Unser Honorar im Erbrecht

Vergütungsmodelle, Stundensätze und Abrechnungsmodalitäten

Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über unsere Vergütung im Erbrecht.  Diese beruht auf einem Zeithonorar unter Einbeziehung der gesetzlichen Vergütung, gegebenenfalls alternativ auch auf einem Pauschalpreis. Selbstverständlich klären wir alle Details rund um das Honorar bereits im Vorfeld der Auftragserteilung.

Kostenlos und unverbindlich – der Erstkontakt mit unseren Experten

Die erste Kontaktaufnahme mit ROSE & PARTNER ist für Sie stets kostenlos und unverbindlich. Das gilt unabhängig davon, ob Sie Ihr Anliegen telefonisch, per E-Mail, Kontaktformular oder auf sonstige Weise schildern. Wir klären mit Ihnen, ob, wann und zu welchen Konditionen wir Ihnen helfen können. Dafür steht Ihnen grundsätzlich ein für Ihre Anfrage zuständiger Experte im Erbrecht persönlich zur Verfügung. Sollte Ihre Anfrage nicht zu unseren Kompetenzen gehören oder können wir aus Kapazitätsgründen gerade keine neuen Aufträge annehmen, teilen wir Ihnen dies selbstverständlich mit.

Keine kostenlose Erstberatung: Auf unserer Website bieten wir Ihnen zahlreiche aktuelle Informationen rund um das Erben und Vererben zur Verfügung - selbstverständlich kostenlos. Wir bitten Sie aber um Verständnis, dass wir eine Beratung nur auf der Basis einer Mandats- und Vergütungsvereinbarung leisten und diese nicht kostenlos ist.

Die Erstberatung – der Einstieg in das Mandatsverhältnis zum Festpreis

Viele Mandate beginnen auf Wunsch mit einer Erstberatung. Dazu zählt die grobe Klärung des Sachverhalts, die erste Prüfung und Beantwortung rechtlicher Fragen sowie strategische Erwägungen bei der Verfolgung Ihrer Ziele. Nach der Erstberatung haben Sie (und wir) einen Überblick über die Sach- und Rechtslage, können entscheiden, ob eine weitere anwaltliche Begleitung notwendig ist und wissen, welche Tätigkeiten und Kosten mit einer weiteren Beauftragung verbunden sind.

Für diese Erstberatung können wir Ihnen in den meisten Fällen vorab einen Festpreis nennen. Dieser hängt unter anderem vom Umfang des geschilderten Sachverhalts, der von Ihnen vorgelegten Unterlagen und der Komplexität der zu erörternden Rechtsfragen ab. Diese erste Beratung kann als (Video-)Telefonat, per E-Mail oder vor Ort an einem unserer Kanzleistandorte erfolgen.

Zeithonorar ab 350 Euro/Stunde

Die Leistungen unserer Anwälte rechnen wir grundsätzlich auf der Basis eines Zeithonorars ab. Die Höhe des Honorars hängt damit vom tatsächlichen Arbeitsaufwand ab. Der Stundensatz hängt unter anderem von der Qualifikation Ihres erbrechtlichen Beraters ab - wobei alle im Erbrecht tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowohl über hinreichende Erfahrung als auch die entsprechende Spezialisierung verfügen.

Den Aufwand erfassen wir in Einheiten von 6 Minuten. Die Abrechnung erfolgt in der Regel monatlich und beinhaltet eine genaue Aufstellung aller Tätigkeiten für Sie. Die Stundensätze im Erbrecht starten bei 350 Euro (zzgl. 19% USt) zuzüglich etwaiger Auslagen.

    Woran erkennt man ein faires Honorar?

    Ein Anwaltshonorar sollte fair und transparent sein. Achten Sie zum Beispiel darauf, dass Ihr Rechtsanwalt nicht im 15-Minuten-Takt abrechnet, keine Arbeitsleistungen von nichtanwaltlichen Mitarbeitern zusätzlich in Rechnung stellt und auf hohe Auslagenpauschalen (5 % vom Rechnungsbetrag) verzichtet.

    Mindesthonorare nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

    Da die anwaltliche Vergütung neben dem Aufwand auch die wirtschaftliche Bedeutung der Angelegenheit sowie die damit verbundenen Haftungsrisiken berücksichtigt, berechnen wir eine Mindestvergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bei der gerichtlichen Vertretung ergibt sich das Mindesthonorar direkt aus dem Gesetz, bei der außergerichtlichen Vertretung vereinbaren wir mit Ihnen einen Gebührensatz nach den gesetzlichen Vorgaben.

    Die Mindestvergütung greift nur in den Fällen, in denen sie über dem tatsächlichen Zeithonorar liegt.

      Das dürfen Sie erwarten

      Was Sie bei ROSE & PARTNER bei der erbrechtlichen Beratung und Vertretung für Ihr Geld bekommen, erklärt Ihnen Rechtsanwalt Bernfried Rose in diesem Video.

      Pauschalen für Testamente, Verträge und andere Gestaltungen

      Auch bei Gestaltungen im Erbrecht, wie etwa dem Entwurf von Testamenten, Erbverträgen, Schenkungsverträgen, Pflichtteilsverzichten etc,. bieten wir Ihnen grundsätzlich unser übliches Vergütungsmodell, bei geeigneten Fällen aber auch Pauschalhonorare. Voraussetzung ist, dass sich im Vorfeld sowohl der Aufwand als auch der Wert der Angelegenheit hinreichend einschätzen lässt.

      Ausgezeichnete Beratung im Erbrecht

      Wir freuen uns über jährliche Auszeichnungen unserer Fachanwälte und Steuerberater in den Rubriken "Beste Anwaltskanzleien Erbrecht" (Capital) und "Beste Steuerberater Erbschaft & Schenkung" (Handelsblatt)".

      Vielen Dank an alle Kolleginnen und Kollegen, die das möglich gemacht haben!

       

      Erfolgshonorar und Prozessfinanzierung - so schalten Sie das Kostenrisiko aus

      In bestimmten Konstellationen besteht die Möglichkeit, das Kostenrisiko für die anwaltliche Beauftragung auszuschalten:

      • Erfolgshonorar: Wenn Sie mit uns ein Erfolgshonorar vereinbaren, schulden Sie nur dann eine Vergütung, wenn wir Ihren Auftrag erfolgreich durchführen, also zum Beispiel einen Pflichtteilsanspruch für Sie durchsetzen. Rechtlich und tatsächlich eignen sich jedoch nur bestimmte Mandate für ein Erfolgshonorar. Bitte beachten Sie, dass wir Erfolgshonorare erst ab Forderungen von mehr als 100.000 Euro vereinbaren und für die im Vorfeld stattfindende Prüfung der Erfolgsaussichten stets ein Honorar nach den oben genannten Grundsätzen erhoben wird.
      • Prozessfinanzierung: Vollständig ohne Kostenrisiko lassen sich Zahlungsansprüche vor Gericht durch die Einschaltung eines Prozessfinanzierers durchsetzen. Dieser übernimmt im Falle einer Niederlage vor Gericht sowohl die Gebühren Ihres Anwalts und des der Gegenseite sowie die Gerichtskosten. Im Erfolgsfall erhält er dafür einen Anteil von ca. 20-30 Prozent des erstrittenen Betrages. Voraussetzung für eine Prozessfinanzierung sind entsprechende Erfolgsaussichten sowie ein Streitwert von in der Regel mindestens 200.000 Euro. Wir arbeiten mit verschiedenen Prozessfinanzierern zusammen.

      Rechtschutzversicherung?

      Rechtsschutzversicherte Mandanten haben den berechtigten Wunsch, dass anwaltlichen Kosten vom Versicherer übernommen werde. Allerdings decken die meisten Rechtsschutzversicherungen und Tarife erbrechtliche Beratungen und Vertretungen nicht ab. Informieren Sie sich daher im Vorfeld, ob und bis zu welcher Höhe auf der Grundlage Ihres Versicherungsvertrags eine Kostenübernahme überhaupt in Betracht kommt.

      Kontaktformular für unverbindliche Mandatsanfragen

      Schildern Sie uns Ihr Anliegen und/oder lassen Sie sich zurückrufen.

      Hiermit willige ich in die Verarbeitung meiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung (Ziffer VIII.) ein. Die Daten werden zur Bearbeitung meiner Kontaktanfrage benötigt und nicht an Dritte weitergegeben. Diese Einwilligung kann ich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch Erklärung gegenüber ROSE & PARTNER widerrufen.

      FAQ Honorar Erbrecht

      Schnelle Antworten auf häufige Fragen

      Wonach bemisst sich der Stundensatz eines Rechtsanwalts für Erbrecht?

      Der Stundensatz bei der erbrechtlichen Beratung und Vertretung bestimmt sich nach der Qualifikation, Spezialisierung und Erfahrung des Rechtsanwalts. Ein erfahrener Fachanwalt für Erbrecht wird daher in der Regel nicht nur bessere Leistungen erbringen als ein unerfahrener Generalist. Er wird in der Regel sogar trotz höheren Stundensatzes günstiger sein, da er Mandate effizienter und schneller bearbeiten kann - ohne sich erst in Themen einzuarbeiten.

      Was kostet eine Erstberatung im Erbrecht?

      Für die Erstberatung im Erbrecht gibt es keine gesetzlich vorgegebenen Festpreise. Das Honorar kann daher frei zwischen Anwalt und Mandant vereinbart werden und hängt im Wesentlichen vom Zeitaufwand und der Qualifikation des Anwalts ab. In der Regel ist es sinnvoll, für die Erstberatung einen Festpreis zu vereinbaren.

      Was sind Auslagen bei der anwaltlichen Beratung im Erbrecht?

      Auslagen sind tatsächliche Kosten, die dem Rechtsanwalt bei der Mandatsbearbeitung entstehen und die er sich (neben der Vergütung) vom Mandanten erstatten lässt. Das sind zum Beispiel Reisekosten zu einem auswärtigen Gerichtstermin oder auch Kosten für Grundbuchauszüge. Für kleinere Positionen fällt üblicherweise eine Auslagenpauschale an (z.B. 20 Euro für Telekommunikation). Nicht zu den zu erstattenden Auslagen gehören aber die normalen Kosten des Kanzleibetriebes, also Sekretariat, Büro, Versicherung etc.).