Rechtsanwalt für italienisches Recht

Deutsch-italienische Kanzlei

Als Kanzlei mit Wurzeln in Deutschland und Italien betreuen wir Mandanten in allen Fragen zum deutschen und italienischen Recht. Wir bieten unsere Leistungen sowohl Unternehmen als auch vermögenden Privatpersonen in beiden Ländern an und beraten sowohl in deutscher als auch italienischer Sprache. Kern des Dezernats "Italien" sind bei ROSE & PARTNER die deutsch-italienischen Rechtsanwälte bzw. Avvocati Dott. Francesco Senatoreund Dott. Fabio Sali. Gemeinsam betreuen sie Unternehmen und vermögende Privatpersonen im Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht und Immobilienrecht. Beide sind Bestandteil unseres großen Kanzleiteams mit Spezialisten verschiedener Fachrichtung und verfügen über ausgezeichnete Kontakte zu Unternehmen, Behörden und Notaren in Deutschland und Italien.

Anwaltliche Leistungen mit Bezug zum italienischen Recht

Für eine unverbindliche Mandatsanfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite.

Handels- und Geschäftsbeziehungen Deutschland – Italien

ROSE & PARTNER betreut Unternehmen in Deutschland und Italien mit Geschäftsbeziehungen zum jeweils anderen Land. Unsere Mandanten beraten wir von der Aufnahme des Geschäftskontakts über die Errichtung von Niederlassungen oder Gründung von Gesellschaften bis zur Gestaltung und Prüfung von Verträgen in deutscher und italienischer Sprache. Bei Konflikten vertreten wir Sie sowohl in Italien als auch in Deutschland - außergerichtlich sowie vor Gericht. Hierzu gehört auch die Geltendmachung von Forderungen im grenzüberschreitenden Inkasso.

Italienisches Erbrecht, deutsch-italienische Erbfälle

Italienisches Erbrecht ist insbesondere dann zu beachten, wenn jemand verstirbt, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Italien hatte (unabhängig von der Staatsangehörigkeit). Aber auch bei sonstigen deutsch-italienischen Erbfällen, etwa mit Vermögenswerten in Italien, sind Kenntnisse des italienischen Rechts essenziell. Bei der Gestaltung der Erbfolge können wir Sie sowohl im deutschen als auch im italienischen Erbrecht beraten und für Sie die richtigen Weichen stellen - sowohl durch Testamente als auch durch vorweggenommen Erbfolge im Wege der Schenkung.

Ist der Erbfall eingetreten, beraten wir Erben bei der Abwicklung der Erbschaft in Italien und Deutschland und vertreten Sie bei allen Konflikten rund um die Erbenstellung bzw. die Verteilung des Nachlasses.

Erbrecht Italien Themenseite zum deutsch-italienischen Erbfall und Beratungsangebote unserer Experten für italienisches Erbrecht.

Italienisches Immobilienrecht, Immobilien in Italien

Eigentümer von Immobilien und Grundstücken in Italien oder Personen, die es werden wollen, unterstützen wir bei allen Fragen betreffend das Eigentum, den Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung bzw. Vererbung von Gewerbe-, Wohn- und Ferienimmobilien in Italien.

Hier kann der Makler oder Notar vor Ort die Mitwirkung eines Rechtsanwalts nicht ersetzen; die Inanspruchnahme von anwaltlicher Beratung dient dem Schutz der Interessen der Mandanten auch im Verhältnis zu Dienstleistern in Italien.

Immobilienrecht Italien Themenseite und Überblick über das italienische Immobilienrecht und Beratungsangebote rund um die Immobilie in Italien.

FAQ Italienisches Recht

Schnelle Antworten auf häufige Fragen

Wie unterscheidet sich das italienische Recht vom deutschen Recht?

Während viele Prinzipien im italienischen Recht dem deutschen Recht ähneln, gibt es in allen Rechtsgebieten im Detail gravierende Unterschiede. Gerade im Zivilrecht, also etwa bei der Vertragsgestaltung oder beim Vererben unterscheiden sich die nationalen Vorschriften auch innerhalb der Europäischen Union nach wie vor erheblich.

Wie wird man italienischer Rechtsanwalt?

Für die Zulassung zum Jurastudium in Italien bedarf es einem dem Abitur vergleichbaren Schulabschluss. Nach dem Hochschulabschluss folgt eine praktische Ausbildung, die Voraussetzung für die Zulassung als Rechtsanwalt ist.

Kann ein italienischer Anwalt in Deutschland zugelassen werden?

Italienische Rechtsanwälte können nach §§ 2ff. EuRAG in Deutschland bei der örtlich für ihre Niederlassung zuständigen Rechtsanwaltskammer zugelassen werden. Die Tätigkeitsbereiche solcher in Deutschland zugelassenen ausländischen Anwälte sind jedoch gesetzlich eingeschränkt. Die italienischen Rechtsanwälte bei der Kanzlei ROSE & PARTNER haben auch die vollwertige Zulassung als deutscher Anwalt und können in Deutschland daher uneingeschränkt für ihre Mandanten tätig werden.

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