Schnelle Scheidung nach Seitensprung

Es kommt darauf an, wer "gesprungen" ist

Manchmal soll es schnell gehen mit der Scheidung. Doch nur bestimmte Härtefälle können die Beendigung der Ehe vor Ablauf des Trennungsjahres ermöglichen.

Veröffentlicht am: 20.02.2024
Qualifikation: Rechtsanwalt & Mediator
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Eigentlich ist die Einhaltung des sogenannten Trennungsjahres Voraussetzung für eine Scheidung. Ausnahmsweise kann das Aus für die Ehe auch schneller kommen. Dann spricht man von einer Härtefallscheidung. Ob so ein Härtefall dann vorliegt, wenn die Frau durch außerehelichen Sex schwanger wird, musste neulich das Oberlandesgericht Zweibrücken entscheiden (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 7. Februar 2024 - 2 WF 26/24).

Untreue Frau will Trennungsjahr nicht einhalten

In dem vom Gericht zu entscheidenden Fall wollte eine Frau die Scheidung einreichen. Sie hatte sich im August 2023 von ihrem Mann getrennt und war bereits im September von ihrem neuen Partner schwanger. Sie beantragte die Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres und stützte sich dabei auf § 1565 Abs. 2 BGB, der die sogenannte Härtefallscheidung regelt. Als Begründung führte die Frau aus, dass sie selbst unter Depressionen leide und ihrem Mann nicht zuzumuten sei, weiter mit ihr verheiratete zu sein. Damit hatte sie jedoch keinen Erfolg.

Härtefall allenfalls für den Betrogenen

Auch das OLG Zweibrücken konnte sie letztlich nicht von einem Härtefall überzeugen. Zwar könne eine aus einem Seitensprung resultierende Schwangerschaft durchaus einen Härtefall darstellen, der eine schnelle Scheidung möglich macht. Immerhin könne die Vaterschaft nur bei Anhängigkeit des Scheidungsverfahrens vor der Geburt gemäß´§ 1599 Abs. 2 BGB leicht korrigiert werden. Allerdings, so das OLG könne sich derjenige, der den Härtefall verursacht hat, regelmäßig nicht auf diesen berufen. Das gelte hier sowohl für die Schwangerschaft als auch für die Depression der scheidungswilligen Frau, die schließlich auch nicht vom Ehemann verschuldet worden sei.

Das richtige Timing bei Trennung und Scheidung

Es gibt zahlreiche Gründe, warum man eine Scheidung beschleunigen oder auch herauszögern will. Häufig sind diese nicht emotionaler, sondern wirtschaftlicher Natur. Das gilt vor allem mit Blick auf die Scheidungsfolgen, also etwa den Zugewinnausgleich. Daher lohnt es sich, bereits im Stadium der Trennung mit der fachkundigen Beratung vom Scheidungsanwalt die Weichen richtig zu stellen.