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Kartellrecht

KartellrechtKartell, Monopol, Marktbeherrschung: Beratung bei
Vertriebssystemen, Kooperationen und Joint Ventures

Für Unternehmen ist es von zunehmender Bedeutung, die Relevanz des Kartellrechts richtig einzuschätzen. Zahlreiche Verträge oder mündliche Absprachen beinhalten kartellrechtliche Verstöße gegen das Kartellrecht. Es ist die Pflicht der Geschäftsleitung des Unternehmers, das eigene Geschäftsverhalten auf die Vereinbarkeit mit dem Kartellrecht zu überprüfen.

Wir bieten Ihnen die folgenden Leistungen auf dem Gebiet des Kartellrechts:

  • Präventive Beratung im Kartellrecht
  • Gestaltung und Prüfung von Vertriebsverträgen sowie von Lizenz- und Technologietransferverträgen
  • Gestaltung und Prüfung von Unternehmenskooperationen, Unternehmenszusammenschlüssen und Joint Ventures
  • Beratung und Vertretung bei kartellrechtlichen Verstößen
  • Durchsetzungt bzw. Abwehr von Ansprüchen gegenüber Wettbewerbern
  • Vertretung gegenüber Kartellbehörden und Gerichten


Nutzen Sie unsere branchenübergreifende umfassende Expertise.

Vertriebssysteme und Kooperationen

Beratung durch einen Rechtsanwalt ist insbesondere bei Vertriebssystemen und Kooperationen erforderlich. So kann bereits in einer einfachen Vertragsklausel z.B. eines Vertriebsvertrages ein folgenreicher kartellrechtlicher Verstoß liegen. Betroffen sind nicht nur Großunternehmen mit entsprechender Marktmacht. Auch in der Absprache von zwei kleineren Unternehmen in einer Stadt ist kartellrechtlich relevant.

Unternehmenszusammenschlüsse, Gemeinschaftsgründungen

Unternehmenszusammenschlüsse und Gründungen von Gemeinschaftsunternehmen müssen beim Überschreiten bestimmter Umsatzschwellen bei den nationalen Kartellbehörden oder der europäischen Kommission angemeldet werden. Geplante Unternehmenszusammenschlüsse werden von uns auf ihre kartellrechtliche Machbarkeit hin überprüft. Unsere Rechtsanwälte beraten bei der Erstellung und konkreten Ausgestaltung der Anmeldung. Eine frühe Kontaktaufnahme und enge Kooperation mit den Kartellbehörden hilft oftmals, zeitraubende Ermittlungen der Behörde, die sogar zur Untersagung des Zusammenschlusses führen kann, zu vermeiden.Zudem beraten wir auch Unternehmen, die durch einen Zusammenschluss von Wettbewerbern beeinträchtigt werden.

Folgen und Strafen kartellrechtlicher Verstöße

Im Falle eines Kartellverstoßes drohen empfindliche Strafen. Hierzu zählen Bußgelder der Kartellbehörden Vorteilsabschöpfungen, Schadensersatzzahlungen bis hin zu strafrechtlichen Sanktionen. Illegale Absprachen sind nichtig, die Haftung liegt bei der Geschäftsführung. Hinzu kommt ein möglicher Imageschaden. Dabei nimmt das Verfolgungsrisiko durch die Kartellbehörden stetig zu.

Ansprechpartner

Dr. Bernd Fleischer
Rechtsanwalt

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

ROSE & PARTNER LLP:

Jungfernstieg 40
20354 Hamburg

Tel: 040 / 414 37 59 - 0
Fax: 040 / 414 37 59 - 10

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