werden entweder von den Parteien in Auftrag gegeben, um Verhandlungspositionen aufzubauen oder von Gerichten bei einem Sachverständigen als Gutachten im Rahmen eines Zivilprozesses angefordert.

Gerichtsfest und in der Praxis anerkannt ist die Bewertung nach dem IDW Standard gemäß der Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen IdF 2008 (IDW S1-Gutachten). Das IDW S1-Gutachten ist ein standardisiertes Bewertungsverfahren, welches durch das Institut der Wirtschaftsprüfer entwickelt und fortentwickelt wird. Der  derzeit aktuelle Stand findet sich im  IDW-Standard IDW S1 i.d.F. 2008 dargestellt.

Praxishinweis: Mit dem IDW S1-Gutachten soll ein durch Dritte nachvollziehbarer und belegbarer sog. objektivierter Wert des Unternehmens ermittelt werden. Im Bewertungsgutachten muss einen eindeutigen Unternehmenswert bzw. eine Wertspanne ausgewiesen und begründet werden.

Der Empfänger des Gutachtens soll in die Lage versetzt werden, die getroffenen Annahmen, Grundsatzüberlegungen und Schlussfolgerungen, nachzuvollziehen und aus seiner Sicht würdigen zu können.

Für eine unverbindliche Anfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite.

Anwaltliche Leistungen rund um die Unternehmensbewertung

Unsere Fachanwälte für Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht in Wirtschaftskanzleien beraten und vertreten Sie bei allen Gestaltungen und Konflikten rund um die Unternehmensbewertung, insbesondere zu folgenden Themen:

Zudem unterstützen wir sie unabhängig von einer rechtlichen Beauftragung auch gerne bei der Unternehmensbewertung:

Bewertung von unserem Experten!

Die Unternehmensbewertung übernimmt in unserem Team Steuerberater Martin Stürmer. Als spezialisierter Experte arbeitet er mit unseren Anwälten aus den verschiedenen Rechtsbereichen zusammen. Sie können ihn auch unabhängig von einer rechtlichen Mandatierung beauftragen.

Fragen Sie nach einem Angebot für eine Unternehmensbewertung oder eine kostengünstige Indikative Unternehmenswertermittlung:

stuermer@rosepartner.de

Bewertungsansätze des IDW

Das IDW erkennt zwei Bewertungsansätze an. Einmal das Discounted Cash Flow-Verfahren. Hier wird der Unternehmenswert durch Diskontierung der Zahlungsüberschüsse gewonnen (sog. Equity Methode).

Als gleichwertig und wohl überwiegend angewendet wird das sogenannte Ertragswertverfahren. Im Unterschied zur Equity Methode wird hier die Ausschüttung des handelsrechtlichen Gewinns als Ausgangsgröße herangezogen. Ermittelt wird der Unternehmenswert, der sich aus dem zukünftig zu erwarteten Ertrag des Unternehmens ergibt.

Der Inhalt eines IDW S1-Gutachtens sollte im Wesentlichen Folgendes umfassen:

  • Darstellung der Bewertungsaufgabe: Auftraggeber und Bewertungsanlass
  • Darstellung der angewandten Bewertungsgrundsätze und -methoden
  • Beschreibung des Bewertungsobjekts: rechtliche Grundlagen, wirtschaftliche Grundlage, steuerliche Gegebenheiten
  • Darstellung von der Bewertung zugrunde liegenden Informationen: Vergangenheitsanalyse, Planungsrechnungen vor dem Hintergrund der zugrunde liegenden Annahmen, Verfügbarkeit und Qualität der Ausgangsdaten, Plausibilitätsbeurteilung der Planungen, Abgrenzung der Verantwortung für übernommene Auskünfte
  • Darstellung der Bewertung des betriebsnotwendigen Vermögens: Ableitung der erwarteten finanziellen Überschüsse, Überschüsse im Detailplanungszeitraum, nachhaltige Überschüsse der ewigen Rente, Ableitung des Kapitalisierungszinssatzes, Basiszinssatz, Risikozuschlag, Wachstumsabschlag, Ermittlung des Barwertes der finanziellen Überschüsse
  • Darstellung der gesonderten Bewertung des nicht betriebsnotwendigen Vermögens
  • Unternehmenswert: gegebenenfalls Plausalitätsbeurteilung des Bewertungsergebnisses
  • Abschließende Feststellungen

Bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) kann eine verkürzte Berichterstattung vereinbart werden.

Unserer YouTube-Video zum GmbH-Verkauf

Die Unternehmensbewertung spielt eine große Rolle zum Beispiel beim GmbH-Verkauf. Beim Unternehmensverkauf müssen neben der Unternehmensbewertung viele wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Aspekte beachtet werden. Eine Checkliste und wichtige rechtliche Tipps finden Sie auf unserem YouTube-Kanal.

Wie wird eine Unternehmensbewertung erstellt?

Der Unternehmenswert wird grundsätzlich aus den zukünftig zu erwartenden Gewinnen abgeleitet. Dazu wird eine sog. Planungsrechnung erstellt. In der Planungsrechnung wird für einen Zeitraum von 3 bis 5 Jahren eine Ertragsplanung vorgenommen. Diese basiert regelmäßig auf einer Analyse der vergangenen Jahre kombiniert mit Prognoseannahmen. Eine sorgfältige und auch für außenstehende Personen nachvollziehbare Ertragsplanung ist einer der Schwerpunkte einer jeden Unternehmensbewertung.

Bei der Planungsrechnung ist eine Bereinigung der Rechnungslegung durchzuführen, zum Beispiel wegen nicht marktgerechter Vergütungen mit Eigentümern (Arbeitsverträge, Mietverträge, Transaktionen), bilanzpolitische Maßnahmen (insbesondere Strategie vor Unternehmensverkäufen), einmalige Sondereinflüsse die sich nie oder nicht regelmäßig wiederholen, z.B. Sanierungskosten oder Gewinne und Verluste aus Anlageabgängen.

Der Kapitalisierungszinssatz ist ein weiterer wichtiger Bestimmungsfaktor des Unternehmenswerts. Er bestimmt die vom Investor erwartbare Verzinsung seiner Investition. Ausgangspunkt ist dabei die Rendite einer risikofreien Alternativanlage, der sog. Basiszinssatz. Auf diesen wird ein Risikozuschlag addiert. Dieser bemisst sich nach der sogenannte Marktrisikoprämie und dem sog. Betafaktor. Der Betafaktor bildet das individuelle Risiko des zu bewertenden Unternehmens ab. Bei einem höheren individuellen Risiko erhöht sich die Marktrisikoprämie, bei einem niedrigeren Wert wird diese entsprechend verringert.

Wichtige Faktoren bei der Unternehmensbewertung

  • Verbleiben des bisherigen Managements
  • keine Berücksichtigung von nur möglichen, aber nicht konkret geplanten Maßnahmen
  • keine Berücksichtigung von Synergieeffekten die von einem bestimmten Erwerber abhängen
  • Abzug eines angemessenen kalkulatorischen Unternehmenslohns - Transaktionen mit nahestehenden zum Fremdvergleichspreis

Substanzwert

Der Substanzwert spielt bei der Bewertung nur insoweit eine Rolle, als aus dem Zustand der Substanz für die Planungsrechnung Höhe und Zeitpunkt von Reinvestitionen abzuleiten sind. Nicht betriebsnotwendiges Vermögen ist bei einer Bewertung zu ermitteln und gesondert auszuweisen. Unterwert einer Bewertung bildet der Liquidationswert. Das ist der Wert, der bei Liquidierung des Unternehmens zu erzielen wäre.

Unterlagen für die IDW S1-Bewertung

Wir benötigen für eine Bewertung insbesondere die wesentlichen Unternehmensverträge, Steuerbescheide, Bericht über steuerliche Außenprüfung, schwebende gerichtliche Verfahren, drohende rechtliche Inanspruchnahmen, Auseinandersetzungen auf Gesellschafterebene, Jahresabschlüsse, vorliegende Zwischenabschlüsse bzw. betriebswirtschaftliche Auswertung, Unterlagen über Umsatzplanung, Finanzplanung und Investitionsplanung, Aufstellung der Kundenforderung und Lieferanten und Verbindlichkeiten.

Indikative Unternehmensbewertung

Die kleine „Schwester“ der IDW S1 Unternehmenswertermittlung ist die indikative Unternehmenswertermittlung. In der Praxis zeigt sich, dass oft eine fundierte und nachvollziehbare  Werteinschätzung benötigt wird, das IDW S1 Verfahren mit seinen auch hohen formalen Anforderungen eigentlich zu aufwendig und damit zu teuer ist. Hier bietet sich die indikative Wertermittlung an. Dazu hier mehr: Indikative Wertermittlung

Besteuerung des GmbH-Verkaufs

In unserem YouTube-Video finden Sie die Grundzüge zur Steuerbelastung des GmbH-Verkäufers.

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