Jameda Bewertung löschen lassen

Schützen Sie die Reputation Ihrer Praxis oder Klinik

Online-Bewertungen gehören längst zum Alltag vieler Dienstleister. Auch Ärzte und Kliniken müssen sich heute dem Urteil der Patienten auf Bewertungsplattformen wie Jameda öffentlich stellen. Diese neue Transparenz und der damit verbundene Wettbewerb sind aus Patientensicht in der Regel wünschenswert.

Allerdings führt gerade die Anonymität des Internets auch dazu, dass unwahre, beleidigende oder diffamierende Bewertungen und Kommentare auf ärztlichen Bewertungsplattformen wie Jameda auftauchen. Mit einem effektiven Reputationsmanagement und unserer Hilfe bei der Löschung von Jameda-Bewertungen schützen Sie Ihre wirtschaftliche Existenz.

Anwaltliche Leistungen beim Bewertungs-Reputationsmanagement

Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte betreuen Ärzte und Kliniken in allen rechtlichen Fragen rund um das Thema negativer Jameda-Bewertungen:

  1. Prüfung der Datenerhebung von Jameda
  2. Prüfung vorhandener Bewertungen auf ihre rechtliche Zulässigkeit
  3. Löschung rechtswidriger Bewertungen durch Anspruchsdurchsetzung gegenüber dem Bewertenden und Jameda
  4. Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei der Löschung und Durchsetzung etwaiger Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche

Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei der Löschung negativer Bewertungen auf anderen Ärzte-Portalen und in allen anderen Fragestellungen zum Reputationsrecht.

Wie legal ist die Bewertung von ärztlichen Dienstleistungen im Internet?

Die Bedeutung von Online-Bewertungen liegt insbesondere darin, dass sie für die Arztwahl von Verbrauchern maßgeblich beeinflussen und sich dadurch unmittelbar auf die Stellung des Arztes im Markt bzw. Wettbewerb mit anderen Ärzten auswirken. Im Falle von schlechten Bewertungen – ob nun wahr oder unwahr – können sie sogar entscheidend dem wirtschaftlichen Erfolg einer Praxis im Wege stehen.

Muss sich ein Arzt daher Bewertungen überhaupt gefallen lassen? Im Ergebnis: ja. Dies hat der Bundesgerichtshof höchstrichterlich entschieden und ist zum Ergebnis gekommen, dass die Beeinträchtigungen der berechtigten Interessen des Arztes nicht schwerer wiegen als das Recht eines Portalbetreibers wie Jameda auf Kommunikationsfreiheit (BGH, Urteil vom 23.09.2014 – VI ZR 358/13). Der BGH vertritt die Ansicht, Ärzte befänden sich ebenso wie andere Dienstleister im Wettbewerb mit anderen Ärzten und Kliniken und müssten daher auch die Möglichkeit, sich von Patienten, ärztliche Leistungen öffentlich und frei bewerten zu können, hinnehmen.

Dies gilt jedoch nur, solange die Plattform als „neutraler Informationsmittler“ auftritt. Werden Profile von zahlenden „Premium“-Kunden bevorzugt, beispielsweise durch die Einblendung von konkurrierenden Ärzten gleicher Fachrichtung in der unmittelbaren Umgebung, können ungewollte Profile gelöscht werden. Dies hat der BGH im Februar 2018 entschieden (Urteil vom 20. Februar 2018 - VI ZR 30/17). Im Ergebnis bleibt daher festzuhalten: Bewertungsplattformen für Ärzte sind zulässig, solange sie neutral sind.

Aber wie weit geht diese Freiheit?

Gegen welche negativen Bewertungen kann ich als Arzt oder Klinik rechtlich vorgehen?

Einerseits sind Sie als Arzt, Klinik oder sonstiger Unternehmer nicht jeder Kritik oder Bewertung schutzlos ausgeliefert. Andererseits ist natürlich nicht jede schlechte Bewertung rechtswidrig (auch wenn sie noch so ärgerlich sein mag). Die rechtliche Schwierigkeit beim Vorgehen gegen negative Jameda-Bewertungen liegt darin, die Kriterien zwischen zulässigen und rechtswidrigen Patientenbewertungen zu kennen und auf den konkreten Fall anzuwenden. Jeder Einzelfall muss daher separat betrachtet und geprüft werden.

Unzulässig sind aber in jedem Fall

  1. unwahre Tatsachenbehauptungen,
  2. beleidigende Kommentare,
  3. Schmähkritik oder gar Rufmord,
  4. Bewertungen von Mitbewerbern (also nicht von Patienten)

Aufgrund der Schwierigkeit, zu beurteilen, ob ein Kommentar zwar ärgerlich aber zulässig oder rechtswidrig ist, empfiehlt sich die externe Prüfung durch einen rechtlich versierten Spezialisten aus der notwendigen Distanz für ein objektives Urteil. Wir prüfen für Sie schnell und unkompliziert, ob die beanstandete Bewertung rechtswidrig ist und sich ein weiteres Vorgehen für Sie lohnt.

Besonderheiten des Bewertungsportals Jameda

Jameda ist wohl das bekannteste Ärzte-Bewertungs-Portal und wirbt selbst mit 1,5 Mio. abgegebenen Bewertungen. Jameda erlaubt die Bewertung von Ärzten nach einer kurzen Registrierung, bei der der Bewertende lediglich eine E-Mail-Adresse angeben muss.

Durch diese weitgehende Anonymität ist dieses Portal geradezu prädestiniert für unwahre oder diffamierende Bewertungen. Das Vorgehen gegen den Bewertenden selbst ist damit schwierig bis aussichtslos. Als Betroffener sind Sie aber nicht schutzlos – es lohnt sich ein Vorgehen gegen Jameda:

Welche Ansprüche habe ich als Arzt oder Klinik und wie kann ich sie durchsetzen?

Rechtswidrige Kommentare und Bewertungen bei Jameda oder anderen Portalen führen regelmäßig zu Unterlassungsansprüchen und gegebenenfalls Schadensersatzansprüchen gegen den Bewertenden. Erfolgt die Bewertung auf Jameda anonym, muss und kann gegen die Plattform selbst vorgegangen werden. Jameda gilt rechtlich als sogenannter „Störer“ und haftet als solcher für die Rechtsverletzung, sofern Kenntnis von der Rechtswidrigkeit der Online-Bewertung gegeben ist. Aus diesem Grund sollte Jameda stets detailliert und rechtlich einwandfrei von der Rechtswidrigkeit in Kenntnis gesetzt werden. Schon in diesem Stadium ist daher häufig die Hinzuziehung eines versierten Experten nützlich – nicht zuletzt, weil durch falsche oder ungenaue Schreiben Rechtsschutzmöglichkeiten verloren gehen können.

Ist Jameda richtig informiert und löscht die rechtswidrige Bewertung dennoch nicht, kann die Plattform kostenpflichtig von einem Rechtsanwalt abgemahnt oder im Wege eines einstweiligen Verfügungsverfahrens vor Gericht in Anspruch genommen werden. Nutzt der Bewertende seinen tatsächlichen Namen und kann seine Identität ermittelt werden, können Unterlassungsansprüche und Schadensersatzansprüche auch direkt gegen ihn durchgesetzt werden.

Kontaktieren Sie uns gern für eine unverbindliche Ersteinschätzung der zu löschenden Bewertung direkt telefonisch oder per Email oder nutzen sie unser Kontaktformular:

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