Vergütung/Honorar Steuerberatung

Die Vergütung für unsere Leistungen im Bereich Steuerberatung bestimmt sich im Wesentlichen nach der Steuerberatervergütungsverordnung. Dies betrifft insbesondere Steuererklärungen und Jahresabschlüsse.

Tätigkeiten in der Buchhaltung werden nach Aufwand honoriert, ebenso die sonstige Steuerliche Beratung. Die Stundensätze der einzelnen Mitarbeiter richten sich nach nach deren Qualifikation und Erfahrung (Steuerberater, Steuerfachgehilfe, Bilanzbuchhalter etc.).

Steuerstrategische und forensische Leistungen werden regelmäßig durch Rechtsanwälte erbracht, die gegebenenfalls ebenfalls Steuerberater oder auch Fachanwalt für Steuerrecht sind. Weitere Informationen zur Betreuung durch Rechtsanwälte finden Sie auf der Seite Vergütung Rechtsberatung.

Sind Sie an einer Beratung oder Vertretung im Steuerstrafrecht interessiert, finden Sie Informationen zu den Konditionen auf der Seite Steuerstrafrecht.

Bei uns finden Sie für alle steuerlichen Fragen und Dienstleistungen die passenden Ansprechpartner zu wirtschaftlichen Konditionen.