Stundensätze von Rechtsanwälten mit Zeithonoraren

Höhe, Vereinbarung, Fallstricke

Zeithonorare mit Stundensätzen haben sich zum Standard bei der Rechtsanwaltsvergütung entwickelt, so dass 84 Prozent aller Sozietäten sie für die Abrechnung gegenüber Mandanten nutzen (Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer, 2018). Nachfolgend verraten wir Ihnen, welche Stundensätze üblich sind, wie sich deren Höhe berechnet und worauf Sie bei der Vereinbarung eines Zeithonorars unbedingt achten sollten.

Stundensätze von 100 Euro bis 1.000 Euro - was kostet welche Kanzlei?

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), bei dem sich das Anwaltshonorar nach dem Wert der Angelegenheit bestimmt, sieht für jeden Rechtsanwalt grundsätzlich die gleiche Vergütung vor – unabhängig von der konkreten Erfahrung, Qualifikation oder Spezialisierung des Anwalts.

Da das weder für den Anwalt noch für den Mandanten sinnvoll ist, dominiert heute das Zeithonorar, bei dem der Stundensatz sich nach der Qualität des Anwalts bestimmt. Anders als zum Beispiel in den USA, in denen Stundensätze zwischen 1.000 und 2.000 Dollar schon lange keine Seltenheit mehr sind, verlangen deutsche Kanzleien selten mehr als 600 Euro/Stunde.

Übliche Stundensätze von Anwälten in Deutschland (Netto, zzgl. USt)

Rechtsgebiet

Stundensatz ab

Stundensatz bis

Wirtschaftsrecht

280 Euro

600 Euro

Steuerrecht

240 Euro

580 Euro

Erbrecht & Familienrecht

250 Euro

540 Euro

Diese Marktübersicht betrifft nur Kanzleien, die in den genannten Rechtsgebieten auch einen Beratungsschwerpunkt haben. Selbstverständlich gibt es auch heute noch Generalisten, die Beratung in allen erdenklichen Rechtsgebieten für Stundensätze von 150 oder 200 Euro anbieten – gerade in Einzelkanzleien außerhalb der Metropolen.

Auf der anderen Seite sind in der Tabelle auch die Ausreißer bestimmter weniger Boutiquen und Wirtschaftskanzleien nicht erfasst, die Stundensätze zwischen 600 Euro und 1.000 Euro aufrufen.

Kriterien für anwaltliche Stundensätze

Wonach richtet sich nun die konkrete Höhe des Stundensatzes und wie transparent ist das für den Mandanten? Nachfolgend eine Übersicht zu den wichtigsten Kriterien:

  1. Qualifikation: Erfolgt die Beratung durch einen „Fachanwalt“ für das betreffende Rechtsgebiet, werden Fortbildungen durchgeführt, hat der Anwalt in dem Rechtsgebiet promoviert, veröffentlicht er zu dem Thema etc.?
  2. Spezialisierung: Hat sich der Anwalt voll auf das betreffende Rechtsgebiet konzentriert und kennt es mit allen Facetten? Oder macht er es nur gelegentlich mal „nebenbei“?
  3. Erfahrung: Berufsanfänger haben geringere Stundensätze als erfahrene Anwälte, die schon viele Mandate auf ihrem Gebiet bearbeitet haben.
  4. Kanzleigröße: Gibt es in der Kanzlei ganze Teams, die ein Rechtsgebiet bearbeiten und sich gegenseitig unterstützen? Gibt es Kompetenz in angrenzenden Rechtsgebieten, um Mandate in allen Facetten bestmöglich zu betreuen?
  5. Standort: Hat die Kanzlei Büros in Ballungsräumen, mit allen Vorteilen, aber auch der entsprechenden Kostenstruktur?

Der Stundensatz an sich ist natürlich nur ein sehr unvollständiges „Preisschild“ für die Kosten einer anwaltlichen Beratung. Die Höhe der Rechnung ist weniger das Honorar für eine Stunde entscheidend, sondern die tatsächlich aufgewendete Zeit.

Warum „gut“ meist auch „günstig“ ist

Für einen Auftrag, den ein erfahrener Spezialist zu einem Stundensatz von z.B. 400 Euro bearbeitet, wird man in der Regel auch „irgendeine" andere Kanzlei finden, in der ein "irgendein" Anwalt nur 280 Euro/Stunde fordert. Letzter wird im Zweifel mangels Qualifikation und Routine in der konkreten Angelegenheit aber deutlich mehr Zeit aufwenden. Der Spezialist ist daher nicht nur besser, sondern oft sogar günstiger.

Vorsicht Zeithonorar! Auf diese Punkte müssen Mandanten achten

Nicht jedes von einer Kanzlei aufgerufene Zeithonorar ist seriös und leider gibt es eine Reihe „schwarzer Schafe“, die sogar Vergütungen vereinbaren, die rechtswidrig sind. Beachten Sie im Zusammenhang mit anwaltlichen Zeithonoraren und Stundensätzen unbedingt folgende Punkte:

a. Was ist mit den Zeitaufwänden von Sekretärinnen, wissenschaftlichen Mitarbeitern etc.?

Viele Kanzleien stellen dem Mandanten nicht nur die Arbeitsleistung des Rechtsanwalts in Rechnung, sondern auch die von Fachangestellten oder studentischen Hilfskräften. Klären Sie hier unbedingt, mit welchen zusätzlichen Kosten Sie rechnen müssen. Bei ROSE & PARTNER sind diese Tätigkeiten inklusive. Wir berechnen grundsätzlich nur die Beratungsleistungen des Anwalts. Nur bei einer Sachbearbeitung, die durch eine/Rechtsanwaltsfachangestellte/n bzw. eine/n Rechtsfachwirt zu einem deutlich niedrigeren Stundensatz abgerechnet werden kann, wird - zum Vorteil des Mandanten - diese in Rechnung gestellt.

b. Der Takt macht die Musik – 15 Minuten sind zu viel

Obwohl die Rechtslage dank eindeutiger Urteile inzwischen klar dagegen spricht, ist eine Abrechnung von Zeithonoraren im 15-Minuten-Takt nach wie vor weit verbreitet. Der BGH sieht in solchen Zeittaktklauseln eine unangemessen Benachteiligung von Verbrauchern.

ROSE & PARTNER bietet sowohl Verbrauchern als auch gewerblichen Mandanten stets einen Zeittakt von höchstens 6 Minuten.

c. Achtung Auslagenpauschale!

Weitere versteckte „Kosten“ drohen im Bereich der Auslagen. Das betrifft weniger die tatsächlichen Auslagen wie zum Beispiel für ein Zugticket zum Gerichtstermin oder auch für einen Übersetzer oder Gutachter, dessen Kosten zunächst vom Anwalt bezahlt und dann als Auslagen in der Vergütungsrechnung vom Mandanten erstattet werden.

Aufpassen müssen Sie aber bei der Auslagenpauschale. Hier werden von einigen Kanzleien teilweise pauschal 4, 5 oder 6 Prozent ohne Deckelung vereinbart und in Rechnung gestellt. Bei ROSE & PARTNER orientieren wir uns an der im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz verankerten Auslagenpauschale für Post und Telekommunikation (20% der Gebühren, höchstens 20 Euro) die wir mit jeder Abrechnung unserer Beratungsleistungen in Rechnung stellen.

d. Transparente Abrechnung

Für die meisten Mandanten ist es sehr schwer, den tatsächlichen Zeitaufwand des Anwalts im Vorfeld einzuschätzen oder später nachzuvollziehen. Fordern Sie diesbezüglich Transparenz ein!

Bei ROSE & PARTNER sprechen wir das Thema Kosten aktiv an, können Aufwände für anstehende Tätigkeiten einschätzen und rechnen monatlich die erbrachten Leistungen mit einer detaillierten und aussagekräftigen Zeiterfassung ab.

e. Stundensätze für Reisezeiten

Achten Sie darauf, dass Reisezeiten des Anwalts zu einem Termin in Ihrer Angelegenheit  nicht mit dem gleichen Stundensatz wie Beratungszeiten abgerechnet werden. Das ist nur zulässig, wenn der Rechtsanwalt in der Zeit tatsächlich Beratungsleistungen erbringt – was bei einer Zugfahrt denkbar ist, im Auto aber kaum.

f. Kostenfalle Abrechnungsdruck

Viele Kanzleien machen ihren Anwälten strenge Vorgaben, wie viel Stunden sie täglich abrechnen müssen. Das verleitet dazu, ohne Rücksicht auf den Mandanten „Billable Hours“ zu produzieren.

Bei ROSE & PARTNER wird tatsächlich nur die Zeit dem Mandanten in Rechnung gestellt, die effektiv auf die Rechtsberatung entfällt. Das ist im Durchschnitt nur etwa die Hälfte der tatsächlichen Arbeitszeit unserer Rechtsanwälte.

Unsere Honorare, Stundensätze und Vergütungsmodelle Ausführliche Informationen zur anwaltlichen Vergütung von ROSE & PARTNER