Ehe, Trennung und Scheidung der Hummels

Ein Promi-Leben aus rechtlicher Sicht

Bayern gegen Dortmund - das ewige Duell gab es jetzt auch im Scheidungsverfahren von Mats und Cathy Hummels. Es wurde verspätet angepfiffen und es sieht nach einem unspektakulären Unentschieden aus.

Veröffentlicht am: 21.12.2022
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Nicht im WM-Kader und mit der Borussia aktuell nur auf Platz 6 in der Liga. Möglicherweise war die Scheidung von Ehefrau Cathy noch eines der angenehmeren Events für Mats Hummels in 2022– auch wenn er den Scheidungstermin diese Woche fast verpasst hätte.

Heiraten ohne Ehevertrag – gefährlicher als die Abseitsfalle?

Mats und Cathy heirateten 2015 und hatten fast alles, was man für eine gute Ehe braucht, insbesondere einen gemeinsamen Sohn (2018) und ein Leben ohne finanzielle Einschränkungen. Nur der Ehevertrag fehlte. Das ist natürlich überhaupt kein Problem – allerdings nur, solange die Ehe hält. Denn der Ehevertrag regelt eigentlich nicht die Ehe, sondern die Scheidung bzw. die Scheidungsfolgen. Dazu gehören unter anderem der Zugewinnausgleich, der Versorgungsausgleich und etwaiger nachehelicher Unterhalt.

Geheimes Trennungsjahr?

Mit Mats Umzug nach Dortmund und Cathys Verbleib in München kam neben dem sportlichen Niedergang aber auch die Ehe unter die Räder. Es kam zur Trennung, vermutlich im Sommer 2021, wenn die Boulevardpresse richtig informiert war. Die Scheidung wurde dann wohl im Juli 2022 eingereicht. Es sieht also so aus, als hätte das Paar unmittelbar nach Ablauf des obligatorischen Trennungsjahres Nägel mit Köpfen gemacht. Dass die Trennung zunächst wohl verheimlicht wurde, spielt übrigens keine Rolle, wenn man dem Gericht dennoch glaubhaft darstellt, dass man seit einem Jahr getrennt von Tisch und Bett lebt. Das dürfte auch nicht schwerfallen, wenn das eine Bett in München und das andere in Dortmund steht.

Und auch beim Scheidungsverfahren selbst wurde Gas gegeben. Scheidungen können eine sehr langwierige Angelegenheit sein und nicht selten vergehen von der Stellung des Scheidungsantrags bis zum Beschluss mehrere Jahre. Dass der Scheidungstermin nun schon Mitte Dezember anstand, spricht jedenfalls dafür, dass sich der Fußballprofi und die Influencerin keinen Rosenkrieg um die Millionen geliefert haben. Der Fall zeigt, dass es ohne Ehevertrag zwar für eine Seite teuer und die andere lukrativ werden kann, dass man sich aber nicht zwangsläufig übermäßig streiten muss. Gut möglich, dass die Hummels auch bereits mit einer Trennungsvereinbarung bzw. Scheidungsfolgenvereinbarung schnell eine nachhaltige Regelung für die wichtigsten Themen gefunden hatten.

Der Scheidungstermin – notfalls auch ohne Mats?

Trotz Anwaltszwang im Scheidungsverfahren geht es ohne persönliche Mitwirkung der Ehegatten nicht. Im Scheidungstermin beim Familiengericht müssen beide nämlich persönlich erscheinen und werden entsprechend förmlich geladen. Es reicht also nicht, bloß seinen Anwalt als Vertreter zu schicken. Offenbar erschien Mats Hummels aber am Montag nicht pünktlich beim Amtsgericht München, was seine Noch-Ehefrau Cathy wie folgt auf Instagram kommentierte: „Waiting for @aussenrist15. Es gibt Termine, da sollte man lieber nicht zu spät kommen“.

Offenbar hat es dann doch noch geklappt mit dem Termin. Es kann aber natürlich sein, dass aufgrund einer Verspätung das Gericht den Termin platzen lässt. Das verhindert die Scheidung letztlich natürlich nicht.

Sorgerecht und Umgangsrecht für den gemeinsamen Sohn

Sehr gut möglich, dass sich die Scheidung der Hummels auch deshalb so geschmeidig darstellt, weil die beiden Rücksicht auf ihr gemeinsames Kind nehmen wollten. Schließlich wird der Nachwuchs schnell mal zur Waffe, um die eigenen Positionen hinsichtlich Immobilien und Aktiendeopt bei der Scheidung durchzudrücken.

Medienberichten zufolge teilen sich Mats und Cathy das Sorgerecht für den minderjährigen Sohn. Hinsichtlich des Umgangsrechts ist zu berücksichtigen, dass Cathy in München lebt, während sich Mats aufgrund seines Engagements beim BVB überwiegend in Dortmund herumtreibt . Ein klassisches „Wechselmodell“ stößt da schon mal an seine Grenzen oder kann gegebenenfalls sogar mit dem Kindeswohl unvereinbar sein.

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