Dr. Philipp SchönRechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und
Gesellschaftsrecht

Wirtschaftsrechtliche Beratung nützt nur, wenn sie auch gut kommuniziert wird. Meinen Mandanten liefere ich klare Stellungnahmen und Handlungsempfehlungen.

Expertise und Tätigkeit

Rechtsanwalt Dr. Philipp Schön ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und als Of Counsel am Standort Berlin tätig.

Er berät seit vielen Jahren Gesellschafter, Geschäftsführer und Vorstände umfassend im Gesellschaftsrecht, insbesondere bei  Umwandlungen, Umstrukturierungen und Unternehmenskäufen-/verkäufen (M&A). Die Transaktionsvolumina liegen üblicherweise zwischen 500.000 EUR und 30 Mio. EUR, er hat aber auch Transaktionen mit einem Volumen von etwa 100 Mio. EUR  begleitet. Branchenschwerpunkte bestehen im Bereich IT, Pflegewirtschaft sowie bei mittelständischen Ingenieurs- und Handwerksbetrieben. Er ist Mit-Autor des Werks „Beratungsschwerpunkte Unternehmenskauf“ im Deubner Verlag

Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit von Dr. Schön ist das Immobilienrecht. Hier begleitet er insbesondere Immobilientransaktionen (share/asset deal, insbesondere in der Asset Klasse Fachmarktzentrum) und die gesellschaftsrechtliche Strukturierung von Immobilienvermögen (Familiengesellschaften, Family Office, Vermögensnachfolge). Aufgrund dieses immobilienrechtlichen Hintergrundes berät Dr. Schön auch umfassend im Maklerrecht und Gewerbemietrecht (v.a. Logistikmietverträge, Hotelmietverträge sowie Praxis- und Apothekenmietverträge).

Herr Dr. Schön berät seit Jahren ausländische Mandanten in englischer und spanischer Sprache. Er ist daher mit den Besonderheiten von grenzüberschreitenden Transaktionen und Verträgen bestens vertraut.