IT-Vertragsrecht

Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von IT- und Softwareverträgen

Softwareverträge bzw. Software-Lizenzverträge gehören in immer mehr Branchen zu den wesentlichen Bestandteilen wirtschaftlichen Erfolgs. Gerade in Konflikten kommt es daher auf die Qualität der Klauseln in den Vertragswerken rund um Computerprogramme an. Als Kanzlei für Wirtschaftsrecht und IT-Recht begleiten wir Unternehmen, Agenturen, Programmierer etc. in allen Stadien der Vertragsgestaltung und Lizenzierung von Software.

Unser Beratungsangebot im IT-Vertragsrecht

Unsere spezialisierten Anwälte in den Bereichen IT-Recht, Gewerblicher Rechtsschutz sowie Handels- und Vertriebsrecht in Hamburg, Berlin, München und Frankfurt a.M. beraten und vertreten Mandanten in allen Fragen zum Softwarelizenzvertrag:

  • Entwurf und Gestaltung von sämtlichen IT-Verträgen
  • Vorbereitung von und Teilnahme an Vertragsverhandlungen im Bereich Softwarerecht
  • Rechtliche Prüfung in Bezug auf Schutz von Software
  • Begleitung Ihres IT-Projekts
  • Prüfung von Verträgen und Vertragsklauseln im IT-Recht
  • Gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen aus IT-Verträgen und Softwareverträgen (IT-Litigation)

Wir stehen Ihnen im Bereich IT-Vertragsrecht mit unseren Anwälten im IT-Recht kompetent zur Seite. Sprechen Sie uns gern telefonisch oder per E-Mail an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Kompetente Beratung für Ihre IT-Verträge

Wir beraten Sie umfassend im IT-Recht und erstellen und prüfen für Sie sämtliche Verträge im IT-Bereich, so z.B.

  • Softwareverträge bzw. Software-Lizenzverträge
  • Softwareüberlassungsverträge
  • Verträge zur Beschaffung von Hardware und Software
  • Providerverträge und Domainverträge
  • IT-Vertriebsverträge
  • IT-Projektverträge
  • Outsourcing-Verträge

Prozesse bei der Erstellung von Software-Lizenzverträgen

Zu Beginn einer vertraglichen Regelung bezüglich eines Computerprogramms und bei der Lizenzierung von Software skizzieren wir mit Ihnen die rechtliche Einordnung des Projekts und insbesondere Ihre Ziele für die Vertragsgestaltung. Bereits in diesem Stadium sollten bestimmte Vorfragen geklärt werden, z.B. ob eine Einzelperson, eine GbR oder eine GmbH Lizenzinhaber bzw. Vertragspartner werden soll. Hierfür steht Ihnen ein Team von Fachanwälten im Gesellschaftsrecht zur Verfügung.

Im nächsten Schritt folgt ein erster Entwurf des IT-Vertrages. Gleichzeitig bereiten wir mit Ihnen Vertragsverhandlungen vor, erstellen Argumentationsstrategien und entwickeln Strategien zur Durchsetzung wesentlicher Vertragsklauseln.

Bei den eigentlichen Vertragsverhandlungen begleiten wir Sie und sorgen für die Wahrung Ihrer Interessen. In der Regel folgt zwischen den Parteien ein Austausch geänderter Entwürfe und gegebenenfalls erneute Verhandlungen. Wir sorgen dafür, dass die von Ihnen gesetzten Ziele dadurch nicht verwässert werden.

Rechtlicher Hintergrund zur Lizenzierung von Software

Das Recht zur Nutzung von Software kann über verschiedene Formen von Softwarelizenzen eingeräumt werden. Die Lizenz vermittelt dem Nutzer das Recht, eine Softwareanwendung nutzen zu dürfen. Durch Lizenzverträge können entweder einfache oder exklusive (d.h. ausschließliche) Rechte eingeräumt werden.

Für Standardsoftwareanwendungen werden regelmäßig nur einfache Lizenzen erteilt. Handelt es sich jedoch um eine Anwendung, die nur für einen bestimmten Nutzer entwickelt wurde, hat dieser ein Interesse an der Einräumung einer ausschließlichen Rechtsposition, der sogenannten exklusiven Lizenz.

Kernpunkte eines Lizenzvertrags sind

  • die Beschreibung des Leistungsumfangs der Anwendung,
  • die Festlegung der Anzahl der berechtigten Benutzer,
  • die Laufzeit sowie
  • das Entgelt.

Wird das Entgelt in einer Einmalzahlung vorab geleistet spricht man von einem Softwarekaufvertrag. Zunehmend wird Software aber auch im Rahmen von Mietmodellen genutzt. Das Recht zur Nutzung der Software ergibt sich dann z.B. aus einem sogenannten Software as a Service Vertrag. Gern beraten wir Sie auch zu Outsourcing-Projekten.

Darüber hinaus wird im Rahmen der Nutzung von Software vertraglich geregelt, welche Verfügbarkeit der Anwendung gewährleistet wird (sog. Service Level Agreement), in welchem Umfang Support und Schulungen geleistet werden, zu welchen Anlässen und in welchen Intervallen Updates erfolgen (Software-Wartungsvertrag bzw. Software-Pflegevertrag), und zu welchen Bedingungen kundenindividuelle Änderungen an der Software vorgenommen werden (Change Management).

Handelt es sich um ein größeres Softwareprojekt wird schließlich die Implementierung der Software in die bestehende Softwareumgebung des Kunden vertraglich geregelt. Dabei werden Schnittstellen und Meilensteine definiert und ein Termin für die produktive Inbetriebnahme der Software vereinbart. Bei der Lizenzierung von Software stellt sich darüber hinaus häufig die Frage, wie mit der Implementierung von sogenanntem Open Source Code umgegangen wird. Dieser steht ggf. unter bestimmten freien Lizenzen, was vertraglich berücksichtigt werden muss. 

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