Erfolgshonorar beim Rechtsanwalt

Erfolgsbasierte Vergütung für die Durchsetzung Ihres Anspruchs

Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten arbeiten unsere Rechtsanwälte im Einzelfall auch auf der Basis eines Erfolgshonorars. Hierdurch reduziert sich das Kostenrisiko des Mandanten, was ihm gerade bei besonders hohen Streitwerten freier in seinen Entscheidungen macht und ihm mehr Möglichkeiten gibt, erstklassige Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.

Bitte beachten Sie, dass

  1. für uns eine Vergütung auf Erfolgsbasis nur bei einklagbaren Forderungen ab 200.000 Euro in Betracht kommt.
  2. regelmäßig zunächst eine erfolgsunabhängige Vergütung für die erste grobe Prüfung der Sach- und Rechtslage (zur Einschätzung der Erfolgsaussichten)anfällt.
  3. wir insbesondere auch bei Erfolgshonoraren ausschließlich Mandate aus unseren Kompetenzbereichen bearbeiten: Rechtsgebiete

Auf der Grundlage dieser genannten Voraussetzungen können Sie uns gerne unverbindlich kontaktieren.

Zulässigkeit des Erfolgshonorars

Erfolgshonorare dürfen in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen vereinbart werden. Die gesetzliche Regelung dazu findet sich in § 4a des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Danach darf ein Erfolgshonorar unter anderem dann vereinbart werden, wenn “der Auftraggeber im Einzelfall bei verständiger Betrachtung ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars von der Rechtsverfolgung abgehalten würde.” 

Sinn der Vorschrift ist, dass ein Mandant nicht deshalb die Verfolgung seiner Ansprüche aufgeben muss, weil er sich das Anwaltshonorar nicht leisten kann. Das anwaltliche Standesrecht setzt aber hohe Anforderungen an die Transparenz, die Form und die Vereinbarkeit mit anwaltlicher Unabhängigkeit.

Vereinbarung eines Erfolgshonorars

Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars zwischen einem Mandanten und seinem Anwalt birgt eine gewisse Komplexität. Die Vereinbarung einer erfolgsbasierten Vergütung des Anwalts ist nur im Ausnahmefall möglich. Daher bedarf die Prüfung der Geltendmachung einer hohen Forderung, einschließlich der Erfolgsaussichten, eines gewissen Arbeitsaufwands.

Erfolgshonorar

Jeder Rechtssuchende sollte im Vorfeld des Abschlusses eines Anwaltsmandatsvertrags, das auf ein Erfolgshonorar abzielt, sich wichtige Aspekte vor Augen führen. Bevor ein Erfolgshonorar vereinbart wird, empfehlen wir die Klärung der folgenden Fragen:

  • Wie hoch wäre voraussichtlich die gesetzliche Vergütung?
  • Welche erfolgsunabhängige Vergütung bietet Ihnen der Anwalt an?
  • Welche sonstigen Alternativen zum Erfolgshonorar gibt es?
  • Wie werden die Erfolgsaussichten eingeschätzt?
  • Wie lässt sich der "Erfolg" im konkreten Fall definieren?
  • Ist die Vereinbarung eines Erfolgshonorars in Ihrem konkreten Fall zulässig?

Alternativen zur erfolgsbasierten Vergütung

Da die anwaltliche Vertretung auf Erfolgsbasis nur eines von zahlreichen Vergütungsmodellen ist, hier einmal ein kurzer Blick auf die Alternativen und Optionen:

  1. Vergütung auf der Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
  2. Vergütung zum Pauschalpreis oder nach Zeitaufwand (Zeithonorar)
  3. Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe (für wirtschaftliche schwache Ratsuchende)
  4. Einschaltung eines Prozessfinanzierers

Ein Prozessfinanzierer trägt sowohl das Kostenrisiko für den eigenen Anwalt als auch das des gegnerischen Anwalts und der Gerichtskosten. Dafür erhält der Prozessfinanzierer regelmäßig einen Anteil am erstrittenen Geldbetrag. Die finanzielle Erfolgsbeteiligung des Prozessfinanzierers hängt von vielen Umständen, wie dem Streitwert, den Erfolgschancen, der prognostizierten Verfahrensdauer sowie der Bonität des Gegners ab. Die Erfolgsbeteiligung eines Prozessfinanzierers kann zwischen 20 und weit über 40 Prozent liegen. 

Selbstverständlich lässt sich das zwischen Mandanten und Anwalt abgeschlossene Vergütungsmodell auch kombinieren, also zum Beispiel ein ermäßigter Stundensatz mit zusätzlicher Erfolgskomponente.

Themenseite Prozessfinanzierung Ausführliche Informationen zum Klagen ohne Kostenrisiko

Was bedeutet "Erfolg"?

Bei der Vereinbarung des Erfolgshonorars gilt besonderer Augenmerk der Definition des Begriffs "Erfolg". Vergleichsweise einfach ist dies, wenn ein Geldbetrag vom Gegner gefordert wird. Wenn etwa ein rechtskräftiges Urteil über die Zahlung eines Schadensersatzbetrags von EUR 3,0 Mio. vorliegt und der Betrag vom Beklagten gezahlt oder erfolgreich vollstreckt wird, liegt der “Erfolg” auf der Hand. Geht es dagegen zum Beispiel im Erbrecht um die Feststellung eines Erbrechts, fällt zumindest die Konkretisierung des wirtschaftlichen Erfolgs schwerer.

Unsere Kanzlei bietet Erfolgshonorare grundsätzlich in allen von uns bearbeiteten Rechtsgebieten, insbesondere im Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Erbrecht und bei spezifischen Konstellationen im Familienrecht an.

Welche Fälle eignen sich für ein Erfolgshonorar?

Nicht alle Sachverhalte und Rechtsgebiete eigenen sich für die Vereinbarung eines Erfolgshonorars. Nachfolgend finden Sie einige Beispiele für Ansprüche aus dem Bereich Wirtschaftsrecht und Private Clients:

  1. Gesellschaftsrecht: Abfindungsanspruch eines Gesesellschafters nach Ausschluss aus der GmbH oder Schadensersatzanspruch des Unternehmens gegen Geschäftsführer oder Vorstand
  2. Handels- und Vertriebsrecht: Vertragliche und deliktische Ansprüche gegen Vertragspartner
  3. Arbeitsrecht: Abfindungsansprüche von Vorständen und Geschäftsführern gegen das Unternehmen
  4. Erbrecht: Pflichtteilsansprüche bei Enterbung
  5. Familienrecht: Zugewinnausgleichsanspruch, insbesondere bei großem Betriebs- und Immobilienvermögen

Geht es in Ihrem Streit nicht um einen einklagbaren Zahlungsanspruch, sondern um die Klärung einer Rechtsposition (etwa die Stellung als Erbe oder Gesellschafter), ist ein Erfolgshonorar nur in Ausnahmefällen denkbar. Sprechen Sie uns gerne an. 

Beispielsfall: Erfolgshonorar des Anwalts

Der Mandant scheidet aus einer Gesellschaft aus und ist der Auffassung, dass ihm ein Abfindungsanspruch von mindestens 3 Mio. Euro zusteht. Bei der gerichtlichen Geltendmachung bereits in der ersten Instanz können für die eigene anwaltliche Vertretung gesetzliche Gebühren von über 46.900 Euro entstehen. Weitere wirtschaftliche Risiken - im Falle des Unterliegens - sind die Rechtsanwaltskosten des Gegners sowie die Gerichtskosten. 

Der Mandant ist zwar nicht mittellos, durch sein Ausscheiden aus der Gesellschaft ist jedoch sein Einkommen weggefallen und er sieht sich wirtschaftlichen Risiken gegenüber. Um sein Kostenrisiko zu reduzieren, wünscht der Mandant die Vereinbarung eines Erfolgshonorars. Prozesskostenhilfe wird ihm nicht gewährt und die Erfolgsbeteiligung des Prozessfinanzierers (bis zu 40%) erscheint ihm zu hoch.

Mit dem Anwalt vereinbart er nach genauer Prüfung - auch der Erfolgsaussichten - ein Erfolgshonorar. Dieses sieht vor, dass der Anwalt nur dann eine Vergütung erhält, wenn die Klage erfolgreich ist. Als Erfolgsbeteiligung vereinbart der Mandant mit seinem Fachanwalt für Gesellschaftsrecht eine Erfolgsbeteiligung von 18%.

Wie hoch ist das anwaltliche Honorar im Erfolgsfall?

Wie sich eine auf Erfolg basierende Bezahlung des Rechtsanwalts bestimmt, wird im Einzelfall zwischen dem Mandanten und dem Anwalt verhandelt.

Eine Einschränkung findet sich jedoch in § 4a RVG: Ein Erfolgshonorar “darf nur dann vereinbart werden, dass für den Fall des Misserfolgs keine oder eine geringere als die gesetzliche Vergütung zu zahlen ist, wenn für den Erfolgsfall ein angemessener Zuschlag auf die gesetzliche Vergütung vereinbart wird.” Das Bedeutet, dass sich der Rechtsanwalt sein wirtschaftliches Risiko, das er für den Fall des Misserfolgs eingeht, vom Mandanten vergüten lassen muss. Im Erfolgsfall muss seine Vergütung daher über dem normalen Honorar liegen. 

Beispiele

  • eine prozentuale Beteiligung an der erstrittenen Zahlung
  • ein Vielfaches der normalen Gebühr nach dem RVG
  • ein vorab vereinbarter fester Betrag für den Erfolgsfall

Die Höhe des Prozentsatzes, des Vervielfältigers etc. hängt dabei insbesondere von den Erfolgsaussichten ab. Je niedriger diese sind, desto höher wird ein angemessenes Erfolgshonorar ausfallen.