Kauf einer GmbH

Firmenanteile kaufen, Unternehmensbewertung & Verhandlungsstrategien

Bei jeder Firmenübernahme sind viele rechtliche, steuerliche und strategische Aspekte zu beachten. Der erfolgreiche Unternehmenserwerb und seine Finanzierung müssen von langer Hand sorgfältig vorbereitet werden.

Ausgezeichnet im Gesellschaftsrecht

Unsere Kanzlei wurde von den Magazinen Focus, brand eins und Handelsblatt in den Kategorien „Beste Wirtschaftskanzlei im Gesellschaftsrecht“, „Beste Steuerberater“ sowie „Top Wirtschaftskanzlei im Gesellschaftsrecht“ ausgezeichnet. Spezialisierung und Erfahrung zahlen sich aus!

Expertise unserer M&A-Anwälte beim Kauf einer GmbH

Unser spezialisiertes Team von M&A-Anwälten, Fachanwälten für Gesellschaftsrecht und Steueranwälten besitzt eine jahrelange Erfahrung bei der Beratung von Unternehmenskäufen. Von unseren Standorten Hamburg, Berlin, Köln, Frankfurt und München beraten wir bundesweit Investoren und strategische Käufer zu allen rechtlichen und steuerlichen Fragestellungen des GmbH-Kaufs:

  • Wir prüfen das Unternehmensexposé und Verkäuferangebot, planen die Transaktion und entwickeln die Transaktionsziele des Käufers.
  • Wir führen die Legal- und Tax-Due Diligence (Analyse der zu erwerbenden GmbH) durch.
  • Wir begleiten die Unternehmensbewertung und Geschäftsanteilsbewertung
  • Wir begleiten die Verhandlung der Käuferseite, entwerfen den Unternehmenskaufvertrag und prüfen die Transaktion unter steuerlichen Gesichtspunkten.
  • Im Fall von Streitigkeiten nach Abschluss des Unternehmenskaufs (sog. Post-M&A-Streitigkeiten) prüfen und realisieren wir die Ansprüche der Käuferseite

Für eine unverbindliche Anfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite.

Einen Überblick zum Ablauf eines GmbH-Kaufs, der wichtigsten rechtlichen und steuerlichen Aspekte berücksichtigt, finden Sie in unserem YouTube-Video:

Zur Sichtweise des Verkäufers Nähere Informationen zum VERKAUF einer GmbH finden Sie hier.

GmbH-Anteile kaufen: Wie geht das?

Auch wenn sich der Erwerb einer GmbH oft als komplex darstellt: Der Rahmen und die Struktur eines jeden Erwerbsprozesses laufen im Grunde ähnlich ab. Wer den typischen Prozessablauf kennt, kommt besser durch den „M&A-Dschungel“, unabhängig davon, ob es sich um eine deutsche oder internationale Unternehmensübernahme handelt und wie die Übernahme strukturiert wird (Asset Deal oder Kauf von Firmenanteilen).

Sucht ein Investor das passende Zielunternehmen, so ist der erste Schritt dabei: Das Auffinden eines geeigneten Unternehmens. Wenn die Käuferseite das Zielunternehmen nicht präzise vor Augen hat, schaltet sie für die Suche meist Mittelsmänner ein, die Kontakte und eine gute Marktkenntnis besitzen. Solche Mittelsmänner können Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, M&A-Berater oder Finanzdienstleistungsinstitute sein, die den Käufer bei der Suche unterstützen.

Bei der Entscheidung, ob ein gefundenes Unternehmen das richtige Zielobjekt sei, hängt von vielen Aspekten ab. Rechtliche Gegebenheiten rücken am Anfang meist in den Hintergrund. Funktionale Aspekte wie Abasatzmarkt, Konkurrenzsituation und die wirtschaftlichen Bedingungen (Kundenstamm, Eigenkapitalquote, saubere Finanzbuchhaltung) sind für die Kaufentscheidung von hoher Relevanz.

Vor einem Unternehmenskauf wird die GmbH von Anwälten und Betriebswirten geprüft und bewertet. Nach der Bewertung der GmbH werden mit dem Verkäufer die Details des Unternehmenskaufs verhandelt und der Unternehmenskaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer abgestimmt. Abschließend wird der Unternehmenskaufvertrag unterzeichnet (Signing) und nach dem Eintritt aller vereinbarten Bedingungen (Closing Conditions) wird das Unternehmen rechtlich gesehen auf den Käufer übertragen (dinglicher Vollzug des Unternehmenskaufs durch das Closing).

Beim GmbH-Kauf (Kauf der Firmenanteile und Asset Deal) kommt es auf viele Aspekte an, die wir Ihnen nachfolgend darstellen wollen:

Vertraulichkeitsvereinbarungen vor dem GmbH-Kauf

Wenn Käufer und Verkäufer zueinanderfinden, werden vor Einstieg in die Verkaufsverhandlungen Geheimhaltungsvereinbarungen (Non-Disclosure Agreement, kurz NDA) zwischen den Parteien geschlossen. Der Käufer einer GmbH will schließlich vor dem Kaufvertragsabschluss so viel wie möglich über das zu erwerbende Unternehmen erfahren; der Verkäufer wird deshalb sogar Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse seines Unternehmens zur Verfügung stellen.

Aber auch der Verkäufer erhält im Rahmen einer M&A-Transaktion häufig Informationen über den Käufer, die nicht öffentlich bekannt sind und auch später nicht an die Öffentlichkeit gelangen sollen. Daher ist der Abschluss einer Vertraulichkeitsvereinbarung oftmals im Sinne beider Parteien.

Kommt die Unterzeichnung eines Unternehmenskaufvertrages nicht zustande, muss sichergestellt sein, dass der Empfänger der vertraulichen Informationen diese nicht zweckwidrig, oder noch schlimmer, für Konkurrenztätigkeiten nutzt.

Non Disclosure Agreement Nähere Informationen zum Non Disclosure Agreement (NDA).

Letter of Intent - "ernsthafte Bereitschaft"

Begleitet werden die ersten Absprachen der Vertragsparteien durch eine formelle Bekundung der Absicht des Unternehmenskaufs und -verkaufs. Dies erfolgt durch einen sogenannten Letter of Intent (kurz: LoI). Mit dieser – noch nicht verpflichtenden – vorvertraglichen Absichtserklärung werden oft schon die Struktur des Firmenerwerbs und eine Kaufpreisbasis zwischen Käufer und Verkäufer festgelegt.

Zeichnet der Verkäufer den Letter of Intent gegen, so entsteht eine gemeinsame Absichtserklärung, gelegentlich auch Memorandum of Understanding (kurz: MoU) genannt. Mit der Gegenzeichnung des LoI gibt der Unterzeichner zu erkennen, dass er dem Grunde nach bereit ist, die Transaktion zu den dort skizzierten wirtschaftlichen und rechtlichen Eckpunkten abzuschließen.

Letter of Intent Nähere Informationen zum Lettter of intent (LoI).

Due Diligence-Prüfung: Kompass für den GmbH-Käufer

Die Verkäuferseite kennt die GmbH und verfügt über alle wesentlichen Informationen betreffend die operative Lage und die bestehenden Risiken. Der Käufer ist in aller Regel nur schlecht informiert, was Chancen und Risiken des Zielunternehmens anbelangt. Zur Überbrückung der zwischen den Kaufvertragsparteien bestehenden Informatrionsasymmetrie hat sich als Standard  bei Unternehmensübernahmen herausgebildet, dass die Käuferseite gemeinsam mit spezialisierten Rechtsanwälten und Beratern die zu übernehmende GmbH unter rechtlichen, steuerrechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und ggf. technischen Aspekten untersucht, bewertet und vorhandene Risiken herausarbeitet (sog. Due Diligence).

Der Käufer und seine Berater definieren im Vorwege häufig diejenigen Kernbereiche und konkreten Dokumente, welche im Rahmen der anschließenden Prüfung gesichtet und bewertet werden sollen. Dem Verkäufer wird dann eine entsprechende Liste übermittelt (engl. Due Diligence Checklist), mit Informationen und Dokumenten, die der Käufer für eine Überprüfung des Unternehmens als notwendig ansieht.

Due Diligence Prüfung Nähere Informationen zur Due Diligence (DD).

Firmenateile kaufen oder Asset-Kauf?

Gegenstand des Unternehmenskaufvertrags kann ein sog. Share Deal oder Asset Deal sein. Das Unternehmen kann durch die Übertragung der GmbH-Unternehmensanteilen (Share Deal) oder die Übertragung der Einzelwirtschaftsgüter, die den Gesamtbetrieb ausmachen (Asset Deal), organisiert werden. Beide Formen, auf der einen Seite der Kauf von Firmenanteilen und auf der anderen Seite der Asset-Kauf, haben ihre rechtlichen und steuerlichen Vor- und Nachteile. Weitere Hintergründe und Vor- und Nachteile der jeweiligen Art des Firmenkaufs finden Sie hier: Asset Deal versus Share Deal.

Veranschaulicht finden Sie die Unterschiede zwischen einem Share Deal und einem Asset Deal im nachfolgenden Schaubild.

Vor einem Unternehmenskauf stellen sich die Käufer oft die Frage, ob der Asset oder Share Deal für sie vorteihafter ist. In den meisten Fällen gilt folgende steuerliche Faustformel: Der Asset Deal ist für den Käufer von Vorteil und der Share Deal für den Verkäufer. Der Käufer kann steuerlich vom Asset Deal profitieren, da nach dem Erwerb die steuerliche Abschreibung in Anspruch nehmen kann.

Was wird beim Kauf der GmbH im Unternehmenskaufvertrag geregelt?

Der Unternehmenskaufvertrag (Fachjargon "SPA") enthält viele Regelungen, die die Positionen der Käufer- und Käuferseite absichert. Der Rahmen der geregelten Rechte und Pflichten der Parteien im Unternehmenskaufvertrag lässt sich wie folgt skizzieren:

Die nachfolgende Darstellung fasst zusammen, woran der Käufer bei einem erfolgreichen GmbH-Kauf denken sollte. Neben den rechtlichen und wirtschaftlichen Themen gilt es einige taktische Aspekte zu beachten.

Vertragsmechanismus und Closing Conditions im Unternehmenskaufvertrag

Nach der Käufer-Due Diligence, wenn der Käufer alle wesentlichen Details kennt, stimmen sich die Parteien hinsichtlich des Kaufvertrags ab. Bei entsprechender Reife der Verhandlungen wird der Kaufvertrag von beiden Vertragsparteien unterzeichnet (Closing Date). Der Käufer wird aber erst dann neuer Inhaber des Unternehmens, wenn alle vereinbarten Bedingungen eingetreten sind (Closing Conditions).

Bei solchen Closing Conditions handelt es sich meist um Freigabe von Kartellbehörden, Zustimmung von Banken und Gesellschaftern. Eine Closing Condition kann aber auch darin liegen, dass die Verkäuferseite Risiken beseitigt, die nicht auf die Käuferseite übergehen sollen. Wenn die Bedingungen alle eingetreten sind, erfolgt das Closing und damit die rechtliche Übertragung des Unternehmens auf die Käuferseite. Dies wird meist im sog. Closing Memorandum fixiert.

Ein weiteres wichtiges Thema ist die steuerliche Optimierung des Unternehmenskaufs.

Steuern beim GmbH-Kauf Nähere Informationen zur Besteuerung des Gmbh-Kaufs.

Kaufpreisklauseln, Kaufpreisanpassung und Earn Out

Der Unternehmenskaufvertrag legt die rechtlichen Verhältnisse betreffend den Firmenkauf fest. Beim Kauf einer GmbH spielen die Jahresabschlüsse der letzten Jahre eine wesentliche Rolle. Anhand der Bilanzkennzahlen der Jahresabschlüsse erfolgt nicht nur die Festlegung der Kaufpreishöhe, sondern gegebenenfalls auch eine spätere Kaufpreisanpassung.

Eine Kaufpreisanspassung (sogenannter Earn Out) kommt dann zum Einsatz, wenn die Parteien keine Einigung über einen fixen Kaufpreis treffen können. Bei der nach der Unternehmensübernahme vereinbarten Kaufpreisanpassung werden oftmals spezielle Zielwerte zwischen den Parteien definiert, die die erworbene GmbH zu festgelegten Zeitpunkten in der Zukunft erreicht. Sehr oft werden erfolgsabhängige Kennzahlen, wie das EBIT oder das EBITDA, als Zielwert vereinbart. Wenn die jeweilige Kennzahl zum vereinbarten Datum erreicht ist, erhöht sich der Kaufpreis zugunsten des Verkäufers in vertraglich festgelegter Höhe.

Da die Bilanzkennzahlen für die Kaufpreishöhe so entscheidend sind, garantiert üblicherweise die Verkäuferseite die Richtigkeit bestimmter Bilanzkennzahlen. Wenn sich später herausstellt, dass die Bilanzkennzahlen nicht korrekt waren, haftet die Verkäuferseite gegenüber dem Käufer aus der selbständigen Garantie (meist verschuldensunabhängig). Mit den im Kaufvertrag normierten Garantien kann der Käufer Unsicherheiten beseitigen und Risiken reduzieren.

Earn Out Klauseln Nähere Informationen zu Kaufpreisklauseln (Earn Out).

Spezifische Haftungsgefahren beim Kauf von GmbH-Geschäftsanteilen

In aller Regel geht der Käufer von GmbH-Geschäftsanteilen davon aus, dass er erst nach der Unternehmensübernahme rechtliche und wirtschaftliche Risiken der erworbenen Gesellschaft trägt. Allerdings kennt das GmbH-Gesetz ein spezielles gesetzliches Haftungssystem. Die Vorschrift des § 16 Abs. 2 GmbHG dehnt zum Beispiel die Haftung im Zusammenhang von Einlagen zum Nachteil des Käufers aus. Nach dieser Haftungsvorschrift haftet der Anteilserwerber neben dem Verkäufer gesamtschuldnerisch gegenüber der GmbH auch für solche Einlageverpflichtungen, die vor dem Anteilserwerb begründet wurden und beim Anteilserwerb noch rückständig sind. Für diese Haftung ist unerheblich, ob der Käufer Kenntnis oder keine Kenntnis von den rückständigen Einlageverpflichtungen des Verkäufers hatte. Nach der herrschenden Auffassung sind die rückständigen Einlageverpflichtungen sehr weit zu fassen.

Das GmbH-Recht kennt folgende Haftungstatbestände, die auch zulasten des Unternehmenskäufers wirken können: 

  • ausstehende, nicht geleistete Stammeinlagen;
  • Differenzhaftungsansprüche gegen den Verkäufer nach § 9 GmbHG;
  • die Unterbilanzhaftung des Verkäufers, die sich aus Nachschussregelungen gemäß §§ 26 ff. GmbHG ergibt (Einzahlungspflichten und Nebenleistungspflichten);
  • Ausfallhaftung aus §§ 22, 24, 28 und 31 Abs. 3 GmbHG;
  • schließlich kann eine Haftung für die Verletzung von Kapitalaufbringungs- und Kapitalerhaltungsvorschriften sowie bei Erstattung verbotener Rückzahlungen nach §§ 30, 31 Abs. 1 GmbHG greifen.

Einen absoluten Schutz vor diesen durch den Käufer zu übernehmenden Risiken gibt es nicht. Wichtig ist, dass diese Risiken in der Legal Due Diligence erkannt werden. Um das eigene Vermögen des Käufers zu schützen, kann es opportun sein, dass er über eine Beteiligungsgesellschaft (mit Haftungsbegrenzung) die GmbH-Beteiligung mit den etwaigen Haftungsrisiken erwirbt.

Sollte ein Haftungsverdacht mit hohen finanziellen Risiken bestehen, müssen Präventivmaßnahmen ergriffen werden. Wenn die vorgenannten Risiken vorliegen, müssen die M&A-Anwälte im Rahmen des Kaufvertrags Sicherungsinstrumente entwickeln, die den Interessen des Käufers Rechnung tragen.

FAQ - Kauf einer GmbH & Kauf von Firmenanteilen

Mit einem Klick finden Sie sofort die Antwort auf die wichtigsten Fragen rund um den Kauf einer GmbH und die Handhabung von Unternehmensübernahmen.

Kann eine GmbH gekauft werden?

Eine GmbH kann gekauft und vom Käufer übernommen werden. Dafür ist der Abschluss eines Unternehmenskaufvertrags zwischen Käufer und Verkäufer nötig. Der Unternehmenskaufvertrag regelt die Unternehmensübertragung gegen Kaufpreiszahlung.

Gilt beim GmbH-Kauf das normale Kaufrecht?

Im Grunde gilt beim Kauf von GmbH-Unternehmensanteilen und beim Asset Deal das gesetzliche Kaufrecht. Allerdings wird das gesetzliche Kaufrecht von den Parteien durch den Unternehmenskaufvertrag stark abbedungen.

Wie kann eine GmbH gekauft werden?

Der Kauf und die Übertragung der GmbH erfolgen auf der Grundlage eines Unternehmenskaufvertrags. Gegen Kaufpreiszahlung erwirbt der Käufer die GmbH-Geschäftsanteile (Share Deal). Denkbar ist auch, dass die GmbH ihren Geschäftsbetrieb (Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter, sogenannter Asset Deal) verkauft. Beim einem GmbH-Kauf in Form der Anteilsübertragung (Share Deal) muss der Unternehmenskaufvertrag zwingend notariell beurkundet werden.

Was ist beim Kauf einer GmbH zu beachten?

Wichtig ist eine professionelle Vorbereitung des GmbH-Kaufs. Bereits bei den vorvertraglichen Vereinbarungen muss der Käufer viele Details beachten. Die GmbH muss vom Käufer aus wirtschaftlicher und rechtlicher Sicht überprüft (Due Diligence-Prüfung) und im Rahmen einer Unternehmensbewertung bewertet werden. Von langer Hand sollte auch die richtige Finanzierung der Kaufpreiszahlung (richtige Mix von Eigen-, Fremd- und Mezzaninkapital) geplant werden. Bei der Strukturierung des Unternehmenskaufs kommt es auf viele rechtliche und steuerliche Aspekte an. Daher sollten frühzeitig Anwälte und Steuerberater einbezogen werden. Beim Abschluss des Unternehmenskaufvertrags, der über viele Anlagenkonvolute verfügen kann, sind Formfehler zu vermeiden.

Welche Rolle spielt beim GmbH-Kauf der Unternehmenskaufvertrag?

Der Unternehmenskaufvertrag und seine Dokumentation spielen im Rahmen der Transaktion eine sehr wichtige Reihe. Der Käufer sichert sich bzgl. denkbarer Risiken durch spezielle Vertragsregelungen, insbesondere den Garantiekatalog, ab.

Muss beim GmbH-Kauf der Unternehmenskaufvertrag notariell beurkundet werden?

Der Unternehmenskaufvertrag, der die Übertragung von GmbH-Geschäftsanteile zum Gegenstand hat (SPA), muss zwingend notariell beurkundet werden (§ 15 Abs. 3 und 4 GmbHG). Aber auch der Unternehmenskaufvertrag, der einen Asset Deal regelt, kann einer notariellen Beurkundungspflicht unterfallen. Dies ist in jedem Einzelfall rechtlich zu prüfen.

Wie teuer sind die Anwälte beim GmbH-Kauf?

Die M&A-Anwälte arbeiten typischerweise nicht nach der Gebührenordnung für Anwälte (RVG). Da bei Unternehmenskäufen hohe Gegenstandswerte eine Rolle spielen und nicht jeder Anlauf zu einer erfolgreichen GmbH-Übernahme führt, halten viele ein Zeithonorar für das passende Vergütungsmodell. Bei einem Zeithonorar fällt die Vergütung allein nach dem Aufwand der Rechtsanwälte an, was bei Unternehmenskäufen interessengerechter als eine Pauschalvergütung ist. Unsere M&A-Anwälte werden mit einem Stundensatz zwischen EUR 350 und 390 vergütet.

Kann der Käufer beim GmbH-Kauf die Anwaltskosten steuerlich geltend machen?

Hier muss unterschieden werden, für wen (Käufer oder GmbH) und in welcher Sache genau der Anwalt tätig ist. Grundsätzlich sind die Anwaltskosten bei M&A-Maßnahmen als nachträgliche Anschaffungskosten zu erfassen. Daher wirken sie sich gerade beim Käufer nicht unmittelbar steuermindernd aus. Wird der M&A-Anwalt für die GmbH tätig, so kann es sich um sofort abzugsfähige Betriebsausgaben handeln. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein neuer Geschäftsführeranstellungsvertrag gestaltet wird.

Wie wird eine optimale Steuerklausel formuliert?

Die optimale Steuerklausel gibt es nicht. Käufer und Verkäufer haben im Grundsatz bei der Formulierung der Steuerklauseln gegenläufige Interessen. Eine falsch formulierte Steuerklausel kann zu finanziellen Nachteilen auf beiden Seiten führen.

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