IT-Projektberatung und IT-Projektverträge

Rechtliche Begleitung von IT-Projekten

IT-Projekte sind ausgesprochen vielgestaltig und können unterschiedlichste Leistungen umfassen. Neben der Erstellung von Individual-Software umfassen IT-Projekte häufig die Anpassung von Standard-Software, die Implementierung von Individual- oder einer (angepassten) Standard-Software im System des Auftraggebers sowie Nebenleistungen wie die Schulung von Mitarbeitern. IT-Projekte zeichnen sich in aller Regel durch eine ausgesprochen hohe Komplexität aus, der Sie mit einer frühzeitigen spezialisierten rechtlichen Beratung begegnen sollten.

Anwaltliche Leistungen in der IT-Projektberatung

Unsere Rechtsanwälte im IT-Recht aus unseren Büros in Hamburg, Berlin, München, Köln, Hannover und Frankfurt a.M. beraten und vertreten Sie bundesweit kompetent in allen Stadien von IT-Projekten. Hierzu zählen insbesondere:

Unser Ziel ist die rechtzeitige Vermeidung von Streitfällen durch einen kompetenten und praxisnahen Beratungsansatz. Gern unterstützen wir Sie hierfür während des gesamten Projektverlaufs.

Im Streitfall setzen wir Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich durch. Selbstverständlich beraten wir Sie auch während Ihrer laufenden Projekte oder unterstützen Sie bei der „Rettung“ zu scheitern drohender Projekte. Kontaktieren Sie für weitere Informationen gerne direkt einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie unser Kontaktformular am Ende dieser Seite.

Vielzahl der IT-Projekte scheitern – So umgehen Sie Risiken

Mindestens 50 % aller Softwareprojekte geraten während ihrer Laufzeit mindestens einmal in Schieflage, 20 % aller IT-Projekte werden abgebrochen. Laut einer Studie der Universität Oxford aus dem Jahr 2003 können nur 16 % der untersuchten IT-Projekte als erfolgreich eingestuft werden. Gründe hierfür sind vor allem unklare Ziele, unterschiedliche Erwartungshaltungen, eine unzureichende Projektplanung und -steuerung und „kulturelle“ Gegensätze zwischen Unternehmen als Auftraggeber und Softwareherstellern und Programmierern als Auftragnehmer. Sind Projekte daher von vornherein zum Scheitern verurteilt? Wir sagen: nicht zwangsläufig. Viele Risiken und Fallstricke können Sie mithilfe einer passenden Strategie und professioneller Beratung umgehen.

Von Wasserfallmethode bis agile Programmierung – auf richtige Projektmethode kommt es an

Für den Erfolg eines Projekts kommt es maßgeblich auf eine passende Vorbereitung und Ausarbeitung klar definierter Ziele an. Hierzu gehört auch die Auswahl der Projektmethode nach den Anforderungen sowie den Kompetenzen und Kapazitäten von Auftraggeber und Auftragnehmer an. Nicht immer ist die agile Programmierung nach SCRUM die passende Methode für Ihr Unternehmen oder das Projekt. In dieser Vorbereitungsphase wird die Weiche für Erfolg oder Misserfolg Ihres Projektes gestellt. Ergebnis der Vorbereitungsphase sollte eine klar definierte Leistungsbeschreibung oder ein Pflichtenheft sein, auf deren Grundlage die rechtliche Fixierung in Verträgen aufbaut. Ohne passende Verträge ist in jedem Fall Ärger vorprogrammiert.

Vertragsinhalte von IT-Projektverträgen

Aus unserer Erfahrung empfiehlt sich eine frühzeitige Einbindung rechtlicher Berater, vor allem in komplexen, zeit- und kostenaufwändigen IT-Projekten. Mit klaren vertraglichen Vereinbarungen, in die beide Seiten Ihre Vorstellungen, Ziele und Kompetenzen eingebracht haben und eine vermittelnde Lösung gefunden wird, besteht eine gute Chance auf ein erfolgreiches IT-Projekt und damit auf wirtschaftlichen Erfolg.

Typische Inhalte von IT-Projektverträgen sind:

  • Pflichtenheft
  • Projektverantwortung und Haftung
  • Change Request Management
  • Hardware- und Softwareüberlassung
  • Mitwirkungspflichten
  • Dokumentation
  • Services (Installation, Schulung, Datenmigration)

Um Auseinandersetzungen über den jeweils geschuldeten Leistungsumfang zu vermeiden, gilt es stets, Art und Umfang der einzelnen Leistungen vertraglich detailliert zu bestimmen. Insbesondere gilt dies für die Festlegung der Leistungsmerkmale der geschuldeten Software in einem umfassenden Pflichtenheft bzw. einer fachlichen Feinkonzeption, den Funktionsumfang der Software, etwaige Performance-Kriterien, die Anforderungen an die Hardware, auf der die Software eingesetzt werden soll, sowie die Anforderungen an die ggf. vom Auftraggeber zu beschaffende bzw. einzusetzende Betriebssystem-Software oder etwa die Erstellung, Beschaffung oder Bereitstellung einer erforderlichen Schnittstellen-Software.

Die Bestimmung des Planungsgegenstands und des Planungsumfangs, erforderliche Anpassungen von Pflichtenheft oder Feinkonzeption sowie die Dokumentation der Planungsergebnisse dürfen nicht unberücksichtigt gelassen werden. Um der Abgrenzung zwischen vorbereitender Planung und Projektrealisierung Rechnung zu tragen, ist regelmäßig deren gesonderte vertragliche Regelung in Erwägung zu ziehen.

Typische Fehler in IT-Projekten Lesen Sie hier unseren Ratgeberbeitrag zu der Frage, wie ein guter IT-Projektvertrag das Scheitern eines Projektes verhindern kann.

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