Verfolgen Sie Ihren Weg zurück: HomeRechtsberatungGewerblicher Rechtsschutz Kartellrecht
Für Unternehmen ist es von zunehmender Bedeutung, die Relevanz des Kartellrechts richtig einzuschätzen. Zahlreiche Verträge oder mündliche Absprachen beinhalten kartellrechtliche Verstöße gegen das Kartellrecht. Es ist die Pflicht der Geschäftsleitung des Unternehmers, das eigene Geschäftsverhalten auf die Vereinbarkeit mit dem Kartellrecht zu überprüfen.
Nutzen Sie unsere branchenübergreifende umfassende Expertise.
Beratung durch einen Rechtsanwalt ist insbesondere bei Vertriebssystemen und Kooperationen erforderlich. So kann bereits in einer einfachen Vertragsklausel z.B. eines Vertriebsvertrages ein folgenreicher kartellrechtlicher Verstoß liegen. Betroffen sind nicht nur Großunternehmen mit entsprechender Marktmacht. Auch in der Absprache von zwei kleineren Unternehmen in einer Stadt ist kartellrechtlich relevant.
Unternehmenszusammenschlüsse und Gründungen von Gemeinschaftsunternehmen müssen beim Überschreiten bestimmter Umsatzschwellen bei den nationalen Kartellbehörden oder der europäischen Kommission angemeldet werden. Geplante Unternehmenszusammenschlüsse werden von uns auf ihre kartellrechtliche Machbarkeit hin überprüft. Unsere Rechtsanwälte beraten bei der Erstellung und konkreten Ausgestaltung der Anmeldung. Eine frühe Kontaktaufnahme und enge Kooperation mit den Kartellbehörden hilft oftmals, zeitraubende Ermittlungen der Behörde, die sogar zur Untersagung des Zusammenschlusses führen kann, zu vermeiden.Zudem beraten wir auch Unternehmen, die durch einen Zusammenschluss von Wettbewerbern beeinträchtigt werden.
Im Falle eines Kartellverstoßes drohen empfindliche Strafen. Hierzu zählen Bußgelder der Kartellbehörden Vorteilsabschöpfungen, Schadensersatzzahlungen bis hin zu strafrechtlichen Sanktionen. Illegale Absprachen sind nichtig, die Haftung liegt bei der Geschäftsführung. Hinzu kommt ein möglicher Imageschaden. Dabei nimmt das Verfolgungsrisiko durch die Kartellbehörden stetig zu.