Dr. Jan-Eike AndresenRechtsanwalt

Expertise und Tätigkeit

Rechtsanwalt Dr. Jan-Eike Andresen ist in unseren Büros in Hamburg und Frankfurt a.M. tätig. Er berät einerseits zu komplexen wirtschaftsrechtlichen Haftungsfragen mit zivil- und strafrechtlichem Bezug sowie andererseits im Bank- und Finanzrecht mit Fokus auf Transaktionen im Kreditgeschäft.

Zu den Kompetenzen von Dr. Andresen gehört die gesamte Klaviatur des Haftungsrechts inklusive der wirtschaftsstrafrechtlichen und steuerstrafrechtlichen Bezüge. Dabei berät Dr. Andresen typischerweise Unternehmen, deren Leitungsorgane (Geschäftsführung, Vorstand und Aufsichtsrat) oder Gesellschafter. Je nach Fall wird er auf Angriffs- oder Verteidigungsseite tätig, wobei er insbesondere auch mit großen Sammelklagen vertraut ist. Regelmäßig bearbeitet er auch Fälle zum Haftungs- und Vergütungsrecht der Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.

Dr. Andresen hat ferner eine ausgewiesene Erfahrung in internationalen bank- und finanzrechtlichen Themen. Dabei berät er im klassischen Kreditgeschäft sowie in Spezialgebieten wie Projekt- und Akquisitionsfinanzierungen, Private Debt, Venture Debt, Non-Performing Loans und Litigation Finance. Zu seinen Mandanten gehören in- und ausländische Banken, Fonds, Asset Manager aber auch mittelständische Unternehmen und Start-ups.

Insbesondere in handfesten Krisen und schwierigen Verhandlungssituationen ist Dr. Andresen ein gefragter Begleiter, der mit den Besonderheiten existentieller Herausforderungen bestens vertraut ist. So hat Dr. Andresen viele Klageverfahren begleitet, die zu den zentralen „Pionierarbeiten“ im deutschen Rechtssystem gehören und teils Gegenstand von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs waren, wie etwa die größten privaten Sammelklagen in Deutschland (myRight Dieselskandal-Sammelklage sowie Financialright Kartell-Sammelklage über 1,5 Mrd. EUR) oder auch der erste größere Vergleich zwischen Verbrauchern und einem Unternehmen nach einem Datenschutzvorfall („Mastercard“).

Dr. Andresen war langjährig als GmbH-Geschäftsführer und Aufsichtsrat tätig und hat bereits selbst erfolgreich gegründet. Er wurde von der Fachzeitschrift JUVE 2019 in den Kreis der 40 wichtigsten Juristen unter 40 Jahren in Deutschland gewählt („Top 40 unter 40“).

Dr. Jan-Eike Andresen ist ein gefragter Experte und wird von zahlreichen Leitmedien zitiert.

Werdegang

Dr. Andresen studierte der Rechtswissenschaften in Konstanz, Barcelona und Heidelberg. Er war anschließend wissenschaftlicher Assistent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, Hamburg, und hat über Haftungsfragen in der Schiffsfinanzierungen an der Humboldt-Universität, Berlin, promoviert. Nach dem Referendariat in Hamburg begann er seine Karriere als Associate bei Watson, Farley & Williams im Bereich Bank- und Finanzrecht mit Schwerpunkt Projektfinanzierung/ Erneuerbare Energien; dort später Wechsel ins Münchener Büro in den Bereich Corporate M&A / Private Equity.

Danach Wechsel zu flightright und Aufbau des Europageschäfts des damals jungen LegalTech-Unternehmens. 2016 war Dr. Andresen Co-Founder von myRight und der financialright-Gruppe, ein auf Sammelklagen spezialisiertes LegalTech-Unternehmen (Exit in 2020). Parallel dazu anwaltliche Betreuung ausgewählter Mandate bei komplexen streitigen Verfahren. Seit 2024 ist er Partner bei ROSE & PARTNER.

Privates

Dr. Andresen ist in Hamburg aufgewachsen und liebt alles, was sich mit Wind und Wasser kombinieren lässt: Kiten, Surfen, Segeln, Wingen. Er war neben dem Studium von 2004 bis 2005 Teil des ersten Deutschen America’s Cup Teams „United Internet Team Germany“ sowie Weltmeister und Deutscher Meister in verschiedenen Segel-Disziplinen.

Daten

Studium, Promotion und Forschung

  • Universität Konstanz, Universidad de Barcelona, Ruprecht-Karls Universität Heidelberg
  • Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, Hamburg
  • Promotion an der Humboldt Universität Berlin, Titel der Dissertation: „Die deutsche Schiffsfinanzierung und der US-amerikanische Oil Pollution Act – Haftung der Finanzierungsbeteiligten für Ölschäden in den USA“

Vorherige Tätigkeiten

  • Clifford Chance, Frankfurt & London (Referendariat)
  • Watson Farley & Williams, Hamburg & München
  • flightright
  • myRight / financialright-Gruppe

Dozententätigkeiten

Lehrbeauftragter an der Universität Hamburg

Sprachen

  • Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch