Reform im Aktienrecht - Vorstandsgehälter sollen kontrolliert werden

Bundesjustizministerin auf der Suche nach Vernunft und Maß

Veröffentlicht am: 01.07.2013
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Wie einer Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums zu entnehmen ist, wurde vom Bundestag das "Gesetz zur Verbesserung der Kontrolle der Vorstandsvergütung und zur Änderung weiterer aktienrechtlicher Vorschriften (VorstKoG)" beschlossen. Künftig soll die Hauptversammlung der Aktionäre sicherstellen, dass die Bezüge der Vorstände von Aktiengesellschaften nicht aus dem Ruder laufen. Der Aufsichtsrat wird zu einer verschärften Rechenschaft für sein Tun verpflichtet und ebenfalls stärker von der Hauptversammlung kontrolliert.

Bei den Vorstandsgehältern soll die Benennung einer konkreten Höhe maximal erzielbarer Einkünfte für mehr Transparenz sorgen. Bisher waren Vergütungen und ihre Zusammensetzung für Außenstehende oft nur schwer nachvollziehbar.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sieht in der legislativen Maßnahme eine effektive und angemessene Antwort auf die übermäßige Vergütung von Vorstandsmitgliedern einzelner deutscher Aktiengesellschaften. Der Vorschlag, so die Ministerin, sei ein ökonomisch sinnvoler und gleichzeitig wirkungsvoller Beitrag zur Vermeidung von Selbstbedienung in großen Publikumsgesellschaften.

Neben der im Fokus stehenden Kontrolle der Vorstandsbezüge werden sich auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Finanzierung im Aktienrecht ändern. In Zukunft sollen Aktiengesellschaften einfacher Fremdkapital in Eigenkapital umwandeln können, was vor allem für in Not geratene Banken von Bedeutung sein dürfte.

Hintergrund

Die Reglementierung und Kontrolle der Vorstandsgehälter dürfte noch als kleines Nachbeben der Finanzkrise zu verstehen sein. Das Bild der gierigen Manager, die sich - unabhängig vom wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens - übermäßig bereichern, hatte sich in der Öffentlichkeit festgesetzt und eine politische Reaktion provoziert. Ausgerechnet die als wirtschaftsfreundlich geltenden Schweizer hatten zuvor per Volksentscheid eine ähnlich Regelung zur Kontrolle der Gehälter der Vorstände angestoßen.