Geschäftsführer – Basiswissen

Rechte, Pflichten, Risiken

Der Geschäftsführer einer GmbH oder GmbH & Co. KG muss viele Pflichten beachten. Verstößt er gegen vertragliche oder gesetzliche Pflichten, wie etwa steuerrelevante Vorgaben, kann es zur außerordentlichen Kündigung sowie zu weitreichenden Schadensersatzansprüchen kommen. Auch die Verletzung der Vorgaben einer unternehmensinternen Geschäftsordnung, von Gesellschafterbeschlüssen oder Gesellschafterweisungen kann haftungsrechtliche Konsequenzen für den Geschäftsführer nach sich ziehen. Mancher Pflichtenverstoß kann sogar eine Strafbarkeit des Geschäftsführers begründen. Grund genug sich mit den rechtlichen Anforderungen näher auseinander zu setzen.

Geschäftsführervertrag: wichtige Regelungsaspekte

Pflichten und Rechte ergeben sich für den Geschäftsführer aus dem Gesetz, dem Gesellschaftsvertrag und dem Geschäftsführervertrag. Viele dieser Pflichten können auch nicht abbedungen werden, der Geschäftsführer kann sich nicht von sämtlichen Risiken freizeichnen. Zugunsten des Geschäftsführers sind aber durchaus haftungsreduzierende Regelungen in seinem Geschäftsführervertrag zulässig: Geschäftsführungsvertrag: wichtige Regelungsaspekte

Verstößt der Geschäftsführer gegen ausdrücklich festgeschriebene Pflichten wie zum Beispiel Zustimmungsvorbehalte, so kann der Geschäftsführervertrag durch die GmbH außerordentlich gekündigt werden. Zu den rechtlichen Mechanismen der Kündigung eines Geschäftsführervertrags auf Initiative der GmbH finden Sie einen Überblick in unserem Video.

Fristlose Kündigung des Geschäftsführers

Einen Überblick über die Absetzungsmöglichkeiten eines Geschäftsführers in der GmbH finden Sie in unserem YouTube-Video. Thematisiert werden insbesondere das Verfahren der Kündigung und Abberufung sowie die Kündigungsgründe.

Untragbare Umstände wie ein Gesellschafterstreit oder eine sich verschärfende Haftungssituation kann aber auch einen Geschäftsführer dazu animieren, die GmbH zu verlassen. Der freiwillige Ausstieg eines Geschäftsführers aus der GmbH ist durch eine Amtsniederlegung und die Eigenkündigung des Geschäftsführervertrags möglich. Hintergrundinformationen zur Kündigung des Geschäftsführervertrags auf Initiative des Geschäftsführers finden Sie im folgenden YouTube-Video.

Abfindung nach der Kündigung?

Nach einer Kündigung des Geschäftsführervertrags stellen sich viele Geschäftsführer die Frage, ob ihnen eine Abfindung zusteht. Weiterführende Informationen zu Abfindungsansprüchen, Abfindungshöhe und den Strategien bei der Verhandlung von Abfindungen finden Sie in unserem Youtube-Video:

Unsere Videos für Geschäftsführer

In folgenden Youtube-Videos erklären unsere Experten die wichtigsten Themen für Geschäftsführer der GmbH kurz und knackig auf den Punkt gebracht. Dabei spielen insbesondere haftungsrelevante Themen für den Geschäftsführer eine Rolle sowie effektive Strategien aus der Praxis, um eine persönliche Haftung zu vermeiden. Schauen Sie rein!

Sozialversicherungspflicht des Geschäftsführers?

Fremdgeschäftsführer und Geschäftsführer mit einer Minderheitsbeteiligung stellen sich oft die Frage, ob Sie der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht unterfallen. In der Praxis wird diese Frage anhand mehrerer Kriterien beurteilt. Die Rechtsprechung stellt dabei im Wesentlichen auf die "Rechtsmacht" des Geschäftsführers im Unternehmen ab. Ausführliche Informationen: Sozialversicherungspflicht des Geschäftsführers

Einflussnahme der Gesellschafter auf die Geschäftsführung

Sowohl in der GmbH als auch in der GmbH & Co. KG haben die Gesellschafter mit einer Stimmenmehrheit effektive Einflussmöglichkeiten auf die Geschäftsführung und können Maßnahmen – manchmal sogar zum Nachteil des Gesellschaftsinteresses – gegen den Willen der Geschäftsführer durchsetzen. Der Geschäftsführer hat solche Weisungen der Gesellschafterversammlung zu befolgen, es sei denn, die Weisung ist evident illegal.

Gesellschafterdarlehen: Risiken bei der Gesellschaftsfinanzierung

Die Gesellschafterfinanzierung ist stets eine Gefahr für den Gesellschafter und Geschäftsführer. Darlehensrückzahlungen von der Gesellschaft an den Darlehengeber können in bestimmten Situationen zur persönlichen Haftung des Geschäftsführers führen. Gegebenenfalls muss auch der Gesellschafter sein zurückerhaltenes Darlehen an die Gesellschaft zurückzahlen: Gesellschafterdarlehen: altes und neues Recht

Verhaltensanforderungen in der Unternehmenskrise

Die Krise der Gesellschaft stellt hohe Verhaltensanforderungen an die Geschäftsführung. Im Umfeld der Unternehmenskrise kann es nicht nur zur zivilrechtlichen, sondern auch zur strafrechtlichen Haftung des Geschäftsführers kommen. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich in und außerhalb von Gesellschafterversammlungen zustande kommen. Oftmals muss der Geschäftsführer bei der Einladung der Gesellschafterversammlung wichtige Formvorschriften einhalten, wenn Konflikte unter den Gesellschaftern in der GmbH drohen. Der Geschäftsführer muss genau wissen, wie wirksame Beschlüsse zustande kommen und wie er sich in der Krise verhalten soll, sonst droht seine persönliche Haftung.

Informations- und Kontrollrechte der (Minderheits-)Gesellschafter

Jeder Gesellschafter verfügt nicht nur über Gewinn-, sondern auch über Mitwirkungsrechte, die mit Informationsrechten verbunden sind. Das Gesetz sieht einen konkreten Umfang der Informations- und Kontrollrechte vor, der jedoch durch den Gesellschaftsvertrag eingeschränkt und erweitert werden kann. Der Geschäftsführer ist verpflichtet, stets sämtliche Informationen der Gesellschaft in geordneter Form vorzuhalten und muss Informationsanfragen jedes Gesellschafters beantworten. Nur im Ausnahmefall und stets nur, nachdem eine Gesellschafterversammlung dem zugestimmt hat, darf der Geschäftsführer die Herausgabe einer Information an einen Gesellschafter verweigern (zum Beispiel, wenn er Anhaltspunkte hat, dass der Gesellschafter ein Konkurrenzunternehmen aufbauen will).

Geschäftsführerhaftung: typische Gefahren

Die Position des Geschäftsführers ist oftmals gut oder sogar sehr gut vergütet. Es wird häufig übersehen, dass die Vergütung zu einem guten Teil auch Abgeltung der weitreichenden Pflichten und eines potentiell existentiellen Haftungsrisikos ist. Jeder Geschäftsführer trägt eine große Verantwortung. Auf der einen Seite ist er als Treuhänder des Gesellschaftsvermögen gegenüber der Gesellschaft persönlich haftbar. Auf der anderen Seite haftet er auch gegenüber Dritten (Sozialversicherungsbehörden, Finanzamt) für die Erfüllung von Abgabepflichten. Besondere Gefahren drohen bei verdeckten Gewinnausschüttungen (kurz vGA). Dabei kann er sich sogar dem strafrechtlichen Vorwurf der Steuerhinterziehung oder Untreue in der GmbH ausgesetzt sehen.

An den Geschäftsführer werden abhängig von der Situation und der Vermögenslage der Gesellschaft unterschiedlichste Anforderungen gestellt. Nur wer das oftmals komplexe Pflichtengerüst des Geschäftsführers kennt, kann die zivil- und strafrechtlichen Risiken verhindern: Leitfaden Geschäftsführerhaftung

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Geschäftsführer-Strategien zur Haftungsvermeidung

In diesem Video zeigt Ihnen unser Gesellschaftsrechts-Experte Dr. Boris Jan Schiemzik welche Haftungsvermeidungsstrategien für Geschäftsführer effektiv funktionieren.

Unser Video: Basiswissen Geschäftsführer

Schauen Sie doch zusammenfassend gerne unser Video zum Thema: TOP 3 Pflichten des GmbH-Geschäftsführers zum Einstieg. Hier erklärt unser Fachanwalt für Gesellschaftsrecht Dr. Boris Schiemzik, welche drei wichtigsten Pflichten der Geschäftsführer am Anfang unbedingt kennen sollte. 

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