Markenrecht & Urheberrecht

Fachanwaltskanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz

Wir schützen Sie und Ihr geistiges Eigentum als Markeninhaber und als Urheber. Eine Kernkompetenz unserer Kanzlei liegt in der Bearbeitung markenrechtlicher und urheberrechtlicher Mandate. Wir überwachen für Sie die Verletzung Ihrer Markenrechte oder sonstigen Verwertungsrechte. Im Falle des Verstoßes sorgen wir für die Unterlassung der Rechtsverletzung und fordern Ihren Schadenersatz ein. Zu unseren Mandanten gehören Unternehmen und Kreative aus allen Bereichen des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens. Achten auch Sie auf die Wahrung Ihrer Schutzrechte und gehen Sie gegen Trittbrettfahrer und Ideendiebstahl vor.

Für eine unverbindliche Anfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite.

Markenrecht – Anmeldung, Eintragung, Verkauf oder Lizensierung

Der Markenschutzist für Unternehmen im Rahmen einer globalisierten Wirtschaft in den letzten Jahren immer wichtiger geworden und trägt entscheidend zum Erfolg oder Misserfolg eines Unternehmens bei. Durch einen geeigneten Markennamen verschaffen Sie sich einen Wiedererkennungswert und einen Wettbewerbsvorteil. Der sorgfältige Schutz der eigenen Marke ist daher Grundvoraussetzung für Ihren langfristigen Geschäftserfolg.

Unsere Beratungsleistungen im Bereich Markenrecht

Urheberrecht – Schutz, Verwertung, Lizensierung

Das Urheberrecht schützt geistige und künstlerische Leistungen, z. B. Texte, Fotografien, Filme und Musikaufnahmen. Schutz besteht immer dann, wenn die geistige oder künstlerische Leistung eine angemessene Schöpfungshöhe aufweist, also hinreichend „kreativ“ ist. Ohne dieses Merkmal bleibt ein Werk gemeinfrei, also ungeschützt. Anders als im Markenrecht oder Patentrecht muss das Urheberrecht nicht angemeldet werden, sondern entsteht bereits bei Schaffung des Werkes. Urheber sollten sich bei der Verletzung Ihrer Rechte zur Wehr setzen und die weitere unrechtmäßige Verwertung des Werkes verhindern.

Im Rahmen unserer urheberrechtlichen Beratung gestalten und prüfen wir insbesondere Autorenverträge, Agenturverträge, Produktionsverträge, Lizenzverträge und Künstlerverträge.

Unsere Beratungsleistungen im Bereich Urheberrecht

  • Rechtliche Begleitung von Lizensierungen und urheberrechtlichen Verwertungen
  • Gestaltung und Prüfung von Lizenzverträgen mit urheberrechtlichem Bezug
  • Abmahnung bei unautorisierter Verwertung und Veröffentlichung Ihres Werkes
  • Durchsetzung bzw. Abwehr von Auskunftsansprüchen, Unterlassungsansprüchen und Schadensersatzansprüchen
  • Durchführung gerichtlicher Auseinandersetzung unter Wahrung aller prozessualer Möglichkeiten (einstweilige Verfügung)
  • Eigene Verteidigung bei Erhalt einer urheberrechtlichen Abmahnung

Der Rechtsanwalt im Markenrecht und Urheberrecht

Rechtsanwälte, die ihren Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich des Markenrechts und Urheberrechts haben, benötigen eine besondere Expertise. Durch die erforderliche schnelle prozessuale Durchsetzung Ihrer Ansprüche oder Abwehr von Ansprüchen aus einer erhaltenen Abmahnung ist die Rechtslage oftmals schwierig.

Es gibt keinen "Fachanwalt für Markenrecht und Urheberrecht", jedoch Fachanwaltschaften, die Schwerpunkte in diesen Bereichen haben. So gehören insbesondere zu den vom Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz nachzuweisenden besonderen Kenntnissen sowohl das Recht der Marken als auch die urheberrechtlichen Bezüge des Gewerblichen Rechtsschutzes.

Aufgrund jahrelanger Praxis im Bereich Markenrecht & Urheberrecht können wir Sie in jeder Lage und zu jedem Problem kompetent beraten.

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