Steuerhinterziehung des DFB bei WM 2006?

LG Frankfurt: 110.000 EUR Strafzahlung

In diesem Beitrag beleuchten wir, weshalb der DFB wegen Steuerhinterziehung im Rahmen der Fußball WM von 2006 zu einer Strafzahlung von 110.000 EUR verurteilt wurde.

Veröffentlicht am: 18.08.2025
Qualifikation: Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht & Steuerrecht
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Der Deutsche Fußballbund (DFB) wurde wegen Steuerhinterziehung im Rahmen der Fußball WM von 2006, die in Deutschland stattfand, zu einer Strafzahlung von 110.000 EUR verurteilt. Die zuständigen Richter des Landgerichts Frankfurt am Main übten rege Kritik am Verband (LG Frankfurt am Main, Az. 5/2 KLs 11/18 – 7550 s 242375). 

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft gegenüber dem DFB lautete Steuerhinterziehung in Höhe von knapp 2,7 Millionen EUR im Rahmen der „Sommermärchen“-Affäre um die deutsche Fußball-WM von 2006. Die Ermittlungsbehörde forderte ein Bußgeld in Höhe von 270.000 EUR.

6,7 Millionen Euro Zahlung an die FIFA

Im Mittelpunkt des Verfahrens stand eine Zahlung des DFB in Höhe von 6,7 Millionen EUR, die im April 2005 an den Weltverband FIFA gerichtet war. Von dort aus sei das Geld an ein Bankkonto des französischen Unternehmers Robert Louis-Dreyfus weitergeleitet worden, der im Jahr 2002 Franz Beckenbauer ein Darlehen in Höhe von zehn Millionen Schweizer Franken (das entspricht der gezahlten Euro-Summe des DFB) hatte zukommen lassen.

Der DFB tarnte durch die Zahlung an die FIFA die Darlehensrückzahlung als Betriebsausgabe im Rahmen der Fußballweltmeisterschaft, da die Geldsumme vor dem Vorwand einer geplanten WM-Eröffnungsgala geltend gemacht wurde, die kurzfristig wieder abgesagt worden sei.

Zunächst seien auch die früheren DFB-Spitzenfunktionäre Theo Zwanziger, Wolfgang Niersbach und Horst R. Schmidt angeklagt worden – alle Verfahren wurden jedoch gegen Geldauflage eingestellt.

Verurteilung zu Geldstrafe wegen Steuerhinterziehung

Der DFB wurde im Sommermärchen-Prozess schuldig gesprochen – so das Ergebnis nach scharfer Kritik durch das zuständige Gericht. Verurteilt wurde wegen Steuerhinterziehung gemäß § 370 Abs. 1 Nr. 1 Abgabenordnung (AO). Die Strafe für den Verband setzt sich aus zwei Geldbußen nach § 30 Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG) von 60.000 EUR und 70.000 EUR zusammen. 

Insgesamt wurde also eine Strafzahlung in Höhe von 130.000 EUR angeordnet – und nicht 270.000 EUR, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert wurde. Ein Teil dessen (20.000 EUR) wurde aufgrund rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung bereits erlassen. Allerdings hat der DFB on top auch noch die Verfahrenskosten zu tragen.

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DFB hätte 2015 noch Selbstanzeige stellen können

In der Urteilsbegründung heißt es, dass man zweifellos davon überzeugt sei, dass der DFB Steuerhinterziehung betrieben hat und diese von den Verantwortlichen billigend in Kauf genommen worden sei. 

Nur selten würde im Strafverfahren eine Verbandsgeldbuße angeordnet. Es wurde außerdem darauf hingewiesen, dass der DFB 2015 noch eine Selbstanzeige hätte stellen können – dann hätte die WM-Affäre nicht erst in einem 10 jährigen Strafverfahren aufgearbeitet werden müssen und es wären nicht so hohe Anwaltskosten produziert worden. Die Richter sprechen von Geldverschwendung, die durch eine Selbstanzeige hätte vermieden werden können. 

Den Grund dafür sehe die zuständige Richterin Distler darin, dass beim DFB keiner die persönlichen Konsequenzen des Handelns trüge, wodurch die „Verantwortung von den Verantwortlichen externalisiert“ würde.

Fußballbund hat Revision eingelegt

Außerdem wurde dem DFB massives Desinteresse an der Klärung der WM-Geschehnisse vorgeworfen, da weder während des Ermittlungsverfahrens noch während des Strafprozesses ein DFB-Vertreter am Verfahren teilgenommen habe.

Die Anwälte des Fußballverbands standen bis ans Ende des Prozesses für die Unschuld des DFB ein und leugneten, dass Steuerhinterziehung stattgefunden habe. Keineswegs läge beim Staat ein finanzieller Schaden vor – es seien vielmehr Zinsvorteile in Höhe von 650.000 EUR zu seinen Gunsten verbucht worden.

2017 hatte der DFB – in Folge des nachträglichen Entzuges der Gemeinnützigkeit für 2006 – knapp 22 Millionen EUR an Steuernachzahlungen erbringen müssen. Durch die jetzige Verurteilung wegen Steuerhinterziehung könne nicht mehr mit einer entsprechenden Steuerrückzahlung gerechnet werden.

Der DFB hat Revision gegen das Urteil eingelegt.

 

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