Produktkennzeichnungen und Produktsicherheitsgesetz

Anforderungen an die Produktverpackung

Die Verpackung eines Produktes ist von immenser Bedeutung. Um in der Vielzahl der angebotenen Produkte Aufmerksamkeit zu generieren, muss sie nicht nur praktisch, sicher und kosteneffizient sein. Aspekte wie die Attraktivität der Verpackung werten dessen Inhalt auf und helfen, in der Masse aufzufallen und dadurch Kaufentscheidungen positiv zu beeinflussen.

Zum Schutz des Käufers hat der Gesetzgeber in Deutschland und der Europäischen Union eine Vielzahl von Informationspflichten eingeführt. Diese Produktkennzeichnungspflichten unterscheiden sich nach Branchen. Unzureichende Produktkennzeichnungen und Verstöße gegen das Produktsicherheitsgesetz können zu Abmahnungen und im schlimmsten Fall sogar zum Vertriebsstopp führen.

Unsere Rechtsanwälte helfen Ihnen, den Überblick über die gesetzlichen Vorgaben zu behalten und beraten Sie bei der richtigen Produktkennzeichnung. Dadurch schützen wir Sie vor ungewollten rechtlichen Konsequenzen.

Anwaltliche Leistungen rund um die Produktkennzeichnung

Unsere Experten betreuen Sie in allen Fragen rund um die Produktkennzeichnung:

  • Überprüfung und Beratung zur Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben der Waren- und Produktkennzeichnung entsprechenden der branchenspezifischen Anforderungen,
  • Beratung zur Markenanmeldung und Markeneintragung bei Einführung neuer Produkte auf den Markt,
  • Vertretung im Werberecht und Wettbewerbsrecht bei monierten Wettbewerbsverletzungen und Abmahnungen,
  • Durchsetzung der eigenen Rechte gegen Wettbewerber bei Ansprüchen auf Unterlassung,
  • Gerichtliche Vertretung im Wettbewerbsprozess.

Für eine unverbindliche Anfrage zu Ihren Fragen rund um das Thema Produktkennzeichnung oder Produktsicherheit kontaktieren Sie uns bitte direkt telefonisch oder per E-Mail. Alternativ haben Sie die Möglichkeit das Kontaktformular am Ende der Seite nutzen.

Investitionsschutz durch rechtskonforme Produktkennzeichnung

Die Entwicklung von Produkten und deren Verpackung ist kostenintensiv. Waren- und Produktkennzeichnungspflichten sollten von daher rechtskonform umgesetzt werden. Sonst laufen Sie Gefahr, sich abgreifbar zu machen. Die Folgen können hohe Investitionen verursachen:

  • Umgestaltung der Waren- und Produktverpackung
  • Vertriebsstopp
  • Schadensersatzansprüche wegen Wettbewerbsverletzungen

Alle diese Gefahren für Sie sind vermeidbar, wenn Sie die branchenspezifischen Vorgaben bereits bei der Entwicklung kennen und rechtskonform umsetzen. Dabei beraten wir sie gern.

Gesetzliche Bestandteile der Produktkennzeichnung

Die Produktkennzeichnungspflicht ist in Deutschland und Europa gesetzlich verankert. Durch Nennung der Produkteigenschaften auf Produkten oder dessen Verpackung dient sie vornehmlich dem Schutz von Mensch und Umwelt. Gleichzeitig ermöglicht sie die Qualitätskontrolle des Herstellers, gewährleistet Produkthaftung und dem Abbau von Handelshindernissen. Gütesiegel, Zertifizierungen und Kennzeichnungen wir beispielweise „Made in Germany“ haben außerdem eine Werbefunktion.

Ein einheitliches Gesetz zur Produktkennzeichnung existiert in Deutschland bisher nicht. Die rechtlichen Vorgaben ergeben sich aus zahlreichen Verordnungen, die nach Branche variieren.

Wir beraten Sie zu den bekanntesten nationalen und internationalen Gesetzen und Verordnungen der Produktkennzeichnung:

  • Lebensmittelinformationsverordnung, ergänzt durch produktspezifische Regelungen wie die Honigverordnung, Käseverordnung oder Mineral- und Tafelwasserverordnung
  • EMV-Gesetz - CE-Richtlinie zur elektromagnetischen Verträglichkeit
  • Kosmetikverordnung
  • Medizinproduktegesetz - CE-Richtlinie zu Medizinprodukten
  • Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
  • Textilkennzeichnungsverordnung 

Produktkennzeichnungspflichten lassen sich grob in drei Bereiche unterteilen: Notwendige Verbraucherinformationen, wie der Name und die Kontaktinformationen von Hersteller bzw. Importeur, sowie Kennzeichnungen und Symbole zur Produktinformation. Sie müssen fest auf dem Produkt bzw. der Verpackung angebracht sein. Dadurch wird sichergestellt, dass die Informationen auch nach dem Transport des Produkts für den Verbraucher zugänglich bleiben.

Nachfolgend ein Auszug von branchenspezifischen Kennzeichnungspflichten, in denen wir Ihnen unsere Expertise anbieten können:

  1. Lebensmittel: Hersteller oder Verpacker, Zutatenliste/ Inhaltsstoffe, Gewichtsangaben, Mindesthaltbarkeitsdatum, Allergenkennzeichnungen, Chargennummer, Bar- oder QR-Codes
  2. Textilprodukte: Größenangaben, Stoffangaben und Pflege- und Waschhinweise
  3. Spielwaren: Altersangaben, CE-Kennzeichnungen, Warnhinweise und Gütesiegel
  4. Kosmetikprodukte: Angaben zu Herstellern, Abfüllvolumen, Bestandteilen, Mindesthaltbarkeitsdatum, Verwendungsdauer oder zur Wirksamkeit wie dem Lichtschutz gegenüber UV-B- und UV-A-Strahlung.

In erster Linie ist der Hersteller für die rechtskonforme Kennzeichnung seiner Waren und Dienstleistungen verantwortlich. Weitere Verantwortung hat jedoch auch der Händler. Er darf die Produktkennzeichen keinesfalls eigenmächtig anpassen oder mit anderen Informationen überdecken. Rechtlich zulässig ist aber, wenn der Händler zusätzliche Etikettierungen zu Preis- oder Marketinginformationen anbringt (z.B. Sonderangebot). Ein besonderes Augenmerk sollten Importeure von Produkten aus Nicht-EU-Staaten haben. Diese gelten nach europäischem Recht auch als Hersteller und müssen entsprechend die gesetzlichen Anforderungen selbst umsetzen.

Verstöße gegen die branchenspezifischen Produktkennzeichnungspflichten ziehen empfindliche Strafen nach sich. Unsere Anwälte unterstützen Sie dabei, die Vorgaben Ihrer Branche rechtskonform und effizient zu erfüllen.

Produktsicherheitsgesetz

Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) umfasst die Europäischen Richtlinien zum Inverkehrbringen bzw. Bereitstellen von Produkten auf dem deutschen Markt. Hersteller, Importeure und Händler müssen sicherstellen, dass Sie nur Produkte verkaufen, die die gesetzlichen Anforderungen an Gesundheitsschutz und Sicherheit erfüllen. Die Sicherheit eines Produkt umfasst nach § 3 des ProdSG vier Aspekte: dessen Eigenschaften, mögliche Ein- und Wechselwirkungen auf andere Produkte, produktbezogene Angaben sowie besonders gefährdete Verwender- bzw. Verbrauchergruppen.

Ergänzt wird das Gesetz durch verschiedene Vorschriften zum Inverkehrbringen bzw. Bereitstellen von Produkten. Dies sind beispielsweise folgende Richtlinien:

  • Richtlinie für elektrische Betriebsmittel
  • Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit 2001/95/EG
  • Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug 2009/48/EG
  • Richtlinie über Druckgeräte 2014/68/EU
  • Richtlinie über einfache Druckbehälter 2014/29/EU
  • Richtlinie über Maschinen 2006/42/EG

Analog zur Produktkennzeichnung haben Hersteller und Importeure  die Verantwortung, dass Produkte den Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen genügen. Durch die Anbringung der CE-Kennzeichnung wird belegt, dass die grundlegenden Anforderungen erfüllt sind und eine Konformitätserklärung erteilt wurde.

GS-Zeichnen (geprüfte Sicherheit) können freiwillig und auf Antrag des Herstellers an verwendungsfertige Produkte, wie Möbel, angebracht werden. Vorab muss eine Prüfung durch die GS-Stelle erfolgen.

Verstöße gegen das ProdSG haben für Unternehmen im Wettbewerb weitreichende Konsequenzen und können hohe Strafen mit sich bringen. Hierzu zählen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, Schadensersatzansprüche von Konkurrenten oder sogar ein Vertriebsstopp. Hersteller und Produktanbieter sollten sich daher eingehend vor der Produktvermarktung darüber informieren, welche Anforderungen für die vertriebenen Produkte gelten und diese entsprechend umsetzen.

Unsere Anwälte beraten Sie gern bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften oder Vertreten Sie bei Rechtsstreitigkeiten.

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