Präimplantationsdiagnostik

Möglichkeiten, Verbote und Ausnahmen

Dank des medizinischen Fortschritts dominiert beim Kinderwunsch nicht mehr der Zufall, sondern die Planung. Eine für viele Eltern interessante Option ist die Präimplantationsdiagnostik (PID) im Rahmen der künstlichen Befruchtung – insbesondere um Erbkrankheiten frühzeitig zu erkennen. Die rechtlichen Möglichkeiten sind diesbezüglich jedoch nicht so ausgeprägt, wie die medizinischen.

Als Fachanwaltskanzlei für Familienrecht beraten wir Paare mit Kinderwunsch in allen rechtlichen Fragen zur Abstammung.

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Was ist Präimplantationsdiagnostik (PID)?

Unter einer Präimplantationsdiagnostik, kurz PID, versteht man die genetische Untersuchung von Embryonen bzw. Eizellen vor einer Übertragung in die Gebärmutter, also damit auch vor dem Eintritt einer tatsächlichen Schwangerschaft. Damit es überhaupt zu einer solchen Untersuchung kommen kann, muss im Vorfeld der PID zwingend eine Maßnahme der assistierten Reproduktion, also eine Form der künstlichen Befruchtung, durchgeführt worden sein.
Die Untersuchung erfolgt mit der Zielsetzung, in der Familie vorliegende Genmutationen oder Chromosomenveränderungen frühzeitig zu erkennen. Bei Paaren, die ein hohes Risiko für vererbbare schwerwiegende Krankheiten haben, kann im Rahmen der PID festgestellt werden, ob der für die künstliche Befruchtung verwendete Embryo bzw. die Eizelle eine in der Familie vorliegende genetische Veränderung in sich trägt.

Unterschiedliche Verfahren bei der PID

Unterschieden werden zwei Verfahren mit unterschiedlichem Untersuchungsmaterial.

  • Zum einen können die sogenannten Polkörper einer Eizelle untersucht werden, die somit Aufschluss über die mütterlichen Gene und Chromosomen geben können. Es handelt sich dabei um eine indirekte Untersuchung der Eizelle. Die Polkörper, die nach dem Eisprung bzw. unmittelbar nach der Befruchtung mit einer Eizelle entstehen, werden vor der Verschmelzung der Eizelle mit dem Spermium für die Polkörperdiagnostik biopsiert und entsprechend untersucht. Nur bei einem unauffälligen Ergebnis wird die Eizelle in die Gebärmutter eingesetzt. Dieses Verfahren fällt in Deutschland nicht unter die gesetzlichen Beschränkungen für die PID (siehe unten), da keine Zellen eines Embryos untersucht werden.
  • Die zweite Untersuchungsmöglichkeit wird auch als PID im engeren Sinne bezeichnet. Untersuchungsmaterial bilden hier die sogenannten Trophektodermzellen eines Embryos. Für die PID werden mittels einer feinen Kanüle einige wenige Zellen aus dem Trophektoderm entnommen und anschließen untersucht. Zum Zeitpunkt dieser Untersuchung ist der Embryo schon so weit entwickelt (meist etwa fünf Tage nach der Befruchtung), dass erkennbar ist, welche Zellen sich später zum Kind und welche sich zur Plazenta entwickeln. Mit diesem Verfahren können dann, anders als bei der Untersuchung der Eizelle, auch Veränderungen, die erst in den ersten Zellteilungen des Embryos entstehen oder über den Mann vererbt werden, festgestellt werden.

Grundsätzlich verboten, ausnahmsweise erlaubt – die gesetzlichen Regelungen zur PID

Gesetzliche Regelungen zur PID finden sich insbesondere im Embryonenschutzgesetz(ESchG) und dem Präimplantationsdiagnostikgesetz (PräimG). Grundsätzlich bleibt auch nach mehreren Gesetzesänderungen und -initiativen die PID verboten – kann aber mittlerweile in engen gesetzlichen Grenzen zulässig sein.

Die PID kann unter strengen Voraussetzungen in einem staatlich zugelassenen PID-Zentrum nach einer eingehenden Beratung und Untersuchung durchgeführt werden. Sie soll nur der Erkennung schwerwiegender Erbkrankheiten oder der Feststellung solcher schwerwiegenden Schädigungen des Embryos dienen, die mit einer hohen Wahrscheinlichkeit zu einer Tot- oder Fehlgeburt führen.

Eine PID darf darüber hinaus nur durchgeführt werden, wenn die Elternteile zu den medizinischen, psychischen und sozialen Folgen der Diagnostik aufgeklärt worden sind und eine Ethikkommission geprüft hat, ob die genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

Zur Durchführung einer PID sind nur qualifizierte Ärzte in für Präimplantationsdiagnostik zugelassenen Zentren befugt. Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern haben sich beispielsweise auf eine gemeinsame Ethikkommission bei der Ärztekammer Hamburg geeinigt.
Aufgrund der strengen Voraussetzungen bedarf das Verfahren im Regelfall auch einiger Vorlaufzeit. Folgende Voraussetzungen müssen also zwingend eingehalten sein:

  1. Hohes Risiko für Nachkommen einer schwerwiegenden Erbkrankheit, oder
  2. Hohes Risiko für eine Tot-oder Fehlgeburt
  3. Durchführung in einem staatlich zugelassenen PID-Zentrum
  4. Humangenetische Beratung
  5. Unabhängige Beratung zu psychosozialen Folgen einer PID
  6. Positive Bewertung der zuständigen Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik

Unbegrenzte Möglichkeiten im Ausland?

Die Möglichkeiten der PID im europäischen Ausland sind in vielen Ländern ähnlich ausgestaltet wie in Deutschland. In Österreich und der Schweiz ist die PID im Grundsatz ebenfalls verboten, in besonderen Fällen ist sie jedoch zur Erkennung von schwerwiegenden Erbkrankheiten erlaubt. Eine krankheitsunabhängige Auswahl von Embryonen aufgrund eines Geschlechts oder anderer Körpermerkmale, sowie zur Erzeugung von „Retter-Geschwistern“ ist aber auch dort nicht erlaubt.

Anders sieht es da schon in Großbritannien und Frankreich aus. Dort ist eine PID auch dann unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, wenn damit die Eignung des Kindes als Gewebespender für ein bereits lebendes erkranktes Geschwisterkind verfolgt wird. Eine Selektion nach Geschlecht des Embryos ist in Großbritannien aber streng reglementiert: Dies darf nur durchgeführt werden, wenn die Gefahr einer geschlechtsgebundenen Erbkrankheit besteht. In Frankreich dagegen besteht insoweit eine Einschränkung, als dass dort eine künstliche Befruchtung, und damit auch die PID, nur bei heterosexuellen Paaren erlaubt ist.

In den USA ist die PID teilweise in einem weiteren Umfang zulässig. Zwar hängt die generelle Zulässigkeit des Verfahrens dort stark von den Vorgaben jedes einzelnen Bundesstaates ab. Wenn aber eine PID zulässig ist, dann gehen die Anwendungsgebiete in diesen Staaten über die medizinischen Indikationen hinaus und beinhalten sowohl die Selektion des Geschlechts, als auch die Selektion nach dem Vorhandensein spezifischer Merkmale. Auch die die Selektion hinsichtlich des Vorhandenseins einer Behinderung kann dort  durchgeführt werden.

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