Kaufpreis einer GmbH & Co. KG

Unternehmensbewertung, Kaufpreisklauseln und Besteuerung

Die GmbH & Co. KG ist insbesondere im Mittelstand und bei Familienunternehmen eine oft gewählte Gesellschaftsform. Damit es beim Verkauf einer GmbH & Co. KG nicht zum Scheitern der Verhandlungen kommt, spielt die Gestaltung des Kaufpreises oft eine entscheidende Rolle. Da Käufer und Verkäufer unterschiedliche Interessen verfolgen, sind dabei diverse Faktoren zu berücksichtigen. Wesentliche Grundlage der Kaufpreisverhandlungen ist die Unternehmensbewertung.

Für eine unverbindliche Anfrage kontaktieren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite.                                    

Anwaltliche Expertise bei Unternehmenskäufen und Unternehmensbewertungen

Unser Team von Rechtsanwälten, Fachanwälten für Gesellschaftsrecht und Steuerberatern verfügt über jahrelange Erfahrungen bei M&A-Maßnahmen und Unternehmenskäufen. Unser Beratungsrahmen umfasst die folgenden Bereiche:

  1. Due Diligence-Prüfung bei Übernahmen von GmbH & Co. KGs und Unternehmensbeteiligungen
  2. Planung und Leitung des GmbH & Co. KG-Kaufs und Beteiligungsverkaufsprozesses
  3. Unternehmensbewertung und Anteilsbewertung
  4. Gestaltung von Unternehmenskaufverträgen (SPA) und Asset Deal-Kaufverträgen auf Käufer- und Verkäuferseite
  5. Steuerliche Begleitung beim Unternehmenskauf und Unternehmensverkauf

Ablauf des Kaufs einer GmbH & Co. KG

Jeder Unternehmensverkauf erfolgt in der Regel nach einem ähnlichen Muster. Die folgenden Schritte sind dabei entscheidend:

  1. Erklärungen der Parteien im Voraus in einem sogenannten Letter of Intent (LoI)
  2. Due Diligence-Prüfung des Käufers zur Prüfung der GmbH & Co. KG
  3. Festlegung, ob der Unternehmenskauf als Asset Deal oder Share Deal organisiert wird
  4. Entwurf des Unternehmenskaufvertrags und erste Kaufpreisverhandlungen auf Grundlage der Due Diligence-Prüfung und Unternehmensbewertung
  5. Abschluss des Kaufvertrags durch notarielle Beurkundung
  6. Vollzug des Kaufvertrags durch Erfüllung der Closing-Conditions (Closing)

Die Beschreibung eines gesamten Ablaufs beim Kauf/Verkauf einer GmbH & Co. KG finden Sie hier: GmbH & Co. KG kaufen - so geht das / Verkauf einer GmbH & Co. KG bzw. eines Kommanditanteils

Unternehmensbewertung als Grundlage der Kaufpreisverhandlungen

Ausgangspunkt und Grundlage der Kaufpreisverhandlungen ist die Unternehmensbewertung. Ermittelt wird diese anhand der Ergebnisse der Due Diligence-Prüfung des Käufers sowie anhand der Jahresabschlüsse und weiterer interner Rechnungslegung des Zielunternehmens. Da die Bilanzergebnisse im gesamten Verkaufsprozess von großer Bedeutung sind, ist es üblich, dass sich der Käufer eine verschuldensunabhängige Garantie für deren Richtigkeit vom Verkäufer geben lässt. Dabei spielen die so genannten Bilanzgarantien eine große Rolle, die in der Praxis auch ein hohes Haftungspotential für die Verkäuferseite begründen kann. Die nachgehende Wertermittlung kann durch unterschiedliche Methoden erfolgen. Welche Methode für den konkreten Unternehmensverkauf geeignet ist, entscheiden die Beteiligten je nach Ziel und Interessenlage selbst. Relevant für den Verkauf einer GmbH & Co. KG sind das Ertragswertverfahren nach den IDW S1- Standards des Instituts für Wirtschaftsprüfer, das Discounted-Cash-Flow-Verfahren, sowie das Multiplikatoren-Verfahren.

Unternehmensbewertung durch unseren Experten!

Die Unternehmensbewertung zur Ermittlung des Kaufpreises übernimmt in unserem Team Steuerberater Martin Stürmer. Als Bewertungsexperte arbeitet er eng mit unseren Anwälten im Gesellschaftsrecht zusammen. Sie können ihn auch unabhängig von rechtlichen Themen beauftragen (stuermer@rosepartner.de).

Indikative Unternehmensbewertungen bieten wir ab 5.000 EUR zzgl. USt. an.

Jetzt  TERMIN  buchen

Buchen Sie jetzt einen Erstberatungstermin zum Festpreis: TERMIN buchen

Wie unterscheiden sich die Unternehmenswert-Verfahren voneinander?

  • Beim Ertragswertverfahrenwerden die Einnahmen-Überschüsse des Unternehmens als Grundlage auf einem Bewertungsstichtag abgezinst. Besonders gut anwendbar ist diese Methode für kleine und mittlere Unternehmen, die nicht am Kapitalmarkt vertreten sind.
  • Das sog. Discounted-Cash-Flow-Verfahren bezieht sich hingegen auf die Summe der abgezinsten Zahlungsströme (Cash-flows), welche von dem Unternehmen im Laufe einer langfristigen Planung an die Unternehmenseigner fließen sollen.
  • Bei der Ermittlung des Unternehmenswertes kleinerer und mittlerer Unternehmen spielt zudem das Multiplikatoren-Verfahren wegen seines einfachen Umgangs eine Rolle. Als Grundlage des Verfahrens wird angenommen, dass Unternehmen mit ähnlichen Kennzahlen und Attributen auch ähnlich zu bewerten sind. Berechnet wird der Unternehmenswert daher durch Multiplikation der Kennzahlen des Zielunternehmens mit den maßgeblichen aktuellen und zukünftigen Kennzahlen (Multiplikatoren) von vergleichbaren Unternehmen. Neben individuellen Mengengrößen, wie z.B. Kundenzahl, kommen als Multiplikatoren alle relevanten Bezugsgrößen, insbesondere Umsatz, EBIT oder EBITDA in Betracht. Zu beachten ist jedoch, dass das Multiplikatoren-Verfahren auf einem Marktvergleich beruht und daher für größere Unternehmen wegen der geringeren Genauigkeit der Ergebnisse nur ergänzend zu den ertragswertbezogenen Bewertungsverfahren eingesetzt werden sollte.

Kaufpreisgestaltung: welche Kaufpreisklauseln gibt es?

Auf Grundlage der Unternehmensbewertung ist als Ziel der Verhandlungen die Einigung über einen bestimmten Kaufpreis zu erreichen. Dabei sind alle preisbildenden Faktoren zu berücksichtigen. Faktoren wie das Markt- und Branchenumfeld, die Steuersituation der Parteien, die Leistung und der Verbleib des bisherigen Managements, sowie mögliche Nebenleistungen (z.B. Notarkosten, Grunderwerbsteuer, Beraterhonorare etc.) können den Preis beeinflussen. Unterschiedliche Gestaltungen des Kaufpreises und der Kaufpreiszahlung ermöglichen es, diese Faktoren zu berücksichtigen.

Eine Möglichkeit ist die Einigung auf einen Festkaufpreis. Diese scheint zwar im ersten Moment unproblematisch, da jedoch zum Zeitpunkt der Kaufpreisverhandlungen meist noch gar nicht alle maßgeblichen Daten vorliegen, besteht in der Regel das Bedürfnis nach einer späteren Kaufpreisanpassung. In diesem Falle wird zwischen den Parteien ein vorläufiger Kaufpreis vereinbart, ergänzt um sog. Kaufpreisanpassungsklauseln. Für die genaue Gestaltung der Klauseln wird meist auf eines der folgenden Modelle zurückgegriffen:

Gängige Mechanismen bei Kaufpreisanpassungsklauseln

Eine Möglichkeit besteht darin, den endgültigen Kaufpreis anhand der Abrechnungsbilanz des Zielunternehmens zu ermitteln, die auf einen vereinbarten Übergangsstichtag aufzustellen ist. Dabei ist es zulässig, von den Bilanzierungsregeln der §§ 238 ff. HGB abzuweichen. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen ist diese Regelung daher oft gut umzusetzen und wird häufig angewendet.

Hingegen ist für größere Unternehmenstransaktionen vor allem die Anpassung des Kaufpreises nach dem Cash free – Debt free-Prinzip praktikabel. Um unterschiedliche Liquiditäts- und Finanzierungssituationen auszugleichen, wird das Unternehmen zur Kaufpreisermittlung so gestellt, als hätte es weder Fremdverbindlichkeiten („Debt free“) noch Barmittel („Cash free“).

Die Einigung auf einen variablen Kaufpreis kann dagegenhelfen, wenn Käufer und Verkäufer vollständig abweichende Vorstellungen über der Kaufpreis haben. Mit Hilfe von sog. Earn-Out-Klauseln einigen sich die Parteien in diesem Fall einerseits auf einen festen Basispreis und andererseits auf einen variablen Kaufpreisanteil. Fällig wird der variable Teil des Kaufpreises dann mit Eintritt der vereinbarten Leistungsziele des verkauften Unternehmens. Wird sich auf eine Earn-Out-Klausel geeinigt, müssen die Parteien einen individuell angemessenen Zeitraum (Earn-Out-Periode) und die maßgeblichen Kennzahlen (Earn-Out-Erfolgsindikatoren) festlegen. Die von den Parteien zu bestimmenden Kennzahlen können einerseits finanzielle Faktoren, wie der Cash-Flow oder Umsatz, anderseits aber auch individuelle Erfolgskriterien, wie beispielsweise die Markteinführung eines neuen Produktes oder erfolgreich eingetragene Patente, sein. Durch das geringere Risiko des Käufers und die Möglichkeit durch die Geschäftsplanung Vertrauen beim Käufer zu schaffen, erhöhen Earn-Out Regelungen die Chance auf eine Einigung und einen „gerechten“ Endkaufpreis.

Wie wird der Verkauf einer GmbH & Co. KG besteuert?

Bei der Gestaltung des Kaufvertrages einer GmbH & Co. KG spielen neben der Frage des Kaufpreises auch steuerliche Aspekte eine große Rolle. Als Gesellschaftsform bietet die GmbH & Co. KG steuerlich einige Spielräume, die durch eine individuelle Gestaltung für die Parteien gezielt genutzt werden können.

Zu beachten ist zunächst, dass die Besteuerung des Verkaufs einer GmbH & Co. KG (Personengesellschaft) sich grundlegend von der eines GmbH-Verkaufs (Kapitalgesellschaft) unterscheidet. Hinsichtlich der Besteuerung des Verkäufers ist danach zu differenzieren, ob die GmbH & Co. KG von einer Privatperson oder einer Kapitalgesellschaft, z.B. einer GmbH, verkauft wird. Zu berücksichtigen ist, dass der Kauf einer Personengesellschaft, wie der GmbH & Co. KG, aus steuerlicher Sicht immer als Asset Deal verstanden wird, auch bei einem Anteilskauf (Share Deal).

Hält eine GmbH die GmbH & Co. KG und verkauft diese, so fällt auf den Veräußerungsgewinn die gewöhnliche Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer an. Der Veräußerungsgewinn der GmbH wird wie der laufende Gewinn der Kapitalgesellschaft versteuert. Zudem werden beim Unternehmensverkauf stille Reserven immer aufgedeckt und versteuert.

Ist hingegen eine Privatperson Verkäufer der GmbH & Co. KG, fällt Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn an. Dieser ergibt sich aus der Differenz zwischen Verkaufspreis und den Veräußerungskosten auf der einen (u.a. Anwalts- und Notarkosten) sowie dem steuerlichem Buchwert auf der anderen Seite. Wird das gesamte Unternehmen durch eine Privatperson veräußert, kann dies einkommens- und gewerbesteuerlich begünstigt werden. Hinsichtlich der Einkommensteuer besteht zum einen ein gewisser Freibetrag, zum anderen ist eine Ermäßigung des durchschnittlichen Einkommensteuersatzes für Veräußerungsgewinne bis EUR 5,0 Mio möglich. Darüber hinaus kennt das Einkommensteuergesetz als Vergünstigung die sogenannte Fünftelregelung, die eine Progressionsminderung bewirkt (§ 34 Abs. 1 EStG). Schließlich kann der Gewinn, der auf eine Privatperson als Mitunternehmer entfällt, von der Gewerbesteuer freigestelltwerden. Voraussetzung der Begünstigung ist jedoch, dass der gesamte Mitunternehmeranteil, einschließlich des Sonderbetriebsvermögens, verkauft wird.

Die vom Käufer übernommenen Wirtschaftsgüter werden unabhängig davon, ob ein Anteilskauf oder ein Asset Deal vorliegt, in der Käufer-Bilanz aktiviert und über die Zeit nach den gängigen Abschreibungsmethoden abgeschrieben.

Achtung: Verkehrssteuern - auch beim Unternehmenskauf

Zu beachten ist jedoch, dass beim Kauf einer GmbH & Co. KG auch hohe Verkehrssteuern entstehen können. Umsatzsteuerlich greift allerdings eine Befreiung, wenn eine Geschäftsveräußerung im Ganzen vorliegt. Bei der Bewegung von Immobilienvermögen im Rahmen des Erwerbs der GmbH & Co. KG, kann es hingegen zu einer Belastung mit Grunderwerbsteuern kommen.

Eine detaillierte Darstellung zur Besteuerung beim Verkauf einer GmbH & Co. KG finden Sie hier: Besteuerung Verkauf/-Kauf GmbH & Co. KG

Kontaktformular für unverbindliche Mandatsanfragen

Schildern Sie uns Ihr Anliegen und/oder lassen Sie sich zurückrufen.

Hiermit willige ich in die Verarbeitung meiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung (Ziffer VIII.) ein. Die Daten werden zur Bearbeitung meiner Kontaktanfrage benötigt und nicht an Dritte weitergegeben. Diese Einwilligung kann ich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch Erklärung gegenüber ROSE & PARTNER widerrufen.