Gewerblicher Rechtsschutz & Kartellrecht

Beratung, Schutz und Verteidigung Ihrer Interessen

Möchten Sie Ihr geistiges Eigentum durch eine Markenanmeldung schützen? Möchten Sie sich gegen Wettbewerbsverstöße eines Konkurrenten zur Wehr setzen? Ist Ihre Geschäftstätigkeit mit dem Kartellrecht vereinbar und haben Sie die erforderlichen Compliance-Regelungen getroffen?

Eine Kernkompetenz von ROSE & PARTNER ist die Beratung und Vertretung von Mandanten auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes und dem Kartellrecht. Wir nutzen die Instrumente des gewerblichen Rechtsschutzes, die es unseren Mandanten ermöglichen, einen optimalen wirtschaftlichen Nutzen aus den eigenen geistigen Leistungen zu ziehen.

Anwaltliche Leistungen rund den Gewerblichen Rechtsschutz

Ihr Ansprechpartner Rechtsanwalt Dr. Bernd Fleischer ist Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz. Als Spezialist bildet er gemeinsam mit anderen Rechtsanwälten, Fachanwälten und Steuerberatern der Kanzlei ein schlagkräftiges Team mit wirtschaftsrechtlicher Ausrichtung für Ihren spezifischen Beratungsbedarf:

Für eine unverbindliche Anfrage zu Ihren Fragen rund um den gewerblichen Rechtsschutz kontaktieren Sie uns bitte direkt telefonisch oder per E-Mail. Alternativ haben Sie die Möglichkeit das Kontaktformular am Ende der Seite nutzen.

Schutzrechte im Gewerblichen Rechtsschutz

Unter dem Begriff „Gewerblicher Rechtsschutz“ versteht man alle Schutzrechte des geistigen Eigentums. Sie regeln alle Vorschriften der Unternehmenstätigkeit von Gewerbetreibenden und schützen vor Missbrauch. Somit haben Sie für Unternehmen aller Branchen große Bedeutung. Die gewerblichen Schutzrechte werden von zahlreichen Gesetzen und Verordnungen geregelt: 

  • Markengesetz (MarkenG) zum Schutz von Kennzeichenrechten,

  • Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)/ Lauterkeitsrecht zu der unternehmerischen Leistung,

  • Urheberrechtsgesetz (UrhG) zum Schutz von urheberrechtlichen Werken,

  • Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zur Einhaltung der kartellrechtlichen Regelungen,

  • Patentgesetz (PatG) zum Schutz von technischen Erfindungen;

Wir kümmern uns um den Schutz Ihres geistigen Eigentums. Als Unternehmen sollten Sie besonderes Augenmerk auf die Ausgestaltung Ihrer gewerblichen Schutzrechte und eines Schutzrechtsportfolios legen. Denn der Schutz Ihrer geistigen Eigentumsrechte stellt einen erheblichen Wert Ihres Unternehmens dar. Auch im Falle der Verletzung Ihrer gewerblichen Rechtsposition stehen wir Ihnen zur Seite, beraten Sie und setzen uns effektiv gegen die Verletzung durch die Ausschöpfung sämtlicher außergerichtlicher und gerichtlicher Möglichkeiten ein.

Markenrecht

Der Wert einer Marke für Gewerbetreibende ist heute von unschätzbarer Bedeutung. Sie dient dazu, Waren und Dienstleistungen eines Anbieters von anderen zu unterscheiden. Vom Markenrecht geschützt bei Nutzung im geschäftlichen Verkehr werden auch Unternehmenskennzeichen (Firmennamen) als geschäftliche Bezeichnungen, sowie Werktitel und Domainnamen.

Zur Abgrenzung der eigenen Ware oder Dienstleistung von der Konkurrenz werden im Markengesetz verschiedene schutzfähige Zeichen wie zum Beispiel Fantasienamen, Logos oder Abbildungen, Zahlen, oder sonstige Aufmachungen von Produkten einschließlich Farben und deren Farbzusammenstellungen festgelegt.

Entsprechend Ihrer Ware oder Dienstleistung tragen unsere Anwälte Ihre Marke als Wortmarken, Bildmarken, Wort-/ Bildmarken, Dreidimensionale Marken oder Hörmarken beim zuständigen Markenamt an.

Betreiben Sie fortlaufendes Markenscreening? Wir stellen sicher, dass Ihre Marke auch nach der Markeneintragung professionell geschützt wird. Zum einen haben wir neue Markeneintragungen, die im Konflikt mit Ihrer Marke stehen, im Blick und legen innerhalb der gesetzlichen Frist von drei Monaten einen Widerspruch gegen eine Markeneintragung ein. Zum anderen führen wir für Sie professionelles Markenmonitoring und –screening durch. Mit dem rasanten Wachstum des Onlinehandels stellen wir in diesem Bereich erhebliche Verstöße gegen Markenrechte unserer Mandanten fest und legen daher besonderes Augenmerk auf Onlineverstöße.

Selbstverständlich vertreten wir Sie mit allen rechtlichen Mittel wie Unterlassungsaufforderungen, Abmahnungen oder Schadensersatzforderungen gegenüber Ihrer Konkurrenten.

Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht als sog. „Lauterkeitsrecht“ definiert die Spielregeln für das Verhalten und die Art und Weise des werblichen Handelns des Unternehmers im geschäftlichen Verkehr. Dadurch wird der freie Wirtschaftsverkehr geregelt und zugleich Mitbewerber, Verbraucher und die Allgemeinheit geschützt. Daher muss jedes Unternehmen sicherstellen, dass es sich wettbewerbsrechtlich fair und lauter verhält. Dies wäre beispielsweise nicht der Fall wenn:

  1. Waren oder Dienstleistungen eines Mitbewerbers wahrheitswidrig schlecht gemacht werden,

  2. Falsche Tatsachen über Konkurrenten oder dessen Waren und Dienstleistungen verbreitet werden,

  3. Die Waren oder Dienstleistungen eines Marktteilnehmers kopiert werden,

  4. Der Konsument durch irreführende Werbung getäuscht wird,

  5. Unerwünschte Werbung z.B. per Mail, Telefon/-fax oder Post eingesetzt wird;

Unsere Anwälte schützen Sie mit allen rechtlichen Mitteln gegen Wettbewerbsverstöße ihrer Mitbewerber. Selbstverständlich verteidigen wir Sie ebenso, sollten Sie selbst einer Zuwiderhandlung bezichtigt werden.

Urheberrecht und Lizensierung

Das Urheberrecht dient dem Schutz der schöpferischen Persönlichkeit. Umfasst wird das Urheberrecht an Texten und Büchern, Musikwerken, Filmwerken und das Urheberrecht an Bildern und Fotos. Insbesondere durch die digitale Nutzung von Inhalten ist das Kopieren von Inhalten einfach geworden. Werden die Inhalte ohne Zustimmung des Schöpfers bzw. Urhebers genutzt, liegt grundsätzlich ein Rechtsverstoß vor, gegen den Sie sich rechtlich zur Wehr setzen können. 

Unsere Anwälte setzen Ihre Rechte gegenüber Dritten durch, indem wir für Sie zur Unterlassung auffordern, angemessene Vergütungen erwirken oder Schadensersatzforderungen außergerichtlich und gerichtlich geltend machen.

Kartellrecht

Das Kartellrecht ist auf die Erhaltung eines ungehinderten, funktionierenden Wettbewerbs gerichtet und sanktioniert den Missbrauch von Marktmacht und andere wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen. Folglich schützt es den Wettbewerb zwischen den Unternehmen und nicht die Rechte eines Einzelnen.

Zur Wahrung eines funktionsfähigen Wettbewerbs gilt das Kartellverbot:

  1. Verbot von abgestimmten Verhaltensweisen wie Preis-, Quoten-, Kunden- oder Gebietsabsprachen zwischen Unternehmen,

  2. Verbot von Vertriebssystemen und Kooperationen von Unternehmen unterschiedlicher Größen, die den freien Wettbewerb behindern,

  3. Verbot bzw. Überprüfung von Unternehmenszusammenschlüssen und Gründung von Gemeinschaftsunternehmen, wenn diese bestimmte Umsatzschwellen überschreiten,

  4. Verbot des Missbrauches einer marktbeherrschenden Stellung, wenn ein Unternehmen eine überragende Marktstellung innen hat oder keinem relevanten Wettbewerb mehr ausgesetzt ist;

Häufig kommt es vor, dass Verträge oder mündliche Absprachen kartellrechtliche Verstöße beinhalten, ohne dass es den Betroffenen bewusst ist. Angesichts empfindlicher Strafen bei Kartellrechtsverstößen wie Geldbußen der Kartellbehörden, des einhergehenden Reputationsverlustes und der Pflicht der Geschäftsleitung eines Unternehmens sich kartellrechtlich richtig zu verhalten, ist es von immenser Bedeutung, die Lage richtig einzuschätzen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Unsere Rechtsanwälte prüfen Ihre aktuellen oder geplanten Tätigkeiten kartellrechtlich und stellen mit passenden Empfehlungen sicher, dass keine Sanktionen auf Sie und Ihr Unternehmen zukommen.

Patentrecht

Innovationen, also neue technische Erfindungen, die gewerblich anwendbar sind, stellen im wettbewerblichen Umfeld ein enormes immaterielles Gut für Unternehmen dar. Unter einem Patent versteht man ein Schutzrecht von Leistungen auf dem technischen Gebiet. Mit der Anmeldung eines Patentes erhält der Erfinder das Recht zur alleinigen Nutzung und Verwertung seiner Erfindung (Ausschließlichkeitsrecht).

Die Anwälte von Rose & Partner helfen Ihnen dabei zu klären, ob Ihre Produktidee grundsätzlich die Bedingungen einer Patentanmeldung (technische Erfindung) erfüllt und nicht davon ausgeschlossen ist. Dies wäre beispielsweise bei wissenschaftlichen Theorien oder mathematische Methoden, der ästhetischen Gestaltungen von Produkten (welche dem Designschutz zugänglich sind) sowie bei Regeln, Verfahren und Programme für Datenverarbeitungsanlagen der Fall. Sind alle Bedingungen erfüllt, melden wir für Sie in Kooperation mit einem Patentanwalt ein Patent und/ oder Gebrauchsmuster an.

Für Mandanten mit bestehenden Patenten verlängern wir Patente fristgerecht (Aufrechterhaltung des Patentschutzes) und beraten Sie in allen Lizenzierungsfragen.

Kontaktformular für unverbindliche Mandatsanfragen

Schildern Sie uns Ihr Anliegen und/oder lassen Sie sich zurückrufen.

Hiermit willige ich in die Verarbeitung meiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung (Ziffer VIII.) ein. Die Daten werden zur Bearbeitung meiner Kontaktanfrage benötigt und nicht an Dritte weitergegeben. Diese Einwilligung kann ich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch Erklärung gegenüber ROSE & PARTNER widerrufen.