Unternehmensnachfolge durch Unternehmensverkauf

Beratung durch M&A-Anwalt und spezialisierten Steuerberater – Checkliste

Als spezialisierte Kanzlei von Rechtsanwälten und Steuerberatern wissen wir, welchen emotionalen Belastungen ein Unternehmer ausgesetzt ist, der sich entschieden hat, sein Lebenswerk zu verkaufen. In diesem Ratgeberbeitrag wollen wir allen Interessierten einen Überblick bieten und die Angst vor der Komplexität des Unternehmensverkaufs nehmen. Mit der nötigen Vorbereitung und dem erforderlichen Hintergrundwissen lässt sich jede Unternehmensnachfolge sehr gut meistern.

Bei nahezu jeder Unternehmensnachfolge spielt der im Alltagsgeschäft aktive Steuerberater mit seinem Insiderwissen eine große Rolle. Wir unterstützen Sie daher gerne Hand in Hand mit Ihrem Steuerberater bei der Vorbereitung und Durchführung Ihrer Unternehmensnachfolge.

Themenschwerpunkte unseres Ratgebers

15 Jahre erfolgreiche Beratung bei Unternehmensnachfolgen

Unser Team von Fachanwälten für Gesellschaftsrecht, Fachanwälten für Erbrecht und Steuerberatern versteht sich als Berater im Mittelstand. Im Sektor Unternehmensnachfolge sind unsere Spezialisten seit über 15 Jahren erfolgreich aktiv. Wir begleiten nationale und internationale Unternehmenstransaktionen und M&A-Deals, bei dem der Unternehmer mit seinen persönlichen und familiären Interessen immer im Mittelpunkt steht. Dies auch, wenn Verkäufe an Finanzinvestoren, wie zum Beispiel Private Equity-Investoren, stattfinden. Wir sprechen die Sprachen beider Welten, die des Unternehmers und die der institutionellen Investoren! Unsere Themenschwerpunkte bei Unternehmensnachfolgen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Für eine unverbindliche Anfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite.

Daten & Fakten zu KMU und Unternehmensnachfolgen

Die meisten Arbeitsplätze findet man nicht in den großen Konzernstrukturen und Dax-Unternehmen. Der größte Arbeitgeber ist der deutsche Mittelstand. Er beherbergt über 40 Millionen der Beschäftigten in Deutschland und steht für über die Hälfte der Wertschöpfung im Lande. Der Mittelstand und Familienunternehmen sind der Wirtschafts- und Beschäftigungsmotor in Deutschland.

Die deutschen KMU befinden sich mitten im Generationswechsel. Bis Ende 2025 streben 16 Prozent der KMUs eine Nachfolge im Unternehmen an. Gemäß einer neueren Analyse von KfW Research (Nr. 386. 2.06.2022) sind circa 120.000 Unternehmensnachfolgen im Jahresdurchschnitt zu beobachten. Daraus wird ersichtlich, dass der demographische Wandel im deutschen Mittelstand eine herausragende Rolle spielt. Wenn die Babyboomer-Generation ihre CEO-Posten aufgeben, wird sich die Suche nach Nachfolgern noch verstärken. Wegen der niedrigeren Geburtenzahlen in der jüngeren Vergangenheit sieht die KfW eine strukturelle Nachfolgelücke. Drei Viertel der deutschen KMU sehen das große Problem, einen geeigneten Nachfolger für das eigene Unternehmen zu finden.

Was heißt das für den Unternehmer und die Unternehmensnachfolge konkret? Zukünftig wird es für die Unternehmenslenker im Mittelstand immer wichtiger werden, die Nachfolge von langer Hand zu planen. Nur eine frühzeitige Planung wirkt der Gefahr einer unfreiwilligen Stilllegung und damit einer Vermögensvernichtung entgegen. Das Erfordernis für den Planungsvorlauf gilt für die interne sowie die externen Unternehmensnachfolgen.

Gründe für die Unternehmensnachfolge / Firmenverkauf

In jüngster Vergangenheit müssen Familienunternehmer viele Krisen managen. Dabei stellen die Coronapandemie, hohe Rohstoffpreise und Krieg in Europa nur einige der Herausforderungen dar. Die vielen Krisensituationen stellen den Fortbestand von Geschäftsmodellen auf eine harte Probe. Weitere Herausforderungen bestehen in den hohen Energiepreisen bei gleichzeitiger Einhaltung von Standards im Umweltschutz, sozialer Gerechtigkeit und Unternehmensführung (ESG). Digitalisierung und Fachkräftemangel erschweren das Leben der mittelständischen Unternehmen. Der Mix der beschriebenen Schwierigkeiten streitet nicht selten für eine externe Unternehmensnachfolge, den Unternehmensverkauf.

Eine externe Unternehmensnachfolge durch Verkauf an Unternehmensfremde, etwa Finanzinvestoren, wie Private Equity-Investoren, oder Wettbewerber (strategische Investoren), kommt in der Praxis dann in Betracht, wenn Hoffnungen der Weitergabe des Unternehmens an Familienmitglieder oder Mitarbeiter enttäuscht werden. Eine solche externe Nachfolge ist für den Unternehmer dann besonders schmerzlich, wenn für die interne Unternehmensnachfolge viel Engagement und Zeit investiert wurde und die Fortführung der Unternehmung in Familienhand für den Unternehmer eine große Bedeutung aufwies.

Weitere Gründe für eine externe Unternehmensnachfolge können auf Änderungen der persönlichen Verhältnisse beim Unternehmer oder in der unternehmerischen Familie begründet liegen. Hierzu zählen Krankheiten, Scheidungen oder Trennungen.

Aber auch die Befreiung von Risiken und Schulden, wie zum Beispiel an Kreditinstitute gewährte Sicherheiten oder Bürgschaften, können ein starkes Motiv für einen Unternehmensverkauf begründen. Nicht selten gewinnt der Unternehmer auch vor einer angezeigten unternehmerischen Expansionen die Einsicht, dass es Zeit für einen finanzstarken Partner oder gar einen kompletten Verkauf sei, wenn es an eigenen finanziellen Mitteln fehlt.

Schließlich steht hinter dem Unternehmensverkauf schlicht das Motiv des Unternehmers, die Früchte des eigenen Schaffens zu ernten und zu Lebzeiten zu verwerten. Die Realisierung des Unternehmenswerts durch einen lebzeitigen Firmenverkauf erleichtert auch die Frage der Versorgung der Familie und kann oftmals komplexe erbrechtliche Gestaltungen entbehrlich machen.

Ausgezeichnet im Gesellschaftsrecht

Unsere Kanzlei wurde von den Magazinen Focus, brand eins und Handelsblatt in den Kategorien „Beste Wirtschaftskanzlei im Gesellschaftsrecht“, „Beste Steuerberater“ sowie „Top Wirtschaftskanzlei im Gesellschaftsrecht“ ausgezeichnet. Spezialisierung und Erfahrung zahlen sich aus!

TOP 4-Checkliste beim nachfolgebedingten Unternehmensverkauf

In der Praxis haben wir die Erfahrung gemacht, dass der Verkaufsprozess sowie die nötige Vorbereitungszeit für einen Unternehmensverkauf vom Unternehmer unterschätzt wird. Der Verkaufsprozess ist meist mit vielen Emotionen beim Unternehmer verbunden. Auch will der Unternehmer viele Dinge - so wie er es gewohnt ist - selbst in die Hand nehmen, was den Prozess verkomplizieren kann.

Im Grunde kann man den Verkaufsprozess in vier wesentliche Schritte gliedern. Hier unsere kurze Checkliste:

  1. Vorbereitung des Unternehmensverkaufs
  2. Suche und Ansprache von Kaufinteressenten
  3. Unterlagen und Daten zusammenstellen (Due Diligence)
  4. Verhandlung des Unternehmensverkaufs

Jeder Unternehmensverkauf ist anders, weil jedes mittelständische Unternehmen keinem anderen gleicht. Im Grunde lässt sich aber jede Nachfolgelösung anhand der oben dargestellten Checkliste organisieren. Die einzelnen Prozessschritte werden wir in unserem Ratgeber nachfolgend näher darstellen.

Nachfolgend finden Sie in unserem YouTube-Video eine Kurzbeschreibung eines Unternehmensverkaufs aus rechtlicher Sicht:

Auf dem ROSE & PARTNER YouTube-Kanal finden Sie eine Playlist zu weiteren M&A-Themen, die wir Ihnen gerne empfehlen

Vorbereitung des Unternehmensverkaufs (externe Unternehmensnachfolge)

Ein erfolgreicher Firmenverkauf setzt immer eine professionelle Planung voraus. Der Verkauf eines Unternehmens ist sehr komplex und sollte daher auch von langer Hand geplant und organisiert werden. Mindestens drei, besser fünf Jahre vor der gewünschten Unternehmensnachfolge sollten für die Planung des Firmenverkaufs investiert werden. Wir geben zu bedenken, dass nahezu jede Vorbereitung einer mittelständischen Unternehmensnachfolge Jahre in Anspruch nimmt. Steueroptimierte Firmenverkäufe können unter Umständen sogar mehr als fünf Jahre Vorlaufzeit erfordern.

Am Anfang steht die Frage, in welcher Form die Nachfolge angestrebt wird. Ist ein kompletter Verkauf der Unternehmensgruppe, einzelner Unternehmenstöchter oder die Aufnahme eines Investors (Teilverkauf) angestrebt? Will oder muss der Unternehmer nach dem Verkauf noch dem Management beiwohnen oder wird von ihm eine Position im Aufsichtsrat oder Beirat angestrebt. Wenn der Unternehmer diese grundlegenden Fragen für sich beantwortet hat, kann er mit der rechtlichen und steuerlichen Strukturierung sowie der Suche nach dem passenden Übernehmer beginnen.

Wegen der hohen Komplexität stellt sich auch die Frage, welche Mitarbeiter und Berater hinsichtlich der geplanten Nachfolge eingeweiht und um Unterstützung gebeten werden sollten. Grundsätzlich bietet es sich an, den Kreis der Eingeweihten sehr klein zu halten, da Kunden, Vertragspartner und Mitarbeiter auf große Umbrüche im Unternehmen oftmals sehr sensibel reagieren. Der Unternehmer sollte also weitest möglich auf Vertraulichkeit setzen.

Der Unternehmer ist schon weit im Vorfeld des Unternehmensverkaufs aufgefordert, die wesentlichen Risiken im Unternehmen für sich zu identifizieren, zu bewerten und möglichst auch zu beseitigen. Da sich Probleme meist kaufpreismindernd auswirken, sollte die Braut von langer Hand hübsch gemacht werden. So kann es zur Vorbereitung erforderlich werden, z.B. die Personalpolitik zu verbessern und entsprechende Bilanzmaßnahmen zu ergreifen. In einigen Fällen wird sich zeigen, dass bestimmte Risiken, zum Beispiel gerichtsanhängige Rechtsstreitigkeiten, sich nicht zeitnah beseitigen lassen. Mit solchen Risiken muss der Unternehmer klug umgehen.

Schon zu Beginn der Nachfolgeplanungen wird sich der Unternehmer die Frage stellen, was sein Lebenswerk wert ist. Im Vorfeld eines Unternehmensverkaufs sollte jeder Unternehmer eine eigene Unternehmensbewertung durchführen lassen. Hierbei greift er auf professionelle Wirtschaftsprüfer und Steuerberater zurück, die regelmäßig M&A-Maßnahmen begleiten. Mithilfe seiner Berater muss sichergestellt werden, dass auf der Grundlage einer passenden Datenbasis die richtige Bewertungsmethode gewählt wird.

Bewertung von unserem Experten!

Die Unternehmensbewertung für die Ermittlung des Kaufpreises übernimmt in unserem Team Steuerberater Martin Stürmer. Als spezialisierter Experte arbeitet er mit unseren Anwälten im Gesellschaftsrecht zusammen. Sie können ihn auch unabhängig von einer rechtlichen Mandatierung beauftragen.

Fragen Sie nach einem Angebot für eine Unternehmensbewertung oder eine kostengünstige Indikative Unternehmenswertermittlung:

stuermer@rosepartner.de

Suche und Ansprache von Kaufinteressenten

Investmentbanken sowie M&A-Berater können bei der Suche nach potenziellen Nachfolgern behilflich sein. M&A-Berater und die Finanzinstitute verfügen oft über Netzwerke, über die Kaufinteressenten gefunden werden können. Daher sollte der Unternehmer bei der Wahl des geeigneten Beraters auf deren spezifische Branchenkenntnisse Rücksicht nehmen.

Überdies gibt es diverse Marktplätze für Unternehmensnachfolgen, wie die Unternehmernachfolgebörse nexxt-change oder die Deutsche Unternehmerbörse (DUB). Das Spektrum reicht von bundesweiten, überregionalen bis hin zu lokalen Marktplätzen. Abhängig von der Größe und Branche des betroffenen Unternehmens eigenen sich solche Marktplätze für die Nachfolgersuche. Empfehlenswert sind jedenfalls anonyme Inserate.

Als Kaufinteressenten kommen insbesondere zwei Gattungen in Betracht: Auf dem Markt für Unternehmensnachfolgen engagieren sich aktuell verstärkt Finanzinvestoren wie Private Equity-Fonds, Industrieholdings sowie Family Offices. Als strategische Käufer kommen Wettbewerber, Kunden oder andere Vertragspartner als Unternehmenskäufer in Betracht.

Es kann sich oft für sinnvoll erweisen, ein Unternehmensexposé für die Kaufinteressenten zu erstellen. Ein solches Unternehmensexposé beinhaltet die wesentlichen Eckdaten des Unternehmens. Es bietet eine schnelle Informationsgrundlage für die Käuferseite.

Unternehmensnachfolge umfasst viele Regelungsfelder

Hat der Unternehmer Kaufinteressenten ausgemacht, so folgt der Kennenlernprozesses. In diesem Zuge wird sich schnell erweisen, ob ein ernsthaftes Interesse des potentiellen Käufers am Unternehmenskauf besteht und ein Eintritt in Vertragsverhandlungen sinnvoll erscheint. Bevor Unterlagen und sensible Informationen über das Unternehmen preisgegeben werden, gehört es mittlerweile zum Marktstandard, dass die Parteien eine Vertraulichkeitsvereinbarung (Non-Disclosure Agreement – kurz NDA) abschließen. Damit sollen im Wesentlichen die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Verkäuferseite geschützt werden. Nicht selten wird am Anfang eines Verkaufsprozesses ein Letter of Intent (kurz LoI oder Memorandum of Understanding – kurz MoU) abgeschlossen. Darin kommt eine unverbindliche Kaufabsichtserklärung zum Ausdruck. Üblich ist es, Fragen der Geheimhaltung und wichtige Eckpunkte der Transaktion zu adressieren. Allerdings variieren Inhalt und Umfang des LoI stark. Aus Sicht des Käufers sind nicht nur die Regelungen der Geheimhaltung, sondern auch die beabsichtigten Kaufpreisregelungen von hohem Interesse. Für die Käuferseite ist die vereinbarte Struktur und Kaufpreisregelung, insbesondere für die Finanzierung des Kaufpreises von hoher Relevanz.

Beim Verkauf von mittelständischen Unternehmen ist es üblich, dass man der Käuferseite eine Verhandlungsexklusivität einräumt. Das bedeutet, dass man nur mit einem Käufer Verkaufsverhandlungen führt. Grundsätzlich ist es denkbar und bei größeren Unternehmensverkäufen nicht unüblich, dass zwei oder sogar mehrere Käufer bei den Kaufverhandlungen miteinander konkurrieren. Üblicherweise wird die Frage der Exklusivität im Zusammenhang des Letter of Intent geklärt und zwischen den Parteien vereinbart.

Unterlagen und Daten zusammenstellen (Due Diligence)

Der Verkäufer muss sich vergegenwärtigen, dass die Käuferseite das Unternehmen grundsätzlich nicht kennt. Der Käufer ist daher auf eine akribische Analyse des operativen Geschäfts sowie etwaiger unternehmerischer Risiken angewiesen. Er muss daher einen Einblick in alle wichtigen Verhältnisse des Unternehmens erhalten und sich ein eigenes Bild von den finanziellen, wirtschaftlichen und rechtlichen Gegebenheiten des Betriebs machen können. Eine solche Unternehmensüberprüfung durch den Käufer nennt sich „Due Diligence“.

Im Rahmen der Due Diligence-Prüfung überprüfen spezialisierte Anwälte und Steuerberater des Käufers das Unternehmen auf Herz und Nieren. Die Berater des Käufers bewerten Daten aus dem (virtuellen) Datenraum und verfassen einen Bericht, den sogenannten Due Diligence-Report. Auf der Grundlage dieses Reports kann sich der Käufer dann ein präzises Bild vom Unternehmen machen, eine Unternehmensbewertung durchführen und ein verbindliches Kaufangebot abgeben.

Der Unternehmer ist schon weit im Vorfeld des Unternehmensverkaufs aufgefordert, alle wichtigen Unterlagen und Daten des Unternehmens im (virtuellen) Datenraum systematisch zusammen zu tragen. Da jeder Käufer vor dem Firmenkauf eine professionelle Due Diligence durchführen wird, ist heutzutage eine sorgfältige Zusammenstellung der Unterlagen für den Unternehmer zwingend. Transparenz ist bei der Due Diligence überragend wichtig. Unklare Verhältnisse werden vom Käufer als Risiken kategorisiert und wirken kaufpreismindernd bzw. der Käufer wird haftungsträchtige Vertragsgarantien fordern. Werden indes gewichtige Risiken des Unternehmens verschwiegen, kann dies nach dem Unternehmensverkauf eine zivil- und sogar strafrechtliche Haftung des Verkäufers nach sich ziehen.

Checkliste Due Diligence

Die nachfolgende Checkliste soll lediglich einen Eindruck vermitteln, welche Unterlagen der Unternehmer für seine geplante Unternehmensnachfolge für die Due Diligence zusammentragen muss. Die detaillierte Due Diligence-Anforderungsliste hängt von der Branche, Größe und vielen individuellen Details des Unternehmens ab:

Unternehmensverfassung und Beteiligungsstruktur

  • Aktueller und chronologischer Handelsregisterausdruck, Gesellschaftsvertrag und Gründungsunterlagen, Gesellschafterliste, Term Sheet, Geschäftsordnung der Geschäftsführung, Protokolle der Gesellschafterversammlung und aller anderen Organe wie Beirat, stille Gesellschaften, Gesellschafterdarlehen

Unterlagen zu Betriebsstätten und Immobilien

  • Liste aller Betriebsstätten und Zweigniederlassungen, Katasterpläne und Grundbuchunterlagen

Betriebsanlagen

  • Anlagenspiegel mit Anlagen im Eigentum des Unternehmens, bestellte Sicherheiten für Dritte, gemietete und gepachtete Anlagen, Miet- und Leasingverträge

Geschäftsbetrieb und Umweltschutz

  • Beschreibung der Branche, Produktions- und Dienstleistungsart, Angaben zur Durchführung von Umwelt-Audits, Umweltzertifikate und Auditberichte, Informationen zu genehmigungspflichtigen Anlagen, gewerbe- und umweltrechtliche Verfügungen, Handhabung der Abfallthemen wie Entsorgung.

Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte sowie Datenschutz

  • Patente und Patentanmeldungen, Widerspruch- und Nichtigkeitsverfahren, anhängige Verletzungsverfahren, Markenrechte und Markenlizenzen, Geschmacksmuster, Know How-Nutzungsverträge, Softwareverträge, Entwicklungsverträge, Informationen zum betrieblichen Datenschutz

Versicherungsverträge

  • Aufstellung der abgeschlossenen Versicherungsverträge, insbesondere Haftpflichtversicherung gegen Umwelt- und Gewässerschäden, in den letzten Jahren geltend gemachte Versicherungsansprüche, Anträge auf Abschluss von Versicherungsverträgen

Einkauf, Absatz und Wettbewerb

  • Wichtige Lieferanten, Vereinbarung mit den wichtigsten Lieferanten, Einkaufsbedingungen, Verkaufsbedingungen, Beschreibung Vertriebssystem und Vertriebsintermediäre, Joint Venture und Kooperationsverträge, kartellrechtliche Besonderheiten

Personalangelegenheiten

  • Anzahl und Liste der Mitarbeiter, Musterarbeitsverträge, Vorlage der Dienstverträge der Managementmitglieder, Darstellung der variablen Vergütung und Zusatzvergütung, Pensionszusagen, aktuelle Interessenausgleiche und Sozialpläne, Betriebsvereinbarungen, betriebsverfassungsrechtliche Gremien, anwendbare Tarifverträge, arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen der vergangenen Jahre, Sozialversicherungsrechtliche und lohnsteuerrechtliche Prüfungen und erlassene Bescheide der letzten Jahre, Situation etwaiger Leiharbeit, Beschreibung des Aufsichtsrats

Rechtsstreitigkeiten

  • Darstellung von vorgerichtlichen und gerichtlichen Rechtsstreitigkeiten und Schiedsverfahren mit höherem Streitwert, Auflistung drohender Streitigkeiten und streitiger Vorkommnisse

Steuern

  • Detaillierte Angeben zu Steuern, Steuererklärungen und Steueranmeldungen der einzelnen Gruppenmitglieder, Betriebsprüfungsberichte, Darstellung des steuerlichen Eigenkapitals, Darstellung der Steuernachzahlungen und Steuererstattungen, Steuerliche Verfahren vor Finanzämtern und Finanzgerichten, Angaben zu Haltefristen

Compliance

  • Code of Conduct, Interne Verhaltensrichtlinien und Genehmigungserfordernisse, Beschreibung der Compliance-Verfahren und organisatorischen Vorkehrungen
Due Diligence-Verfahren Weiterführende Informationen zur Due Diligence finden Sie hier

Verhandlungen des Unternehmensverkaufs

Nach dem Abschluss der Due Diligence-Prüfung werden Käufer und Verkäufer in die konkreten Vertragsverhandlungen einsteigen. Erfahrungsgemäß verlaufen solche Vertragsverhandlungen im Zusammenhang einer Unternehmensnachfolge für den Unternehmer, der über Dekaden sein Lebenswerk aufgebaut hat, sehr emotional. Wenn man sich vergegenwärtigt, dass mit dem Verkauf viele Schicksale von Mitarbeitern betroffen sind, wird nachvollziehbar, dass mit dem Unternehmensverkauf oftmals auch große Emotionen verbunden sind. Es fällt niemandem leicht, aus dem Scheinwerferlicht herauszutreten und einen Logenplatz einzunehmen.

Bei den Vertragsverhandlungen ist der Unternehmer auf die Mitarbeit von spezialisierten Anwälten, bestenfalls Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht, sowie M&A-versierten Steuerberatern angewiesen. Der Unternehmenskaufvertrag ist von einer hohen Komplexität gekennzeichnet. Die von der Käuferseite geforderten verschuldensunabhängigen Vertragsgarantien müssen von Spezialisten verhandelt und begutachtet werden. Anderenfalls besteht die große Gefahr, dass der Verkäufer den an ihn gezahlten Kaufpreis in Garantiefällen als Schadensersatz an den Käufer zurückzahlen muss.

Der Unternehmenskaufvertrag - abhängig von der Frage, ob eine Struktur als Asset Deal oder Share Deal gewählt wird - kann mit seinen Anlagen mehrere Tausend Seiten umfassen. Gemeinhin wird der zwischen den Parteien abgestimmte Unternehmenskaufvertrag bei einem Notar abgeschlossen.

Die gesamte vertragsrechtliche und steuerrechtliche Risikoverteilung im Unternehmenskaufvertrag muss von Fachleuten begutachtet und überprüft werden, wenn der Unternehmer beim Unternehmensverkauf keine ungerechtfertigten Risiken übernehmen möchte. Dabei folgt der Aufbau eines Unternehmenskaufvertrags immer den gleichen Gesetzmäßigkeiten.

Bei den Vertragsverhandlungen spielt immer auch die Steuerbelastung auf der Verkäuferseite eine wesentliche Rolle. Daher sollte der Unternehmer weit im Vorfeld der Vertragsverhandlungen die Situation seiner Steuerbelastung durch die Vereinnahmung des Kaufpreises in den Blick nehmen.

Steuerbelastung beim Firmenverkauf sollte der Verkäufer im Blick behalten

Besteuerung des GmbH-Verkaufs

In unserem YouTube-Video finden Sie die Grundzüge zur Steuerbelastung des GmbH-Verkäufers.

Streit nach dem Unternehmensverkauf verhindern (Post-M&A-Streit)

Wenn die Unternehmensnachfolge nicht ausreichend professionell vorbereitet wird, kann es schnell nach dem Unternehmensverkauf zu teuren Konfliktsituationen kommen. Typische Konfliktfelder sind Kaufpreisanpassungsklauseln oder die vom Käufer im Kaufvertrag geforderten Vertragsgarantien, die meist zu einer verschuldensunabhängigen Haftung des Verkäufers führen.

Besonders gefährlich wird es für den Verkäufer, wenn ihm der Vorwurf der arglistigen Täuschung oder sogar des Betruges gemacht wird. In solchen Post-M&A-Streitigkeiten geht es größtenteils um hohen Schadensersatzansprüche. In manchen Fällen muss der Unternehmensverkäufer sogar mit strafrechtlichen Ermittlungsverfahren rechnen.

Streit nach Firmenverkauf (Post-M&A-Streit) Weiterführende Informationen zum Post-M&A-Streit finden Sie hier

Checkliste für den Unternehmensverkauf (Unternehmensnachfolge zusammengefasst)

Nachfolgend finden Sie in unserem Ratgeber alle wesentlichen Punkte einer Unternehmensnachfolge in Form einer Checkliste zusammengetragen:

  1. Vorübergegangen: interne Unternehmensnachfolge oder Übergabe an Mitarbeiter, Klärung von Finanzierungsfragen
  2. Vorbereitung und Planung der Unternehmensnachfolge: Einbeziehung engen Kreis von Mitarbeitern und Beratern, Vertraulichkeit (wichtig!)
  3. Identifikation, Bewertung und Beseitigung von Risiken im Unternehmen
  4. Unternehmensbewertung durch Verkäufer
  5. Erstellung eines Unternehmensexposés
  6. Suche und Ansprache von Kaufinteressenten, strategische Investoren vs. Finanzinvestoren
  7. Vertraulichkeitsvereinbarung, LOI, Verhandlungsexklusivität?
  8. Unterlagen und Daten zusammenstellen (Due Diligence)
  9. Verhandlung des Unternehmensverkaufs und Entwurf des Unternehmenskaufvertrags
  10. Notartermin, Abschluss des Unternehmenskaufvertrags

Q&A - Unternehmensverkauf / Unternehmensnachfolge

Mit einem Klick finden Sie hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Unternehmensnachfolge und zum Unternehmensverkauf.

Was bedeutet Unternehmensnachfolge?

Die Unternehmensnachfolge meint die Übertragung des Unternehmens in Form einer Schenkung, eines Erbgangs oder eines Verkaufs auf Familienmitglieder, Mitarbeiter oder Dritte (Finanzinvestoren oder strategische Investoren).

Ab welchem Alter spielt das Thema Unternehmensnachfolge eine Rolle?

Die Unternehmensnachfolge betrifft nicht nur Unternehmer, die kurz vor der Pension stehen. Die Fragen zum Generationswechsel sind oft sehr komplex. Der Aufbau von Nachfolgern kann viele Jahre in Anspruch nehmen, denen sich auch schon Unternehmer in den 40ern widmen sollten. Die langfristige Vorbereitung der Unternehmensnachfolge sichert den Fortbestand des Unternehmens und die Interessen aller Stakeholder im Unternehmen.

Welche Unternehmensformen eignen sich besonders gut für die Unternehmensnachfolge?

Im deutschen Mittelstand sind die GmbH und GmbH & Co. KG die vorherrschenden Rechtsformen. In der zweiten Riege steht die AG. Alle gängigen Unternehmensformen stellen kein Hindernis für die Unternehmensnachfolge oder einen Unternehmensverkauf dar. Überdies lassen sich Rechtsformen, zum Beispiel von der GmbH in eine GmbH & Co. KG, umwandeln, wenn dies steuerlich angezeigt ist.

Wie bekommt der Käufer bei einer Unternehmensnachfolge Einblick ins Unternehmen?

Der Käufer erhält mit seinen Beratern Zugriff auf alle erforderliche Unterlagen und Daten des Unternehmens im Rahmen des sogenannten Due Diligence-Verfahrens.

Welche Berater sind für Unternehmensnachfolgen besonders qualifiziert?

Bei Unternehmensnachfolgen können Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht, M&A-Anwälte, spezialisierte Steuerberater sowie Fachanwälte für Erbrecht qualifiziert Unterstützung leisten.

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