Verfolgen Sie Ihren Weg zurück: HomeRechtsberatungErbrecht & Nachfolge Höfeordnung

Höfeordnung - das Erbrecht der Landwirtschaft

Die Erbfolge nach den Vorschriften des BGB führt regelmäßig zu einer Aufteilung des Nachlasses unter Miterben, Vermächtnisnehmern und gegebenenfalls Pflichtteilsberechtigten. Gesunde landwirtschaftliche Betriebe lassen sich so nicht über Generationen aufrecht erhalten. Die Regelungen des Landwirtschaftserbrechts, Anerbenrechts bzw. Höferechts - insbesondere die Nord-Westdeutsche Höfeordnung - modifizieren daher das Erbrecht, um den Erhalt überlebensfähiger Höfe in bäuerlichen Familien zu gewährleisten.