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Ein faires und transparentes Vergütungssystem für unsere Mandanten ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Kanzlei-Philosophie. Die Kosten einer anwaltlichen Beratung und Vertretung hängen grundsätzlich von den folgenden Parametern ab:
Auf dieser Grundlage bieten wir unseren Mandanten die nachfolgenden Konditionen. Im Einzelfall bieten wir auf Wunsch auch spezielle Konditionen für Rahmenverträge sowie Festpreise an. Sonderkonditionen bieten wir Existenzgründern sowie gemeinnützigen Stiftungen und Vereinen.
Ein Teil unserer Honorare fließt jährlich in unsere gemeinnützige ROSE & PARTNER-Stiftung, mit der Projekte im Kinder- und Jugendbereich unterstützt werden.
Kontaktieren Sie uns, erfragen Sie die Konditionen für Ihr Anliegen und vergleichen Sie Preis und Leistung mit unseren Mitbewerbern!
Die Vergütung für Steuerberatung richtet sich nach der Steuerberatergebührenverordnung. Gerne geben wir Ihnen auf Anfrage eine konkrete Einschätzung für Ihren Beratungsaufwand. Zur Vergütung einer steuerrechtlichen Beratung durch einen Rechtsanwalt gelten die nachfolgenden Ausführungen.
Die Vergütung für Rechtsanwälte von Rose & Partner bestimmt sich wie folgt:
Erstberatung, EUR 190,00 zzgl. USt: Dieses pauschale Honorar fällt an für den ersten Beratungsabschnitt. Er besteht regelmäßig aus einer ersten Erörterung der Sach- und Rechtslage in einem persönlichen Gespräch. Die Erstberatung dient der Vertrauensbildung, der Aufklärung des Sachverhalts, der Identifizierung der rechtlichen Probleme und des Beratungsbedarfs.
Abrechnung nach Zeithonorar: Grundsätzlich werden wir für unsere Mandanten auf der Basis einer Honorarvereinbarung mit einem festen Stundensatz tätig. Unsere Mandanten erhalten noch vor der verbindlichen Beauftragung von uns eine konkrete Einschätzung hinsichtlich des zu erwartenden Aufwands für einzelne Tätigkeiten. Für größtmögliche Transparenz sorgen die monatlich erstellten Tätigkeitsnachweise, die eine genaue Dokumentation unserer Arbeit mit einer 6-Minuten-Taktung beinhaltet.
Wir bieten Ihnen Stundensätze ab EUR 200,00 zzgl. 19% USt, je nach Rechtsgebiet und Auftrag. Gerne nennen wir Ihnen den für Ihr Anliegen konkreten Stundensatz telefonisch.
Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz: Insbesondere Privatpersonen bieten wir alternativ auch eine Abrechnung nach den Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) an. Auch im wirtschaftsrechtlichen Bereich ist eine Abrechnung nach dem RVG jedoch rechtlich zwingend, falls wir gerichtlich für Sie tätig werden und das Zeithonorar unter den gesetzlichen Gebühren liegen sollte.
Möglichkeiten zur Reduzierung oder Ausschaltung des Kostenrisikos: Als moderne Kanzlei bieten wir Ihnen alle zulässigen Möglichkeiten, Ihre Kosten und das Kostenrisiko zu reduzieren oder ganz auszuschalten. Hierzu zählen u.a. die Vereinbarung eines Erfolgshonorars (im Einzelfall) und auch die Einschaltung eines Prozessfinanzierers. Zudem informieren wir Sie, welche der Ihnen entstandenen Honorarkosten Sie steuerlich geltend machen können und welche Kosten bei einem Rechtsstreit gegebenenfall vom Gegner zu tragen sind.
Sie haben Fragen zur Vergütung und möchten diese vorab klären?
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