Cannabis-Legalisierung – so geht’s weiter

Vorerst keine lizenzierten Fachgeschäfte

Ein neuer Schritt Richtung Cannabis-Legalisierung ist gemacht. Aber es kommt anders, als angekündigt. Der ursprüngliche Plan wurde über den Haufen geworfen. Statt 30g und lizenzierten Fachgeschäften, soll es nur 25g und "Cannabis-Clubs" geben...

Veröffentlicht am: 17.04.2023
Von: Anna-Maria Blömer
Qualifikation: Wissenschaftliche Mitarbeiterin in Hamburg
Lesedauer:

Es ist so weit, Karl Lauterbach hat gemeinsam mit Cem Özdemir ein neues Eckpunktepapier für den geplanten Gesetzentwurf zur Legalisierung von Cannabis vorgelegt. Nachdem ein ursprünglicher Entwurf aus dem Oktober 2022 an europäischen Hürden gescheitert war, mussten wohl oder übel ein paar Änderungen und Abstriche vorgenommen werden. Der geplante Verkauf in lizenzierten Fachgeschäften wurde infolgedessen zunächst auf Eis gelegt. Was plant Lauterbach stattdessen?

1. Schritt: Anbau & Besitz für Eigenbedarf legalisieren

Das neue Eckpunktepapier sieht eine zweistufige Cannabis-Legalisierung vor (CARe-Modell = Club Anbau & Regional-Modell). Zunächst sollen der Eigenanbau und Besitz für den persönlichen Bedarf ("Genuss-Cannabis") legalisiert werden.

Eigenanbau & Eigenbedarf: Wie viel Gras wird erlaubt?

Der neue Vorschlag sieht einen straffreien Besitz von 25 Gramm Cannabis zum Eigenbedarf vor – das gilt jedoch ausschließlich für Erwachsene. Im öffentlichen Rahmen sollen Anbau und Abgabe zunächst über nicht gewinnorientierte Vereine oder sogenannte Cannabis-Clubs ermöglicht werden. Wer sein Cannabis lieber selbst zieht, damit er weiß was drin ist, dürfe demnächst bis zu drei weibliche blühende Hanf-Pflanzen für den Eigenanbau besitzen.

Wenn Minderjährige mit Cannabis erwischt werden, müssen sie damit rechnen, zur Teilnahme an Interventions- und Präventionsprogrammen verpflichtet zu werden. Außerdem hat man vorgeschlagen, dass in Fußgängerzonen bis 20 Uhr nicht gekifft werden darf – natürlich unabhängig vom Alter der Konsumenten.

Was bekommt man in Cannabis-Vereinen oder Clubs?

Ein Club oder Verein dürfe den aktuellen Plänen zufolge maximal 500 Clubmitgliedschaften an Personen ab 18 Jahren verteilen. Mitgliedschaften in verschiedenen Clubs zu besitzen, wird verboten sein.

Mitglieder dürften maximal 25 Gramm am Tag erhalten, auf den Monat gerechnet aber nicht mehr als 50 Gramm pro Person – Mitglieder unter 21 Jahren nur 30 Gramm im Monat. Auch Samen und Stecklinge sollen Mitglieder dort in begrenzter Menge für den Eigenanbau erwerben dürfen. Finanziert würden die Clubs und Vereine durch die Mitgliederbeiträge.

2. Schritt: Modellregionen für kommerziellen Verkauf

Nach der Legalisierung von Cannabis-Anbau und Besitz im privaten Rahmen, will man kommerzielle Lieferketten in vereinzelten Kommunen verschiedener Bundesländer austesten. Diese sollen sowohl die Produktion und den Vertrieb als auch den Verkauf in Fachgeschäften betreiben. Der ursprünglich geplante flächendeckende Verkauf von Cannabis in lizenzierten Fachgeschäften wird aufgrund der Kollision mit internationalem Recht zunächst nicht umgesetzt werden können.

Da dieses Vorhaben zunächst als Modellprojekt, auf fünf Jahre befristet, ausgetestet werden soll, werden nur die Bewohner dieser ausgewählten Kommunen die Leistungen der Fachgeschäfte in Anspruch nehmen dürfen. Viele Städte und Bundesländer bekundeten bereits ihr Interesse daran – nicht aber Bayern. Welche Städte letztendlich ausgewählt würden, ist noch unklar. Um befürchtetem Drogentourismus in den Modellregionen vorzubeugen, plant Lauterbach außerdem „umfängliche Schutzmaßnahmen“.

Die Modellregionen sollen wissenschaftlich begleitet werden und die Abwicklung des Projekts soll in Absprache der Europäischen Union erfolgen.

Rechtliche Folgen einer Legalisierung von Cannabis?

Sobald der Besitz und Eigenanbau von Cannabis legalisiert wurden, können auf Antrag alle vorherigen Verurteilungen, die unter der künftig erlaubten Eigenbedarfsgrenze liegen, aus dem Bundeszentralregister (BZR) gelöscht werden. Ebenso werden natürlich alle zu dem Zeitpunkt laufenden Straf- und Ermittlungsverfahren beendet werden, sofern die Eigenbedarfsgrenze von 25 Gramm und drei weiblichen Hanf-Pflanzen nicht überschritten wurde.

Wann kommt die Cannabis-Legalisierung?

Unser Bundeslandwirtschaftsminister erklärte, dass man noch in diesem Jahr mit der Legalisierung von Cannabis rechnen könne. Ein entsprechender erster Gesetzentwurf für die Legalisierung des Eigenanbaus und privaten Besitzes von Cannabis solle noch in den nächsten zwei Wochen folgen. Ein Gesetzentwurf zu den Modellregionen sei dagegen erst nach dem Sommer zu erwarten.

Eine vollumfängliche Cannabis-Legalisierung wird jetzt, anders als ursprünglich geplant, doch nicht kommen. Von einem legalen Genussmittelmarkt kann im Hinblick auf die eingeschränkten Möglichkeiten des Erwerbs nicht die Rede sein. Kein Wunder, dass Cannabis-Industrie und Startups, die bereits in den Startlöchern stehen, auf das neue Eckpunktepapier nicht mit einem erfreuten Aufschrei reagiert hat. Eine Eroberung des deutschen Cannabis-Marktes kann in diesem Format nicht stattfinden. Ob die EU-Kommission zu einer weitergehenden Cannabis-Legalisierung nach den fünf Jahren Modellprojekt anders steht, wird man wohl oder übel zunächst abwarten müssen...