So gelingt der Einstieg in den Aufsichtsrat

Tipps für die Annahme eines Aufsichtsratsmandates

Die Übernahme eines Aufsichtsratsmandats ist mit erheblichen persönlichen Verantwortlichkeiten und damit Haftungsrisiken verbunden. Genau darum sollte jeder Kandidat / jede Kandidatin wissen, welche wichtigen Überlegungen er / sie vor der Annahme eines solchen Mandats anstellen sollte.

Veröffentlicht am: 14.12.2023
Qualifikation: Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
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1. Persönliche Haftung mit dem Privatvermögen im Blick behalten

Jedes Aufsichtsratsmitglied haftet gemäß den Regelungen des Aktiengesetzes persönlich und unbegrenzt mit dem Privatvermögen für eigene Pflichtverletzungen; gegebenenfalls auch für Pflichtverletzungen anderer Mitglieder des Aufsichtsrates.

Daher ist es wichtig, sich vor der Annahme eines Mandats vom positiven Ansehen des „Amtes“ nicht blenden zu lassen, sondern sich über die wesentlichen Aspekte des Mandates Gedanken zu machen:

  • wirtschaftliche Aufstellung der AG
  • rechtliche Struktur der AG / des Konzerns
  • beteiligte Personen
  • besondere Haftungsrisiken
  • D&O-Versicherung

2. Wirtschaftliche Aufstellung der AG

Der zukünftige Aufsichtsrat sollte umfassende Informationen über die wirtschaftliche Situation der AG sammeln. Dies umfasst die Analyse von Jahresabschlüssen, Presseberichten, Unternehmenswebsites und Verflechtungen mit anderen Unternehmen, einschließlich einer etwaigen Konzernstruktur. Eine genaue Kenntnis des Geschäftsmodells, des Marktumfelds und der entsprechenden Zukunftsaussichten / Planungen ist ebenfalls unerlässlich.

3. Rechtliche Struktur der AG

Der Blick in das jedermann kostenlos zugängliche Handelsregister liefert wichtige Informationen zur rechtlichen Struktur der AG, einschließlich Satzung, Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern. Das Handelsregister lässt zudem den Einblick in die Protokolle vergangener Hauptversammlungen zu. Interne Regularien wie Geschäftsordnungen oder Richtlinien sollten ebenso beachtet werden. Insbesondere interne Compliance-Gepflogenheiten sagen viel, über die (rechtliche) Unternehmenskultur aus.

4. Beteiligte Hauptakteure identifizieren

Eine genaue Kenntnis der beteiligten Personen, einschließlich der Vorstandsmitglieder, der Aufsichtsratskollegen und Hauptaktionäre, ist für jeden Kandidaten, jede Kandidatin ebenso unabdingbar. Optimal sind nähere Informationen zum beruflichen Werdegang und Qualifikationen der betreffenden Personen. Dies erlaubt zumindest eine etwas bessere Einschätzung des zukünftigen Handelns der relevanten Akteure.

5. D&O-Versicherung im Auge behalten

Die Existenz und Details einer Directors-and-Officers-Versicherung (D&O-Versicherung) sollten vorab gründlich überprüft werden. Diese Vermögensschadenshaftpflicht-Versicherung schützt Aufsichtsratsmitglieder (und Vorstände) vor einer unbegrenzten persönlichen Haftung. Die Regelungsvielfalt ist bei D&O-Versicherungen sehr groß …

6. Selbstreflexion

Das zukünftige Aufsichtsratsmitglied sollte sich zudem selbst kritisch hinterfragen. Warum wird das Mandat übernommen? Welche Qualifikationen und zeitlichen Kapazitäten bringt man mit? Potenzielle Konflikte und persönliche Motivationen sollten sorgfältig abgewogen werden.

7. Einschätzung und Bewertung für oder gegen das Mandat

Alle gesammelten Informationen sind möglichst objektiv zu bewertet. Ist dies nicht möglich oder bestehen Unsicherheiten, sollte der Kandidat, die Kandidatin sich nicht scheuen, externe Berater einzubeziehen. Nur so ist eine fundierte Entscheidung möglich. Welche Qualifikation der Berater hat, hängt von den offenen Fragen ab: Rechtsanwalt, Steuerberater, Unternehmensberater, Personalberater …

8. Checkliste für das neue Aufsichtsratsmandat

Die vorgenannten Punkte sind als grobe Checkliste für den Einstieg in den Aufsichtsrat zu verstehen; die Anpassung der Checkliste an die jeweiligen Umstände versteht sich von selbst. Die Checkliste sollte bei jedem Einstieg benutzt werden – egal ob es das erste Aufsichtsratsmandat oder das fünfte Aufsichtsratsmandat ist.