Musterklage (Musterfeststellungsverfahren)

Die Musterklage nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG)

Eine Musterklage ermöglicht es, ohne allzu hohes Prozessrisiko auch kleine Summen einzuklagen. Während das deutsche Recht für Kapitalanleger bereits ein solches Instrument vorsieht, bleibt es im Verbraucherschutz im internationalen Vergleich zurück. Gerade im Rahmen medienwirksamer Industrieskandale rücken die Themen Musterklage bzw. Sammelklage regelmäßig in den Fokus der Öffentlichkeit.

Was versteht man unter Musterklage?

Der Begriff Musterklage bezeichnet eine konkrete Klage, die stellvertretend für eine Vielzahl von gleich gelagerten Klagen erhoben wird und jedenfalls teilweise auch Wirkung für und gegen diese Klagen wirkt. Das deutsche Recht kennt eine Musterklage generell nicht. Im deutschen Zivilrecht gilt vielmehr ein strenger sog. inter-partes-Grundsatz, demzufolge Urteile eines Gerichts nur für und gegen Beteiligte des konkreten Prozesses Rechtskraft entfalten können. Eine Ausnahme gibt es bisher nur im Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG). Danach können Kapitalanleger Schadenersatz und Erfüllungsansprüche unter bestimmten Voraussetzungen auch im Rahmen einer Musterklage geltend machen.

Die Regelung im KapMuG

Das Musterverfahren des KapMuG sieht eine Musterklage als Sonderform der Sammelklage bei fehlerhaften Kapitalmarktinformationen und Prospekthaftung vor. Anlass für die Einführung der Regelung waren etwa 16.000 gleich gelagerte Gerichtsverfahren gegen die deutsche Telekom. Das Gesetz soll also in erster Linie Gerichte entlasten.

Finden sich mindestens 10 einzelne Schadensersatzklagen privater Aktionäre, die auf denselben Rechts- und Tatsachenfragen basieren, wird ein solcher Musterprozess vor dem zuständigen Oberlandesgericht geführt. Gegen das Urteil kann Beschwerde vor dem BGH eingelegt werden.

Das Urteil hat dann Bindungswirkung für alle registrierten Kläger. Andere Verfahren vor Gerichten der ersten Instanz, die denselben Anspruch verfolgen, werden so lange ausgesetzt, bis ein Urteil des Oberlandesgerichts vorliegt. Erkenntnisse und Ergebnisse des Musterverfahrens fließen dann in die jeweiligen Verhandlungen ein.

Vorteile eines Musterfeststellungsverfahrens

Die Verbraucherzentrale Bundesverband fordert (VZBV) fordert die Einführung einer allgemeinen zivilrechtlichen Musterklage schon länger. Für den Verbraucher hat sie viele Vorteile.

Dabei geht es vor allem darum, wichtige Streitfragen unabhängig vom Streitwert gerichtlich klären lassen zu können. Bei geringem Streitwert oder unsicherer Beweislage scheuen Verbraucher häufig jahrelange Prozesse. Wenn aber mehrere hunderttausend Verbraucher betroffen sind, geht es schlussendlich häufig um horrende Summen. Auch wichtige grundsätzliche Rechtsfragen können so unabhängig von einem geringen Streitwert höchstrichterlich geklärt werden.

Wird einmal ein positives Urteil gegen ein Unternehmen errungen, gilt dieses nur für jene Parteien, die sich dem Prozess als Streitgenossen angeschlossen haben. Wer das versäumt hat, mag im Recht sein, hat aber in der Regel seine Ansprüche durch Verjährung verloren. Vor allem im Gewährleistungsrecht verjähren diese schon in zwei Jahren.

Zweiterdings bietet die Musterklage eine Möglichkeit, allzu hohe Prozessrisiken zu vermeiden. Zwar hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Fragen hinsichtlich der Kausalität und der Höhe des Schadens nicht im Rahmen eines Musterverfahrens entschieden werden dürfen. Hier wären Individualverfahren also weiterhin nötig. Solange es aber darum geht, anderweitige Tatsachenfragen oder allgemeine Rechtsfragen zu klären, könnte das Urteil einer Musterklage die Prozessrisiken jedenfalls erheblich reduzieren.