Kinderwunsch-Rechtsanwälte

Künstliche Befruchtung, Samenspende, Adoption, Leihmutterschaft etc.

Sowohl die Medizin als auch das Recht bieten Paaren mit Kinderwunsch heute eine Vielzahl von Möglichkeiten, Eltern zu werden. Doch welche Rechte und Beschränkungen gelten für Betroffene in Deutschland und welche Optionen bieten das Ausland? Unsere Fachanwälte für Familienrecht und Medizinrecht beraten bundesweit und international in allen Rechtsfragen vom Abstammungsrecht bis zum Embryonenschutzgesetz. Paare mit Kinderwunsch begleiten wir von der Planung bis zur Realisierung und Sicherung der Familie. Bei Konflikten vertreten wir Sie gegenüber Behörden, Kliniken und Agenturen – auch gerichtlich. Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über die aktuellen Möglichkeiten der Medizin, wie sie genutzt werden können und welche rechtlichen Grenzen und Folgen zu beachten sind.

Beratung im Kinderwunsch-Recht durch Rechtsanwälte

Unsere Kinderwunsch-Rechtsanwälte betreuen Sie als Fachanwälte für Familienrecht und Erbrecht bundesweit in allen rechtlichen Fragen rund um die Erfüllung Ihres Kinderwunsches. Dabei beraten wir Sie nicht nur im Vorfeld von Maßnahmen, sondern begleiten Sie auf Wunsch in jeder Phase der Umsetzung. Wichtige Rechtsfragen beim Kinderwunsch sind.

  • Welche medizinischen und rechtlichen Möglichkeiten gibt es?
  • Welche Grenzen setzen das Familienrecht und Strafrecht?
  • Wer gilt in der jeweiligen Konstellation rechtlich als Vater bzw. Mutter?
  • Welche Konsequenzen ergeben sich für Unterhaltsverpflichtungen und Erbrechte?

Für eine unverbindliche Mandatsanfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite.

Künstliche Befruchtung

Ist eine Schwangerschaft auf natürlichem Wege nicht möglich oder problematisch, ist für viele Paare mit Kinderwunsch eine künstliche Befruchtung die erste Option. Während bei der homologen Befruchtung die eigenen Keimzellen der Ehegatten bzw. Lebensgefährten verwendet werden, kommt bei der heterologen Befruchtung der Samen eines anderen Mannes zum Einsatz. Geschieht die Befruchtung im Mutterleib, spricht man von Insemination, erfolgt sie außerhalb, von In-vitro-Fertilisation.

Den rechtlichen Rahmen für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung setzen unter anderem das Embryonenschutzgesetz, das Transplantationsgesetz oder auch die Richtlinien der Bundesärztekammer. Besondere Rechtsfragen im Zusammenhang mit der künstlichen Befruchtung entstehen bei der sogenannten Präimplantationsdiagnostik(PID). Bei der Erfüllung des Kinderwunschs durch künstliche Befruchtung ergeben sich weitere rechtliche Fragen hinsichtlich der Vaterschaft und etwaiger Unterhaltsansprüche.

Künstliche Befruchtung (Themenseite) Ausführliche Informationen zu den rechtlichen Aspekten der künstlichen Befruchtung (IVF, ICSI).

Samenspende

Eine Samenspende (Insemination) kommt vor allem in Betracht, wenn beim Mann Zeugungsunfähigkeit oder eine Erbkrankheit vorliegt. Verstärkt nutzen auch lesbische Paare oder Solomütter Spendersamen, um einen Kinderwunsch zu realisieren.

Bei der Samenspende stellen sich zahlreiche Rechtsfragen hinsichtlich der Vaterschaft und etwaiger Unterhaltsverpflichtungen. Außerdem stellt sich die Frage, ob und wann die Identität des Spenders preisgegeben werden muss. Ein Meilenstein im Kinderwunschrecht ist das Samenspenderregistergesetz aus dem Jahr 2018, welches das Recht auf Kenntnis der Abstammung regelt. Eigenen Bedarf an anwaltlicher Beratung haben sogenannte Garantiepersonen, die auf Verlangen von Kinderwunschzentren verpflichtende Erklärungen hinsichtlich des gezeugten Kindes abgeben sollen.

Samenspende (Themenseite) Ausführliche Informationen für Wunscheltern, Solomütter, Garantiepersonen und Samenspender.

Eispende bzw. Eizellenspende

Bei der Eispende (auch Eizellspende bzw. Eizellenspende genannt) wird einer Frau mit Kinderwunsch die Eizelle einer anderen Frau eingepflanzt. Diese wurde entweder zuvor oder danach mit dem Samen ihres Partners (oder eines anderen Mannes) befruchtet. Medizinisch möglich ist auch die sogenannte Embryonenspende. Dabei wird einer Frau ein Embryo aus Eizelle und Samen (anderer Personen?) eingepflanzt.

Anders als die Samenspende ist die Eizellspende hierzulande verboten. Begründet wird dies unter anderem damit, dass das Kind darunter leiden könnte, dass die Mutter, die das Kind zur Welt bringt und aufzieht, nicht die genetische Mutter ist. Wer die Möglichkeit der Eispende im Ausland nutzt, sollte sich mit der Rechtslage hinsichtlich der Abstammung auseinandersetzen.

Eizellenspende (Themenseite) Ausführlicher Überblick über die Rechtslage in Deutschland und die rechtlichen Konsequenzen einer Spende im Ausland.

Leihmutterschaft

Bei der Leihmutterschaft wird eine sogenannte Leihmutter in der Regel mit Eizelle und Samen der Kinderwunsch-Eltern künstliche befruchtet und trägt das Kind aus. Für Ärzte und Agenturen ist die Mitwirkung an einer Leihmutterschaft in Deutschland verboten. Das Familienrecht kennt nur die Leihmutter als Mutter an. Ist diese verheiratet, gilt ihr Ehemann als Vater.

Häufig nutzen Paare mit Kinderwunsch daher die Möglichkeiten der Leihmutterschaft im Ausland (z.B. Griechenland, Ukraine oder Kalifornien). Doch auch bei diesem Vorgehen sind die Hürden des deutschen Rechts zu nehmen, wenn die Familie als solche in Deutschland leben will. Dabei können sowohl ausländische Gerichts- und Behördenentscheidungen als auch die mögliche Adoption nach der Leihmutterschaft eine Rolle spielen.

Leihmutterschaft (Themenseite) Ausführliche Informationen zur Leihmutterschaft im Ausland und Sicherung der Elternschaft in Deutschland

Adoption

Die Adoption bietet Paaren eine Realisierung des Kinderwunsches allein auf rechtlicher Ebene – ohne die Nutzung medizinischer Möglichkeiten. Bei der Annahme von Kindern entscheidet das Adoptionsrecht einerseits danach, ob das Kind minderjährig oder volljährig ist und andererseits danach, ob ein deutsches oder ausländisches Kind adoptiert wird.

Die Voraussetzungen und Folgen einer Adoption sind ebenso komplex wie das Adoptionsverfahren selbst. Die rechtliche Basis für die Annahme von Kindern ist in den §§ 1741 - 1772 BGB verankert. Danach ist die Adoption eines minderjährigen Kindes möglich, wenn es dem Kindeswohl dient und ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht.

Adoption (Themenseite) Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen der Annahme von minderjährigen Kindern.

Beratung im Kinderwunsch-Recht

Die Tätigkeit als Rechtsanwalt im Bereich Kinderwunsch ist herausfordernd. Es handelt sich um eine Nische mit einer komplexen Rechtslage, die sich fortlaufend sowohl durch die Rechtsprechung als auch den Gesetzgeber ändert. Diese Entwicklung wird weiter anhalten, da sowohl das Abstammungsrecht als auch das Medizinrecht unter dem Druck der gesellschaftlichen Veränderungen stehen.

Einen Fachanwalt für Kinderwunschrecht gibt es noch nicht, sodass in diesem Bereich fast ausschließlich spezialisierte Fachanwälte für Familienrecht und bzw. oder Medizinrecht tätig sind. Gerade wenn Wunscheltern im Ausland aktiv werden, also etwa bei der Leihmutterschaft oder der Eizellenspende, sollte der beratende Anwalt auch über Kenntnisse im ausländischen Recht und gegebenenfalls auch über die entsprechenden Fremdsprachenkenntnisse verfügen.

FAQ Kinderwunsch Anwalt

Schnelle Antworten auf häufige Fragen

Ist es verboten, eine Leihmutter zu beauftragen?

In Deutschland ist die Leihmutterschaft gesetzlich verboten. Direkt betroffen vom Verbot sind etwaige Agenturen und behandelnde Ärzte. Deutsche Paare mit Kinderwunsch können im Ausland eine Leihmutterschaft in Anspruch nehmen, müssen sich dann aber insbesondere um die rechtliche Sicherung der Elternschaft bei der Rückkehr in die Heimat bemühen.

Was regelt das Embryonenschutzgesetz?

Das Embryonenschutzgesetz setzt den Rahmen für die Anwendung der medizinischen Fortpflanzungstechniken. Es verbietet unter anderem die Eizellenspende, die Leihmutterschaft oder auch die Geschlechtswahl durch die Eltern.

Was ist der Arztvorbehalt?

Der Arztvorbehalt im Kinderwunschrecht besagt, dass bestimmte Maßnahmen nur von einem Arzt vorgenommen werden dürfen, z.B. eine künstliche Befruchtung oder eine Präimplantationsdiagnostik.

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