Kanzlei für M&A

Rechtsanwälte und Fachanwälte für Gesellschaftsrecht in Hamburg, Berlin, Frankfurt, Köln, München und bundesweit

Unternehmenstransaktionen sowie die steuerrechtliche Strukturierung gehören zum Schwerpunkt unserer Arbeit. Wir begleiten Investoren, Gesellschafter und das Management auf allen Stufen von M&A-Prozessen - bei inländischen und grenzüberschreitenden Transaktionen. Für eine umfassende Beratung und Begleitung greifen wir auf das Know how unseres gesamten Fachanwalts- und Steuerberaterteams zurück.

Ausgezeichnet im Gesellschaftsrecht

Unsere Kanzlei wurde von den Magazinen Focus, brand eins und Handelsblatt in den Kategorien „Beste Wirtschaftskanzlei im Gesellschaftsrecht“, „Beste Steuerberater“ sowie „Top Wirtschaftskanzlei im Gesellschaftsrecht“ ausgezeichnet. Spezialisierung und Erfahrung zahlen sich aus!

Für eine unverbindliche Anfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite.

Unser M&A-Know How: Unternehmensverkauf, Private Equity, Venture Capital

Unsere M&A-Anwälte, Transaktionsrechtler und Steuerberater begleiten Private Equity-Deals und unterstützen Sie bei Unternehmens- und Beteiligungserwerben und -verkäufen. Wir beraten Sie bei der Risikoanalyse in Due Diligence-Verfahren, bei Vertragsverhandlungen und sichern den Vertragsvollzug.

Wir engagieren uns für Unternehmensgründer und Kapitalgeber bei Start up-Projekten in Finanzierungsrunden und unterstützen diese bei speziellen Beteiligungsthemen, wie z.B. virtuellen Mitarbeiterbeteiligungen (ESOP, VSO).

Umwandlungsrecht, Joint Venture, Gesellschaftervereinbarungen

Unsere Transaktionsrechtler begleiten nationale und internationale Unternehmensumwandlungen Wir unterstützen Unternehmen und Unternehmensgruppen bei Verschmelzungen, Ausgliederungen und Spaltungen auf gesellschaftsrechtlicher, arbeitsrechtlicher und steuerlicher Ebene. Unser Fachanwalts- und Steuerberater-Team ist versiert bei internationalen Joint Venture-Zusammenschlüssen von in- und ausländischen Unternehmen.

Wir unterstützen zudem Gesellschafter und Gesellschafterstämme bei der Entwicklung von Gesellschaftervereinbarungen, Aktionärsvereinbarungen und Poolverträgen. Unser Anwalts-Team sichert den Vollzug von Beteiligungsverträgen in Hauptversammlungen und Gesellschafterversammlungen sowie in Gerichtsverfahren.

Ablauf und Struktur von sog. M&A Transaktionen

Sowohl der Verkauf eines Unternehmens als auch der Kauf eines Unternehmens sind gerade im Mittelstand meist extrem herausfordernde Situationen. Gilt es doch neben dem operativen Tagesgeschäft auch vielerlei Wünsche unterschiedlicher Personengruppen zu bedienen. Auch wenn der Ablauf einer sog. Unternehmenstransaktion keinen festen Regelungen unterliegt, haben sich Abläufe und Prozesse etabliert, die bei nahezu jedem Unternehmensverkauf durchlaufen werden. Die Kenntnis dieser Einzelschritte hilft dabei, Hürden und Risiken einzuschätzen und die Abschlusswahrscheinlichkeit zu erhöhen.

Da bei einem Unternehmenskauf mittlerweile häufig englischsprachige Personen beteiligt sind, haben sich auch im deutschen Sprachraum viele Begriffe aus dem Englischen etabliert, deren Verständnis das Vertrauen in die eigene Verhandlungsposition stärkt. Eine Zusammenstellung der wichtigsten Begriffe finden Sie in unserem M&A Glossar.

M&A-Motive: Interessen hinter dem Unternehmenskauf und Unternehmensverkauf

Die Motivationen für einen Unternehmensverkauf sind vielfältig. Der Verkäufer möchte etwa einen renditeschwachen Teil seines Unternehmens abstoßen oder sich zukünftig auf andere Kernbereiche seines Unternehmens fokussieren. Bei inhabergeführten Unternehmen kann zudem der fehlende Nachfolger Triebfeder eines Verkaufs sein. Gelegentlich ist auch einfach ein finanziell lukratives Angebot Grund für die Entscheidung, das Unternehmen zu verkaufen.

Die Käufer lassen sich grob in zwei Kategorien einordnen. Sogenannte strategische Investoren erwerben das Unternehmen, um etwa vorhandenes Know-how einzukaufen, statt es selbst zu entwickeln, um das eigene Produktportfolio mit dem Produktportfolio des erworbenen Unternehmens zu erweitern oder die eigene Marktposition zu stärken oder zu erweitern. Sogenannte Finanzinvestoren (Private Equity-Unternehmen, Family Offices) sind typischerweise eher an einer stabilen Gewinnentwicklung und einer Rendite bei einem späteren Ausstieg aus dem Unternehmen (dem sog. Exit) z.B. durch einen Weiterverkauf interessiert.

Wie findet man einen Käufer?

Wird der Verkäufer nicht direkt durch den potentiellen Käufer kontaktiert, bieten sowohl Investmentbanken, als auch sog. M&A Berater die Möglichkeit, potentielle Käufer für das eigene Unternehmen zu suchen. Nicht selten verfügen M&A Berater auch über ein bestehendes Netzwerk von potentiellen Kaufinteressenten, die angesprochen werden können. Deshalb sollte schon bei der Wahl eines geeigneten M&A Beraters auf eine spezifische Branchenkenntnis geachtet werden.

Um sein Unternehmen möglichst transparent darstellen zu können, kann es sich zudem anbieten, vor einer Kontaktaufnahme mit potentiellen Käufern im Rahmen einer sog. Vendor Due Diligence die Stärken und Schwächen des Unternehmens zu identifizieren, um identifizierte Schwachstellen (engl. exposures) vor einem Kontakt zum möglichen Käufer zu beheben.

Erste Kontaktaufnahme: Vertraulichkeit absichern!

Hat man einen oder mehrere Kaufinteressenten für das Unternehmen identifiziert oder wurde ein erstes Kaufinteresse kommuniziert, werden die Parteien im Rahmen eines Kennlernprozesses schnell herausfinden, ob ein ernsthaftes Interesse an dem Unternehmen besteht und sich ein tiefergehender Austausch lohnt.

Üblicherweise wird dann vor weiteren Gesprächen oder dem Austausch von ersten Dokumenten eine sog Vertraulichkeitsvereinbarung (engl. Non-Disclosure Agreement – kurz NDA) zwischen den Beteiligten abgeschlossen. Eine solche Vereinbarung soll verhindern, dass sensible Informationen, die im Rahmen des weiteren Verkaufsprozesses zwischen den Beteiligten ausgetauscht werden, an die Öffentlichkeit gelangen oder für den Verkäufer wichtiger, dass der Kaufinteressent die über das Unternehmen erhalten Informationen für eigene Zwecke verwendet.

Absichtserklärung / Letter of Intent

Haben sich die Parteien in den weiteren Gesprächen über wesentliche Eckpunkte der Transaktion geeinigt, werden die Ergebnisse regelmäßig in einer schriftlichen Absichtserklärung (dem sogenannten Letter of Intent – kurz LoI oder Memorandum of Understanding – kurz MoU) festgehalten. Ein LoI beinhaltet meist eine konkrete Beschreibung des Kaufgegenstandes und bestimmt die Deal Struktur, also ob Unternehmensanteile (engl. Share-Deal) oder Sachwerte (engl. Asset-Deal) verkauft werden sollen. Ferner erfolgt im LoI die Herleitung des Kaufpreises und eine Zeitschiene für den weiteren Transaktionsprozess.Beide Aspekte sind auch wichtig für die Finanzierung des Kaufpreises, an der die Käuferseite parallel zum Verhandlungsprozess arbeitet.

Auch wenn der LoI häufig explizit als unverbindlich bezeichnet wird, sollte dieser Phase des Unternehmensverkaufs größtmögliche Aufmerksamkeit gewidmet werden. Eine spätere Abweichung von vermeintlich unverbindlich dokumentierten Ergebnissen ist in der Praxis häufig nur mit erheblichem Argumentationsaufwand und Zugeständnissen bei anderen Themen möglich.

Die Experten von ROSE & PARTNER in den Medien

Unsere Corporate-Anwälte sind sowohl als Autoren für Fachbeiträge aktiv, als auch gefragte Interviewpartner in zahlreichen Medien. Nachfolgend ein Auszug. Einen Überblick über unsere Pressearbeit finden Sie hier. Interviewanfragen richten Sie bitte direkt an schiemzik@rosepartner.de

Due Diligence-Prüfung

Der Kaufinteressent will, nachdem er sein grundsätzliches Interesse an dem Unternehmen durch die Absichtserklärung bekräftigt hat, natürlich wissen, was genau er im Falle des erfolgreichen Kaufvertragsabschlusses erwirbt. Im Rahmen einer sog. Due Diligence wird der Kaufinteressent deshalb eine umfassende Prüfung des Unternehmens vornehmen, um die bisherige Geschäftstätigkeit des Unternehmens detailliert kennenzulernen und mögliche Risiken, die auf den Erwerber übergehen würden, identifizieren zu können.

Hierzu müssen dem Kaufinteressenten sämtliche für eine entsprechende Bewertung des Unternehmens erforderlichen Dokumente und Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, die dieser oftmals mit Hilfe seiner Berater sichtet und bewertet. Neben einer Prüfung der rechtlichen und steuerlichen Risiken wird nahezu immer auch die wirtschaftliche, bilanzielle und finanzielle Lage des Unternehmens analysiert.

Werden Risiken identifiziert, die für den Kaufinteressenten nicht akzeptabel sind und die auch nicht mehr beseitigt werden können (engl. Deal-Breaker), kann dies den Abbruch des Verkaufsprozess bedeuten. Oftmals werden die im Rahmen der Due Diligence gefundenen Ergebnisse und identifizierten Risiken jedoch im Rahmen der Erstellung des Kaufvertrages berücksichtigt und sind dann Gegenstand umfangreicher Verhandlungen zwischen den Parteien.

Vertragsunterzeichnung / Signing & Closing

Haben sich die Parteien, nach oft langen Verhandlungen, auf den Inhalt des Unternehmenskaufvertrages geeinigt, folgt die gemeinsame Vertragsunterschrift, üblicherweise vor einem Notar. Der Moment der Unterschriften wird nicht selten als das Ende des Verkaufsprozesses verstanden. In den seltensten Fällen findet jedoch direkt beim Notar eine „Schlüsselübergabe“ statt. Vielmehr müssen in der Regel noch bestimmte Bedingungen erfüllt werden, bevor die Übertragung des Unternehmens an den Käufer vollzogen werden kann (engl. Closing Conditions).

So kann es sein, dass die Transaktion von den Wettbewerbsbehörden freigegeben werden muss oder ein Darlehen zur Finanzierung des Kaufpreises von der Bank freigegeben werden muss. Auch kann es sein, dass der Verkäufer zwischen Vertragsabschluss und Vollzug des Vertrages noch dafür sorgen muss, dass das Unternehmen in den Zustand gebracht wird, in welchem es verkauft werden kann.

Wurden die vereinbarten Bedingungen für einen Vollzug des Unternehmenskaufvertrages erfüllt, treffen sich die Parteien und unterzeichnen gemeinsam ein entsprechendes Dokument, das feststellt das die Vollzugsvoraussetzungen vorliegen (engl. Closing Memorandum). Mit Unterzeichnung des Closing Memorandum ist der Unternehmenskauf vollzogen und der Käufer erhält die „Schlüssel“.

Unsere Beratung im Gesellschaftsrecht

Wir sind eine Kanzlei mit einem Schwerpunkt im Gesellschaftsrecht und M&A. In diesem Video erfahren Sie, was uns als Wirtschaftskanzlei auszeichnet und worauf es bei der Beratung im Wirtschaftsrecht ankommt.

Unternehmenskaufvertrag: SPA & APA

Kernstück jeder M&A Transaktion ist der Unternehmenskaufvertrag. Soll der Käufer die Geschäftsanteile oder Aktien von dem Verkäufer erwerben, spricht man von einem sog. Share Deal. Der Unternehmenskaufvertrag wird dann auch als Share Purchase Agreement (kurz SPA) bezeichnet. Haben sich die Parteien hingegen auf eine Übernahme einzelner oder alle Vermögensgegenstände des Unternehmens geeinigt (engl. Asset Deal), spricht man von einem Asset Purchase Agreement(kurz APA).

Neben den üblichen Regelungen eines Kaufvertrages enthält der Unternehmenskaufvertrag insbesondere Regelungen

  • zum Kaufpreis und
  • möglichen Kaufpreisanpassungen,
  • Verkäufergarantien und
  • den Folgen einer Garantieverletzung (engl. representations and warranties),
  • Regelungen zu steuerlichen Freistellungen,
  • Wettbewerbsverbote
  • Verhaltenspflichten der Parteien zwischen der Unterzeichnung des Vertrages (engl. Signing) und dem tatsächlichen Übergang des Unternehmens (engl. Closing) auf den Käufer.

Praxistipp: Der frühe Vogel

Jeder erfolgreiche Unternehmensverkauf beginnt mit einer professionellen Vorbereitung der Transaktion und einem ebenso professionellen Verhalten während des gesamten Verkaufsprozesses, was jedoch nicht bedeuten soll, dass ein solcher Prozess nicht emotional zu führen ist. Je früher ein Unternehmensinhaber beginnt, den Verkauf vorzubereiten, umso erfolgreicher wird der spätere Verkauf sein.

Aus unzähligen Transaktionen kann nur die Empfehlung ausgesprochen werden, sich frühzeitig Unterstützung durch professionelle und erfahrene Berater (Rechtsanwälte, Steuerberater, M&A Berater) zu suchen. Nicht selten überschlagen sich die Ereignisse während eines Verkaufsprozesses, und die Beteiligten haben ihre Mühe, den Überblick zu behalten. Bei der Beraterauswahl ist vielfach entscheidend, dass hier die „Chemie“ stimmt und der Berater ein gutes Verständnis für das eigene Geschäftsmodell entwickeln kann.

Unsere Leistungen bei M&A Transaktionen

Folgende Themenbereiche decken wir durch unsere Berater ab:

  • Prüfung des Angebots und Unternehmensexposés, Letter of Intent
  • Transaktionsplanung und Definition der Transaktionsziele
  • Weichenstellung Asset Deal oder Share Deal
  • Durchführung der Legal- und Tax-Due Diligence (Analyse des zu erwerbenden Unternehmens)
  • Unternehmensbewertungen für Käufer und Verkäufer
  • Reduzierung von Haftungsrisiken des Verkäufers
  • Unterstützung bei der Verhandlungsführung
  • Ausarbeitung des Kaufvertrags mit individuellen Kaufpreisklauseln und Kaufpreisanpassungen
  • Steuerliche Prüfung des Kaufs
  • Nachvertragliche Betreuung des Unternehmenskäufers, Management von Streitigkeiten nach Abschluss des Unternehmenskaufs (sog. Post-M&A-Streitigkeiten)

Unsere Ansprechpartner für die Bereiche M&A, Unternehmenskauf sowie Umwandlungen sind:

  • Christian Mattlage, LL.M., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Finn R. Dethleff, Rechtsanwalt
  • Dr. Michael Demuth, LL.M. Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Dr. Jens Nyenhuis, LLM., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Dr. Boris Jan Schiemzik, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Dr. Ronny Jänig, LL.M., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Helge Schubert, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht
  • Dirk Mahler, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht
  • Christian Westermann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gregor Kübler, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Maître en Droit (Aix-Marseille III)

ROSE & PARTNER-Büros in Hamburg, Berlin, Frankfurt, Köln und München

Bei ROSE & PARTNER begleitet Sie ein Team spezialisierter Fachanwälte für Gesellschaftsrecht und Steuerberater in allen Stadien des Kaufs oder Verkaufs eines Unternehmens. Unsere Beratung erfasst sowohl strategische also auch alle rechtlichen und steuerlichen Fragen. Vor Ort finden Sie unsere M&A-Kanzlei in Hamburg, Berlin, München, Frankfurt und Köln.

Besteuerung des GmbH-Verkaufs

In unserem YouTube-Video finden Sie die Grundzüge zur Steuerbelastung des GmbH-Verkäufers.

Q&A: M&A-Kanzlei

Mit einem Klick finden Sie die Antwort auf die wichtigsten Fragen zum Themenspektrum M&A.

Welche Rechtsbereiche sind für M&A-Transaktionen wichtig?

Die M&A-Beratung umfasst ein breites Rechtsspektrum. Die M&A-Berater müssen bei ihrer Beratung das gesamte Unternehmensrecht abdecken, wie zum Beispiel, das GmbH-, Aktien-, Handelsrecht sowie das Arbeits-, Urheberrecht, den gewerblichen Rechtsschutz sowie das Aufsichts- und Kartellrecht.

Was macht der M&A-Anwalt?

Der M&A-Anwalt ist ein Transaktionsberater. Oftmals ist er als Fachanwalt für Gesellschaftsrecht qualifiziert. Er besitzt ein tiefes Verständnis für unternehmensrechtliche Sachverhalte und ist meist mit Unternehmenskäufen, Finanzierungs- und Bilanzfragen befasst.

Wer ist die beste M&A-Kanzlei?

Die Frage nach der besten M&A-Kanzlei lässt sich objektiv nicht beantworten. Es kommt immer auf die Praxiserfahrung und Qualifikation der Anwaltskollegen an. Aus der Praxiserfahrung und Spezialisierung des Kanzlei-M&A-Teams lassen sich dann zumindest Rückschlüsse auf die zu erwartende Qualität der Rechts- und Steuerberatung ziehen.

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