Der FC Bayern und die DFL widerstehen dem großen Geld

50+1 sei Dank

Geld schießt Tore. Aber ohne Millionen rollt der Ball auch weiter.

Veröffentlicht am: 04.07.2023
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Die Demokratie scheint zumindest im deutschen Fußball in einer guten Verfassung zu sein. Hierfür sprechen die jüngsten Meldungen, nach denen die Verantwortlichen offenbar auch auf Druck von Fans und Mitgliedern den Verlockungen der Millionen von Sponsoren und Investoren widerstanden haben.

Vertrag mit Quatar Airways nicht verlängert

Letzte Woche gab der FC Bayern München bekannt, dass das umstrittene Sponsoring mit Qatar Airways nicht verlängert wird. Offiziell war die Entscheidung einvernehmlich erfolgt. Man kann aber davon ausgehen, dass die Fan- und Mitgliederinitiativen des Clubs dabei eine wichtige Rolle spielten. Schon länger hatten Kritiker aus Kurve und Verein unter Hinweis auf die Menschenrechtssituation in Qatar auf eine Beendigung des Engagements gedrängt und das Thema auf die Tagesordnung der Hauptversammlung des Clubs gebracht.

Kein Investoren-Einstieg bei der DFL

Kurz zuvor hatten sich die DFL-Clubs gegen den Einstieg eines Investors ausgesprochen. Für das geplante Milliardenpaket gab es nicht die erforderliche Mehrheit. Damit ist eine lukrative Zentralvermarktung der Medienrecht und der Aufbau einer Streaming-Plattform erst einmal vom Tisch.

Auch hier waren es Fan-Proteste, die im Vorfeld der Abstimmung zum Ausdruck brachten, was die Basis im deutschen Fußball von den Plänen hielt.

50+1 lebt

Sowohl bei den Bayern als auch bei der DFL haben natürlich weder Fans noch Mitglieder, sondern letztlich die Verantwortlichen der Vereine bzw. ihrer auf Kapitalgesellschaften ausgegliederten Profi-Abteilungen die Entscheidungen herbeigeführt.

Diese Verantwortlichen leiten Ihre Macht aber nun mal nach wie vor von den Vereinsmitgliedern ab, die in den Mitgliederversammlungen die Weichen stellen und damit indirekt auch die Geschicke in den AGs, GmbHs und KGaAs mitbestimmen. Hierfür sorgt nach wie vor die umstrittene 50+1-Regelung, die sicherstellt, dass auch bei einem teilweisen oder vollständigen Verkauf von Anteilen, letztlich der Verein das Sagen behält.