Kanzlei für Handelsrecht

Rechtsanwälte und Fachanwälte für Handelsrecht, Experten rund um den Vertrieb

Das Handelsrecht regelt wesentliche Aspekte des Vertriebs. Neben den Vorschriften des HGB bestimmt vor allem die Rechtsprechung die Spielregeln in diesem Bereich. Als Fachanwaltskanzlei für Handelsrecht beraten wir Unternehmen, Handelsvertreter und sonstige Vertriebsmittler in allen Fragen des Handelsrechts - an unseren Standorten Hamburg, Berlin, München, Frankfurt, Köln, Hannover sowie bundesweit und international.

Anwaltliches Leistungsspektrum im Handelsrecht

Als Hersteller, Vertragshändler, Handelsvertreter oder Importeuer benötigt man einen kompetenten Partner für eine rechtssichere Ausgestaltung der Handelsverträge. Unsere erfahrenen Anwälte unterstützen Sie dabei, den Rahmen für Ihren Vertrieb zu gestalten. Hierbei unterstützen wir Sie unter anderem bei:

Für eine unverbindliche Anfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite.

Handelsrecht als Sonderprivatrecht der Kaufleute

Das Handelsrecht - das Sonderprivatrecht der Kaufleute - umfasst alle Regelungen, die speziell für Kaufleute gelten. Wird ein Kaufmann geschäftlich tätig, finden die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) Anwendung. Ergänzt werden diese gesetzlichen Vorschriften durch das sogenannte Handelsgewohnheitsrecht, Handelsbräuche und durch die Rechtsprechung. Damit ist das Handelsrecht zwar auf der einen Seite ein relativ spezielles Rechtsgebiet, da es sich an einen begrenzten Personenkreis richtet. Andererseits spielt es auch in allen Bereichen, in denen Kaufleute tätig werden, eine entscheidende Rolle. Daher sind die Überschneidungen des Handelsrechts mit anderen Bereichen des Wirtschaftsrechts mannigfaltig.

Schnittmengen zum Gesellschaftsrecht

Neben dem Handelsrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen Kaufleuten regelt, regelt das Gesellschaftsrecht das Recht der juristischen Personen. Wann immer diese beiden Eigenschaften zusammentreffen, überschneiden sich handels- und gesellschaftsrechtliche Aspekte. Wie relevant diese Überschneidung auch in der Beratungspraxis ist, zeigt der spezielle Fachanwaltstitel: Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Auch in unserem Beraterteam sind eine Reihe von Fachanwälten für Handels- und Gesellschaftsrecht vertreten, die Sie beim Auf- und Ausbau ihrer Vertriebsstrukturen unterstützen.

Schnittmengen zum Vertriebsrecht und Arbeitsrecht

Bei dem deutschen Handelsrecht handelt es sich um das Sonderprivatrecht der Kaufleute. Das heißt, dass die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) Anwendung finden, wenn ein Kaufmann geschäftlich tätig wird. Es kommt mithin nicht auf die Natur des abgeschlossenen Rechtsgeschäfts an, sondern auf die Kaufmanneigenschaft der Akteure. Dabei stellt das HGB die wichtigste Rechtsquelle des Handelsrechts dar.

Über das Gesetzesrecht hinaus, wird das geschäftliche Verhalten der Kaufleute durch das Handelsgewohnheitsrecht und die Handelsbräuche geregelt. Das Handelsrecht und das HGB haben die beschleunigte Geschäftsabwicklung zum Ziel. Im Verhältnis zu Verbrauchern wird den geschäftsgewandten Kaufleuten eine geringere Schutzbedürftigkeit zuteil (z.B. unverzügliche Untersuchung von Mängelrügen beim Handelskauf oder geringere Formvorschriften). Auf der anderen Seite forciert das HGB einen gesteigerten Schutz des Rechtsverkehrs (Publizitätsschutz des Handelsregisters, erweiterter Gutglaubensschutz).

Auch das Vertriebsrecht ist eng mit dem Handelsrecht verwoben. Neben dem Handelsvertreterrecht enthält das HGB Regelungen für eine Vielzahl verschiedener Vertriebssysteme; hierunter das Franchiserecht, Vertragshändlerrecht, Kommissions-, Rahmenliefer-, und Lohnherstellungsrecht

Weiter hat das im HGB normierte Recht des Handlungsgehilfen mit seinen Regelungen zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot und zur Karenzentschädigung enge Beziehungen zu anderen Rechtsgebieten, insbesondere zum Arbeitsrecht.

Internationaler Einschlag

Die Globalisierung hinterlässt unterdessen auch im deutschen Handelsrecht ihre Spuren. Einen starken Einfluss auf das Handelsrecht haben supranationale Organisationen und europäische Verordnungen und Richtlinien. Auch die internationalen Übereinkommen für den grenzüberschreitenden Handelsverkehr, wie z.B. das UN-Kaufrecht, tangieren das nationale Handelsrecht.

Der Fachanwalt für Handelsrecht

Eine wichtige Fachanwaltsbezeichnung im Wirtschaftsrecht ist der Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Das Recht zur Führung dieser Bezeichnung vergibt die zuständige Rechtsanwaltskammer an zugelassene Anwälte, die über besondere Kenntnisse und Erfahrungen im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht verfügen.

Im Segment des Handelsrechts beziehen sich die nachzuweisenden Kenntnisse vor allem auf folgende Bereiche:

  1. Materielles Handelsrecht, insbesondere das Recht des Handelsstandes (§§ 1-104 HGB) und der Handelsgeschäfte (§§ 343-406 HGB) sowie internationales Kaufrecht, insbesondere UN-Kaufrecht,
  2. Bezüge des Handelsrechts zum Arbeitsrecht, Kartellrecht, Handwerks- und Gewerberecht, Erbrecht und Familienrecht sowie zum Insolvenz- und Strafrecht,
  3. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.

Der Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen setzt voraus, dass der angehende Fachanwalt für Handelsrecht innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung im Fachgebiet als Rechtsanwalt persönlich und weisungsfrei eine Mindestanzahl von Fällen bearbeitet hat.

FAQs zum Handelsrecht

Was regelt das Handelsrecht?

Das Handelsrecht wird auch das Sonderprivatrecht der Kaufleute genannt. Es setzt sich aus den gesetzlichen Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB), dem Handelsgewohnheitsrecht und Handelsbräuchen, sowie der ergänzenden Rechtsprechung zusammen. Das Handelsrecht gilt speziell für Kaufleute. Das heißt, dass Personen die Kaufmann im Sinne des Handelsrechts sind, vorrangig den Regeln des HGB unterliegen. Diese speziellen Vorschriften verdrängen dann die allgemeinen Grundsätze des BGB.  

Was ist ein Kaufmann?

Die Kaufmannseigenschaft ist entscheidend für die Frage, ob Handelsrecht angewendet wird oder nicht. Wer ein Kaufmann bzw. eine Kauffrau im Sinne des HGB ist, ergibt sich aus dem HGB. Grundsätzlich ist jeder Kaufmann, der ein Handelsgewerbe betreibt. Das HGB kennt jedoch verschiedene Formen von Kaufleuten, insbesondere den Istkaufmann (§ 1), den Kannkaufmann (§ 2), den Kaufmann kraft Eintragung (§ 5) und den Formkaufmann (§ 6).

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