Steuerstrafrecht

Fachkanzlei in Hamburg, Berlin, München, Frankfurt und Köln

ROSE & PARTNER zählt seit Jahren zu den führenden Kanzleien auf dem Gebiet des Steuerstrafrechts mit Erfahrung aus zahlreichen Strafverfahren und erfolgreichen strafbefreienden Selbstanzeigen.

Wir beraten und vertreten Unternehmer, Manager und vermögende Privatpersonen in allen Fragen der Steuerstraftaten und der Wirtschaftskriminalität. Unser Team spezialisierter Rechtsanwälte, Fachanwälte und Steuerberater unterstützt Sie dabei professionell und diskret von der vorbeugenden legalen Gestaltung bis zur Verteidigung in Steuerstrafverfahren bzw. bei der Abgabe von Selbstanzeigen.

Steuerhinterziehung, Selbstanzeige, Steuerstrafrecht

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Steuerstrafrecht – Steuerhinterziehung, Steuerverkürzung

Von unseren Standorten Hamburg, Berlin und München beraten und vertreten wir bundesweit und international. Zu unseren Leistungen im Bereich Steuerberatung und Steuerrecht gehört insbesondere auch die Beratung bis zur Verteidigung vor den Strafgerichten in den folgenden Bereichen:

Eine Verteidigung allein durch den eigenen Steuerberater ist nur möglich, wenn und solange die Finanzbehörde das Strafverfahren selbst durchführt. Sobald die Staatsanwaltschaft das Verfahren führt, muss ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden. Es empfiehlt sich, stets von Beginn an auf ein interdisziplinäres Team von Spezialisten zu setzen.

Für eine unverbindliche Anfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite.

Vertretung im Wirtschaftsstrafrecht

Neben dem Spezialgebiet Steuerstrafrecht gewinnt das Wirtschaftsstrafrecht zuletzt auch ganz generell an Bedeutung. Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände und sonstige Führungskräfte sehen sich zusehends der Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft ausgesetzt. Neben diversen Betrugsdelikten und Bilanzfälschungen spielt insbesondere auch die Veruntreuung von Geldern in der GmbH, der Stiftung oder anderen Gesellschaftsformen eine Rolle.

Nähere Informationen zum Wirtschaftsstrafrecht finden Sie hier: Wirtschaftsstrafrecht

Kompetenz, Diskretion, Konditionen

  • Kompetenz: ROSE & PARTNER ist eine interdisziplinäre Kanzlei mit einer streng wirtschafts- und steuerrechtlichen Ausrichtung. Durch die Spezialisierung unserer Berater insbesondere in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Insolvenzrecht, Erbrecht sowie Strafrecht können wir in allen Bereichen und Abschnitten der Beratung und Vertretung besondere Kompetenz gewährleisten. Aufgrund vielfältiger Erfahrungen in Kanzleien, Banken und sonstigen Unternehmen im In- und Ausland verfügt unser Beraterteam in Hamburg, Berlin und München zudem über umfassende wirtschaftliche Kenntnisse über den rein rechtlichen Bereich hinaus.
  • Diskretion: Unsere Berater sind als Rechtsanwälte und/oder Steuerberater ausnahmslos Berufsgeheimnisträger. Als solche sind Sie nicht nur zur Geheimhaltung berechtigt (z.B. Zeugnisverweigerungsrecht in Verfahren), sondern auch verpflichtet. Diese Verschwiegenheit erstreckt sich gesetzlich auch auf alle unsere Mitarbeiter.
  • Konditionen: Unsere Leistungen im Bereich Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht bieten wir auf der Grundlage eines Honorares in Höhe von EUR 350,00/Stunde zzgl. USt an. Unser Anspruch ist auch bei der Vergütung ein größtmögliches Maß an Fairness und Transparenz. Daher bieten wir unseren Mandanten zunächst eine Erstberatung zum Festpreis an. Im Falle der weiteren Beauftragung können wir dann für den Mandanten einen Kostenrahmen aufzeigen. Diese profitieren im Rahmen der zeitabhängigen Vergütung voll von der hohen Effizienz aufgrund unserer Spezialisierung.

Kontaktieren Sie für weitere Informationen über uns bzw. für eine Beratung oder Vertretung im Steuerstrafrecht gerne direkt einen unserer Rechtsanwälte für Steuerstrafrecht in Hamburg, Berlin oder München.

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