Mandats- & Vergütungsvereinbarung - einfach online buchen

Hinweis

ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater PartGmbB („ROSE & PARTNER“) bietet Mandanten die Online-Buchung von kostenpflichtigen Beratungsdienstleistungen an. Bucht der Mandant eine entsprechende Leistung, gelten zwischen ROSE & PARTNER und dem Mandanten ("Mandant") die nachfolgenden Regelungen (Ziffer I. - Mandats- und Vergütungsvereinbarung).

Sofern der Mandant als Verbraucher handelt, wird der Mandant ausdrücklich auf sein Widerrufsrecht (Widerrufsbelehrung) und die ausdrücklich gewünschte sofortige Ausführung (führt zum Erlöschen des Widerrufsrechts) hingewiesen - siehe am Ende dieser Seite (Ziffer II. - Widerrufsbelehrung).

Sie können sich die Dokumente samt "Muster Widerrufserklärung" auch downloaden (PDF):

I. Mandats- und Vergütungsvereinbarung

1. Gegenstand und Umfang des Auftrags

Die Beauftragung umfasst die Tätigkeit im Zusammenhang mit der jeweils gebuchten Leistungen. Ausgenommen sind steuerliche Fragen, sofern es sich nicht ausdrücklich um eine als steuerliche Beratung gekennzeichnete Leistung handelt. Die Rechtsberatung erfolgt ausschließlich zum Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Die Beauftragung umfasst nicht die Pflicht, den Mandanten nach Abgabe einer abschließenden beruflichen Äußerung oder anderweitigen Beendigung des Mandats auf Änderungen der Rechtslage oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen. Die Beauftragung umfasst, sofern nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung anders vereinbart, nicht die Pflicht, die Interessen Dritter zu berücksichtigen. Diese Mandatsvereinbarung einschließlich der Regelung zur Haftung gilt auch für alle künftigen vom Mandanten erteilten sonstigen Aufträge die ROSE & PARTNER für den Mandanten ausführt. Die Annahme dieser Aufträge seitens ROSE & PARTNER bedarf der Textform.

2. Vertragspartner, zuständiger Anwalt

Vertragspartner des Mandanten ist die Kanzlei ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater PartGmbB*. Das Mandat wird verantwortlich von dem jeweiligen gebuchten Rechtsanwalt/Rechtsanwältin betreut. Diese / Dieser kann von Partnern bzw. Mitarbeitern unterstützt werden.

3. Preis (Vergütung)

ROSE & PARTNER erhält für die Bearbeitung des Mandats nach Ziffer 1 eine Vergütung, die sich nach der jeweils gebuchten Leistung bemisst. Der jeweilige Preis wird dem Mandanten im Rahmen des Buchungsprozesses gut sichtbar angezeigt und vom Mandanten bestätigt.

4. Beendigung, Kündigung

Diese Mandatsvereinbarung endet automatisch, sobald das Mandat nach A. abgeschlossen ist oder ROSE & PARTNER eine Schlussrechnung ausstellt. Die Mandatsvereinbarung kann außerdem von beiden Parteien jederzeit ohne Einhaltung einer Frist und ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Erklärung gegenüber der anderen Partei gekündigt werden. ROSE & PARTNER wird dem Mandanten jedoch nie zur Unzeit kündigen.

5. Haftungsbegrenzung

Der Mandant ist damit einverstanden, dass die Haftung von ROSE & PARTNER für Vermögensschäden im Rahmen des Mandatsverhältnisses für jeden einzelnen Schadensfall auf EUR10.000.000,00 begrenzt ist. In dieser Höhe hält ROSE & PARTNER entsprechenden Versicherungsschutz vor. Eine darüber hinaus gehende Haftung von ROSE & PARTNER ist ausgeschlossen. Diese Begrenzung gilt auch gegenüber Dritten, die Ansprüche aus dem Mandatsverhältnis geltend machen.

Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grober fahrlässiger oder vorsätzlicher Schadensverursachung, ferner nicht für die Haftung für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person.

Es haftet ausschließlich die Gesellschaft ROSE & PARTNER Rechtsanwälte PartGmbB mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Die Versicherungsbedingungen können bei ROSE & PARTNER eingesehen werden oder dem Mandanten auf Wunsch hin übersandt werden.

Bei den Beratungsleistungen handelt es sich je Mandat/Auftrag um eine einheitliche Leistung im Sinne der Definition des einzelnen Schadensfalles. Die gesamte Haftung von ROSE & PARTNER, einschließlich der Haftung von Erfüllungsgehilfen, die bei der Leistungserbringung mitwirken, beläuft sich für Schäden im Zusammenhang mit der Leistungserbringung auf insgesamt maximal EUR 10.000.000,00. Werden berechtigte Ansprüche, die der Haftungsbegrenzung unterfallen, von dem Mandanten und/oder einem oder mehreren Dritten, die sich auf dieses Auftragsverhältnis berufen dürfen, gegen ROSE & PARTNER geltend gemacht, steht der Betrag der Haftungsbegrenzung in Höhe von EUR 10.000.000,00 sämtlichen – auch künftigen – Anspruchsberechtigten gemeinsam nur einmal zu.

Soweit in dieser Mandatsvereinbarung nichts Gegenteiliges geregelt ist, ist es nicht Gegenstand der Leistung von ROSE & PARTNER, Interessen Dritter zu berücksichtigen. Die erbrachte Leistung ist ausschließlich für den Mandanten und seine internen Zwecke bestimmt. Sie ist somit nicht darauf ausgerichtet und dazu bestimmt, Dritten als Entscheidungsgrundlage zu dienen.

Sollte der Mandant eine höhere Haftungssumme wünschen und dies ROSE & PARTNER mitteilen, wird ROSE & PARTNER sich um eine zusätzliche Versicherung bemühen. Die Kosten der Höherversicherung werden zusätzlich als Auslagen berechnet. Die Erhöhung der Haftsumme kommt nur dann zur Anwendung, wenn ROSE & PARTNER den Vorschlag der Erhöhung der Haftsumme schriftlich annimmt.

ROSE & PARTNER schuldet bei einem Tätigwerden neben anderen Dienstleistern (Dritten) nur die Beratungsleistungen, die vereinbart wurden. Kommt es zu einem Schaden, haftet ROSE & PARTNER nur für den von ROSE & PARTNER verursachten Schaden, sofern nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften eine gesamtschuldnerische Haftung besteht. Die übrigen Regelungen über die Haftungsbegrenzung bleiben hierdurch unberührt.

6. Verjährung

Schadensersatzansprüche gegen ROSE & PARTNER verjähren 24 Monate nach Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aufgrund der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für Schäden aufgrund arglistigen Verschweigens von Mängeln oder unerlaubter Handlungen sowie im Falle der Übernahme einer Garantie. Ansprüche nach dem vorstehenden Satz verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen.

7. Weitergabe beruflicher Äußerungen

Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wird, sind alle von ROSE & PARTNER infolge der Mandatierung erarbeiteten Stellungnahmen und Dokumente allein für den Gebrauch des Mandanten und zu seinen Gunsten bestimmt. Eine Weitergabe dieser Informationen an Dritte (außer an die professionellen Berater und Banken des Mandanten im erforderlichen Umfang und soweit jeweils rechtlich vorgeschrieben) ist nicht zulässig. ROSE & PARTNER übernimmt ohne die schriftliche Einwilligung zur Weitergabe weder eine Haftung noch eine Verpflichtung gegenüber Dritten.

8. Vertraulichkeit, Kommunikation per E-Mail und Fax

ROSE & PARTNER ist zur Verschwiegenheit aller in Ausübung ihrer Tätigkeit bekannt gewordener Tatsachen und Informationen verpflichtet, soweit diese nicht offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen.

Der Mandant erklärt sich damit einverstanden, dass die Kommunikation, einschließlich des Austausches von Daten, Informationen u.ä., auch in digitaler Form erfolgt, insbesondere per Telefon, (Computer)Fax, E-Mail und Videotelefonie.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich bei der Kommunikation in digitaler Form Dritte Zugang zu den übermittelten bzw. ausgetauschten Daten verschaffen, von diesen Kenntnis nehmen und diese verändern können. Dies ist auch im Fall der Verschlüsselung von Daten nicht vollständig auszuschließen. Des Weiteren bestehen Risiken der digitalen Kommunikation, wie verzögerte oder unvollständige Übermittlung oder Viren etc. Für Nachteile, die hieraus entstehen sollten, haftet ROSE & PARTNER, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Sollte im Einzelfall seitens des Mandanten eine Kommunikation in digitaler Form nicht erwünscht sein, muss dies der Mandant gesondert in Textform mitteilen.

9. Datenschutz

ROSE & PARTNER erhebt, speichert und verarbeitet sowohl personen- als auch unternehmensbezogene Daten des Mandanten. Die Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Übermittlung von personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung des geltenden Datenschutzrechts, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes. Wir erheben, speichern und verarbeiten nur solche Daten, die uns der Mandant mitteilt oder die uns im Rahmen der Mandatsbearbeitung bekannt werden. Die Datenspeicherung endet mit Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.

Die Datenverarbeitungen sind für Zwecke der Erfüllung des Auftrags erforderlich. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO. Darüber hinaus sind bestimmte personenbezogene Daten auch zur Wahrnehmung beruflicher Pflichten, zur Vermeidung von Interessenkonflikten und zur Sicherung der Qualität der Leistungserbringung notwendig. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse von ROSE & PARTNER liegt in der Erfüllung der beruflichen und berufsrechtlichen Pflichten.

Die personenbezogenen Daten des Mandanten werden nur im für die Mandatsbearbeitung notwendigen Umfang an Dritte, insbesondere an Beteiligte eines Rechtsstreits, weitergegeben. Eine Weitergabe zu anderen Zwecken findet nicht statt.

Der Mandant hat bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen das Recht auf Auskunft über bei ROSE & PARTNER gespeicherte personenbezogene Daten (Art. 15 DSGVO), auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), auf Löschung nach Ablauf der gesetzlich vorgesehenen Aufbewahrungspflicht und sofern keine andere rechtliche Verpflichtung die Speicherung vorschreibt, frühestens jedoch zehn Jahre ab dem Jahresende des Jahres, in dem das Mandat endete (Art. 17 DSGVO), auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) sowie auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO). Zudem hat der Mandant ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde.

Einwilligungserklärung zur Übermittlung und zentralen Speicherung von Daten

Für eine effiziente Mandatsbetreuung muss ROSE & PARTNER unter Umständen Dritten bzw. anderen Stellen den Zugriff auf bestimmte Informationen durch Übermittlung oder zentrale Speicherung unter Vergabe von Zugriffsrechten gewähren. Insbesondere nutzt ROSE & PARTNER externe Dienstleister für Unterstützungsleistungen bei der Datenerfassung, -verarbeitung und -speicherung. Die Informationsverwendung erfolgt ausschließlich im Mandanteninteresse und zur Wahrnehmung von beruflichen Aufgaben. Betroffen sind sowohl personenbezogene Daten, Unternehmensdaten, Auftragsdaten, Vergütungsdaten, steuerliche Daten sowie Finanzkennzahlen.

Zur Aufrechterhaltung der internen Datenverarbeitung ist ROSE & PARTNER berechtigt, unter Beachtung der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen, zur Installation, Wartung, Reparatur, Pflege und Betreuung der DV- und IT-Systeme der Kanzlei und deren Software, externe Servicetechniker und IT-Spezialisten hinzuzuziehen. Hierbei werden auch Teile der Arbeiten über abgesicherte Fernwartungstechniken durchgeführt. ROSE & PARTNER ist berechtigt, die Kanzlei-EDV in ein abgesichertes und zugangskontrolliertes Dienstleistungs-Rechenzentrum zu verbringen. Dem Mandanten ist bekannt, dass damit auch seine Daten dort verarbeitet und gespeichert werden. Diese Auslagerung dient insbesondere der Erhöhung der Sicherheit der Daten des Mandanten.

Der Mandant erklärt ausdrücklich seine Zustimmung mit der dargelegten Verwendung der Daten (Übermittlung bzw. Speicherung) sowie dem Vorrang dieser Erklärung vor einer eventuell bestehenden Vertraulichkeitsvereinbarung und entbindet ROSE & PARTNER sowie, soweit erforderlich, deren Mitarbeiter insoweit von der beruflichen Verschwiegenheitspflicht.

Diese Erklärung gilt auch für die Durchführung künftiger Einzelaufträge, welche die aktuelle Mandatsvereinbarung konkretisieren. Diese Erklärung kann vom Mandanten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widerrufen werden.

Bei Fragen zum Datenschutz kann sich der Mandant an ROSE & PARTNER als Verantwortlichen im Sinne der Datenschutzgrundverordnung oder an den Datenschutzbeauftragten wenden.

10. Recht, Gerichtsstand, Schriftform

Diese Vereinbarung und deren Zustandekommen unterliegen dem deutschen Recht. Sofern ROSE & PARTNER von Kaufleuten im Sinne des § 1 Handelsgesetzbuch mandatiert wird, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Mandatsvereinbarung Hamburg. Änderungen dieser Mandatsvereinbarung einschließlich dieser Schriftformklausel bedürfen - soweit in dieser Vereinbarung nichts anderes bestimmt ist - der schriftlichen Zustimmung des o.g. zuständigen Rechtsanwalts.

11. Sonstiges

Weitere Informationen über ROSE & PARTNER, insbesondere solche gemäß der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV), sind zu finden auf der Internetseite www.rosepartner.de unter dem Menüpunkt „Impressum“. Sollte eine Bestimmung dieser Mandatsvereinbarung oder eine künftig in sie aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren oder sich eine Lücke herausstellen, soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke gilt eine angemessene Regelung, die, soweit rechtlich zulässig, dem am nächsten kommt, was die Vertragsschließenden gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrags gewollt hätten, falls sie den Punkt bedacht hätten.

 

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II. Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung (Verbraucher)

Die vorgehende Mandats- und Vergütungsvereinbarung wird außerhalb der Geschäftsräume von ROSE & PARTNER geschlossen. ROSE & PARTNER weist den Mandanten darauf hin, dass die Mandats- und Vergütungsvereinbarung den Regelungen zu den sogenannten Fernabsatzverträgen unterliegt. Dies gilt selbst dann, wenn der Mandant ein besonderes wirtschaftliches bzw. unternehmerisches Anliegen hat.

Widerrufsbelehrung

Der Mandant hat das Recht, binnen vierzehn (14) Tagen ohne Angaben von Gründen die Mandats- und Vergütungsvereinbarung zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn (14) Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Mandant an ROSE & PARTNER, Jungfernstieg 40, 20354 Hamburg, Fax 040-414375910 und/oder E-Mail: info@rosepartner.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, die Mandats- und Vergütungsvereinbarung zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Mandant die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

Wenn der Mandant die Mandats- und Vergütungsvereinbarung widerruft, hat ROSE & PARTNER dem Mandanten alle Zahlungen, die ROSE & PARTNER vom Mandanten erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf bei ROSE & PARTNER eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, verwendet; es sei denn, mit dem Mandanten wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Mandanten wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Hat der Mandant verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat der Mandant ROSE & PARTNER einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Mandant ROSE & PARTNER von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich der Mandats- und Vergütungsvereinbarung unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster Widerrufserklärung (Verbraucher)

Zustimmung zur sofortigen Ausführung

Der Mandant hat von der vorgehenden Widerrufsbelehrung Kenntnis genommen und beauftragt ROSE & PARTNER, mit den Dienstleistungen sofort, also während der Widerrufsfrist, zu beginnen. Der Mandant weiß, dass das Widerrufsrecht bei vollständiger Erfüllung des Vertrages erlischt. Der Mandant kann sein Widerrufsrecht bis zum Beginn der Tätigkeit von ROSE & PARTNER ausüben.