Gewerbemietverträge künftig per E-Mail?

Schriftformerfordernis soll entfallen

Das Schriftformerfordernis für Gewerbemietverträge ist für viele ein Ärgernis. Nun soll es abgeschafft werden. Eine gute Nachricht?

Veröffentlicht am: 05.10.2023
Qualifikation: Rechtsanwalt & Mediator
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Das Schriftformerfordernis für gewerbliche Mietverträge beschäftigt immer wieder Mieter, Vermieter, Rechtsanwälte für Gewerbemietrecht und Gerichte. Nun findet sich im Eckpunktepapier zum geplanten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) die Streichung dieses Schriftformerfordernisses bei Gewerbemieten. Die Vor- und Nachteile einer solchen Streichung werden bereits heftig diskutiert.

Hoher Verwaltungsaufwand

In der Kritik steht das Schriftformerfordernis Gewerbemietverträge schon lange, weil es zu einem hohen bürokratischen Aufwand in der praktischen Handhabung der Gewerbemietverhältnisse führt. Schließlich dominiert heute im Geschäftsalltag die E-Mail (gegebenenfalls mit eingescannten Dokumenten) bei der Vertragsgestaltung und beim Vertragsschluss. Außerdem bieten Verstöße gegen das Schriftformerfordernis nicht selten eine willkommene Gelegenheit, ein Mietverhältnis vorzeitig zu beenden, was regelmäßig eine Vertragspartei in Schwierigkeiten bringt.

Drohen mündliche Verträge?

Kritiker der möglichen Streichung führen dagegen aus, dass ohne das Schriftformerfordernis womöglich eine Rechtsunsicherheit hinsichtlich des Ob und Wie eines Gewerbemietvertrags entstehe. Sollte tatsächlich das Schriftformerfordernis durch eine völlige Formfreiheit ersetzt werden, wären sogar mündliche Verträge möglich – mit allen damit zusammenhängenden Unwägbarkeiten. In der Praxis dürfte aber zumindest die Textform (z.B. durch E-Mail) eingehalten werden. Rechtsunsicherheit würde aber sicher bei Erwerbern von Gewerbeimmobilien herrschen, die durch den Kauf in das bestehende Mietverhältnis als Vermieter eintreten. Diese müssten künftig darauf vertrauen, dass Sie beim Erwerb eines Objekts den Mietvertrag und all seine Änderungen und Anpassungen erhalten – einschließlich Mailverkehr und mündlicher Abreden.