Markenrecht: Real, der DFB und der Bundesadler

Fan-Zubehör der Supermarktkette verletzt Marke des DFB.

Veröffentlicht am: 12.08.2014
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Dass Fussball ein Milliardengeschäft ist und Siege und Niederlagen nicht nur auf dem Platz sondern auch inder Geschäftswelt dahinter stattfinden, ist bekannt. Ein wichtiger Schauplatz ist das Business mit Fan-Artikeln. Und wie immer geht es beim Merchandising um Marken und das Markenrecht.

Das beste Geschäft konnte man in diesem Sommer sicherlich mit Artikeln der deutschen Fussballnationalmannschaft machen. Hier verwendet der DFB in seinem Verbandslogo einen Adler. Er tut dies bereits seit den 20er Jahren und hat sein Logo als deutsche und europäische Marke eintragen lassen. Im Rahmen der Fussball-WM verkaufte nund die Supermarktkette Real Fan-Artikel mit Adler-Symbol und dem Wortzusatz "Deutschland". Hierüber kam es zum Streit. Vor Gericht musste u.a. die Frage entschieden werden, ob das Adler-Symbol den Schutz des Markenrechts genießt. Dem Markengesetz ist zu entnehmen, dass staatliche Hoheitszeichen wie der Bundesadler nicht als Marke eingetragen werden können. Das Landgericht München ließ diese Frage noch offen. Ob die Marke überhaupt eingetragen werden durfte, muss nun in einem förmlichen Löschungsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) ermittelt werden.

Das Landgericht entschied jedoch, dass auf der Grundlage der bestehenden Eintragung eine Markenrechtsverletzung seitens Real bestehe, weil aufgrund der Ähnlichkeit der verwendeten Zeichen mit der DFB-Marke, die Rechte des Fussballverbandes verletzt würden.

Hintergrund

Markenrechte können im Fussball existenziell sein. Hiervon kann der FC. St. Pauli aus Hamburg ein Lied singen. Als der Club noch in der dritten Liga spielte und kurz vor der Insolvenz stand, schloss er mit dem Sport-Veranstalter und Sport-Vermarkter Usolut einen Lizenzvertrag, der dem Unternehmen auf 30 Jahre die überwiegenden Erlöse aus dem Merchendising sichert.

Heute steht der Club aus Hamburg besser da und will diese Vereinbarung los werden. Die lange Laufzeit des Vertrages, so die Rechtsanwälte, sei sittenwidrig. Der Rechtsstreit wurde zuletzt vom OLG Hamburg entschieden; es folgt jedoch noch die Revision vor dem BGH.