Scheidung - Ratgeber & Beratung

Scheidungsanwälte für Scheidungsrecht - für vermögende Privatpersonen und Unternehmer

Auch wenn die Ehe auf Lebenszeit angelegt ist, wird sie doch in vielen Fällen vorzeitig durch Scheidung beendet. Neben dem oft hohen emotionalen Aufwand werfen Scheidungen eine Vielzahl komplexer Rechtsfragen auf. Diese Betreffen sowohl das Vermögen (Zugewinn, Versorgungsausgleich, Unterhalt) als auch gemeinsame Kinder (Sorgerecht, Umgangsrecht). Unsere Fachanwälte für Familienrecht und Scheidungsexperten geben Ihnen in diesem Ratgeber einen Überblick über die wichtigsten Aspekte des Scheidungsrecht.

Anwaltliche Leistungen im Scheidungsrecht

Unsere Scheidungsanwälte, Fachanwälte für Familienrecht und Steuerberater stehen Ihnen an unseren Standorten in Hamburg, Berlin und München im Falle einer Scheidung bei allen auftretenden Fragen und Problemen zur Verfügung und vertreten Ihre Interessen gerichtlich und außergerichtlich.

Befindet sich im Vermögen der Ehegatten Betriebsvermögen, also eine Firma/Unternehmen oder eine Beteiligung an einer Gesellschaft, finden Sie weitere Informationen hier: Scheidung bei Firma/Unternehmen. In diesen Konstellationen ist nicht nur ein guter Scheidungsanwalt gefragt, sondern insbesondere auch wirtschaftsrechtliche und steuerliche Kompetenz zwingend erforderlich.

Für eine unverbindliche Mandatsanfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite.

1. Voraussetzungen der Scheidung

Während das Ob und Wenn der Eheschließung in den Händen des Ehepaares liegt, bedarf es für die Beendigung der Ehe durch Scheidung eines gerichtlichen Beschlusses (Scheidungsbeschluss). Voraussetzungen für diese Entscheidung des Gerichts sind:

  1. Scheidungsantrag durch einen Rechtsanwalt
  2. Scheitern der Ehe (§ 1565 Absatz 2 BGB)

Der Scheidungsantrag muss ordnungsgemäß beim Familiengericht gestellt werden. Hier besteht Anwaltszwang. Allerdings reicht bei der einvernehmlichen Scheidung, wenn nur ein Ehegatte anwaltlich vertreten ist.

Die Ehe gilt als gescheitert, wenn die Eheleute seit einer bestimten Zeit in Trennung leben. Erfolgt die Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen, reicht die Einhaltung eines Trennungsjahres. Will nur ein Ehegatte die Scheidung, der andere aber nicht, kann die Ehe erst nach drei Jahren Trennung geschieden werden. In besonderren (Härte-)Fällen kann die Scheidung gegebenenfalls auch schon vor Ablauff des Trennungsjahres geschieden werden.

§ 1565 BGB - Scheitern der Ehe

(1) Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Die Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen.

(2) Leben die Ehegatten noch nicht ein Jahr getrennt, so kann die Ehe nur geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde.

2. Rechtsfolgen der Scheidung

Kaum ein Lebnsereignis hat weitreichendere Folgen als eine Scheidung. Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Scheidungsfolgen:

  • Zugewinnausgleich: Der Ehegatte, der während der Ehe mehr Vermögen hinzugewonnen hat als der andere, schuldet einen Zugewinnausgleich.
  • Versorgungsausgleich: Auch bei der Altersvorsorge kommt es zu einem Ausgleich, der beide Ehegatten nach der Scheidung gleichstellt.
  • Unterhalt: Nachehelicher Unterhalt wird geschuldet, wenn einer der Ex-Gatten "bedürftig" und der andere "leistungsfähig" ist.
  • Erbrecht: Mit der Scheidung verliert der Partner in der Regel seine Stellung als gesetzlicher oder testamentarischer Erbe.
  • Kinder: Hinsichtlich gemeinsamer Kinder gelten die Bestimmungen des Sorgerechts und Umgangsrechts.
  • Name: Geschiedene Ehegatten können aufgrund der Scheidung gegebenenfalls Ihren Nachnamen ändern.

3. Ablauf und Kosten des Scheidungsverfahrens

Nachfolgend geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über den Ablauf eines typischen Scheidungsverfahrens aus Sicht desjenigen, der den Scheidungsantrag stellen möchte. Hat der andere Ehegatte bereits Scheidungsantrag gestellt, setzt die Beratung entsprechend zu diesem späteren Zeitpunkt an.

  1. Unverbindliche und kostenlose Kontaktaufnahme per Telefon oder Email mit uns zur Klärung erster Fragen
  2. Erstberatung zum Pauschalpreis oder nach Zeitaufwand zur Klärung strategischer und rechtlicher Fragen im Zusammenhang mit der Scheidung sowie Einschätzung zur Vergütung (gesetzliche Gebühr, Zeithonorar oder Festpreis möglich)
  3. Klärung des Sachverhalts, insbesondere der ehelichen Verhältnisse (Trennungsjahr, Kinder etc.) und wirtschaftlichen Verhältnisse im Hinblick auf Unterhalt, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich, einschließlich Durchsicht und Prüfung der relevanten Unterlagen wie z.B. Heiratsurkunde, Ehevertrag, Gesellschaftsverträge, Testamente etc.
  4. Bestimmung der Strategie: Prüfung der Möglichkeit einer einvernehmlichen unstreitigen Scheidung sowie Festlegung der wirtschaftlichen und sonstigen Ziele des Scheidungsverfahrens
  5. Das Scheidungsverfahren selbst beginnt mit der Stellung eines Scheidungsantrags, bei dem anwaltliche Vertretung vorgeschrieben ist. Bei der streitigen Scheidung werden vom Scheidungsanwalt dann regelmäßig gesonderte Anträge zum Beispiel zum Unterhalt, zum Zugewinnausgleich oder zum Sorgerecht gestellt. Zum Abschluss kommt die Scheidung durch den Scheidungsbeschluss.

Ausführliche Informationen zum Scheidungsverfahren, zum Ablauf und den Kosten der Scheidung, sowie zu taktischen und strategischen Fragen zu einer erfolgreichen Scheidung finden Sie hier: Scheidungsverfahren

Zum Scheidungstermin kommt es erst, wenn der Richter am zuständigen Familiengericht die Scheidung als entscheidungsreif befindet. Hierfür müssen insbesondere bestimmte Auskünfte der Ehegatten vorliegen und streitige Argumente von den Rechtsanwälten hinreichend ausgetauscht worden sein.

4. Die Scheidungsfolgenvereinbarung

Die Scheidungsfolgen müssen nicht zwingend von einem Gericht geregelt werden. Die Parteien haben die Möglichkeit, sich vertraglich über Punkte wie den Zugewinnausgleich oder den Unterhalt zu einigen.

Eine solche Scheidungsfolgenvereinbarung hat regelmäßig eine größere Akzeptanz und verkürzt auch die Dauer der Scheidung. Wie auch der Ehevertrag und die Trennungsvereinbarung muss die Scheidungsfolgenvereinbarung notariell beurkundet werden. Insbesondere sind mündliche Abreden unwirksam.

Einen füt Sie "guten" Scheidungsvertrag können Sie nur schließen, wenn Sie die Rechtslage und Ihre Erfolgsaussichten im Falle einer gerichtlichen Entscheidung hinreichend kennen.

Scheidungsfolgenvereinbarung Unsere Themenseite zur vertraglichen Regelung der Scheidungsfolgen

5. Fallgruppen und Sonderformen der Scheidung

Einige Scheidungen folgen besonderen Spielregeln, für andere ist Spezialwissen erforderlich. Die Bandbreite reicht von der recht einfach gelagerten einvernehmlichen Scheidung bis hin zu Scheidungen mit Betriebsvermögen oder Bezug zum Ausland. Aufgrund unserer Expertise nicht nur im Scheidungsrecht, sondern auch im Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht und unserer internationalen Ausrichtung, können wir Sie auch in komplexen Konstellationen gut beraten und vertreten.

6. Was ein guter Scheidungsanwalt leisten muss

Ein guter Scheidungsanwalt zeichnet sich durch eine Vielzahl von Fähigkeiten und Qualifikationen aus. Da sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie die Rechtsprechung im Familienrecht laufend ändern, muss sich der Anwalt bzw. die Anwältin in diesem Gebiet laufend fortbilden und aktuelle Entwicklungen verfolgen. Neben den familienrechtlichen Kenntnissen muss ein guter Scheidungsanwalt darüber hinaus ein Gespür für das jeweilige familiäre Gefüge und die sozialen Interaktionen der Betroffenen haben. Nur die Kombination aus Fachkompetenz, Erfahrung und Menschenkenntnis ermöglicht es dem Scheidungsanwalt, eine erfolgreiche Strategie zu verfolgen. Eine weitere wichtige Anforderung an den Rechtsanwalt ist es, dafür zu sorgen, dass auch sein Mandant bzw. seine Mandantin im komplexen Scheidungsverfahren den Überblick behält, damit Anwalt und Mandant gemeinsam an einer zielführenden Taktik mitwirken können.

Die Frage, welches Honorarmodell für Sie passend ist, werden wir frühzeitig mit Ihnen besprechen. Kontaktieren Sie einfach eines unserer Büros und sprechen Sie mit einem unserer Scheidungsanwälte bzw. Fachanwälte für Familienrecht.

7. FAQ Scheidung & Scheidungsrecht

Schnelle Antworten auf häufige Fragen

Wann kann man sich scheiden lassen?

Ein Scheidungsantrag ist erfolgreich, wenn die Ehe gescheitert ist. Wollen beide sich scheiden lassen, reicht ein Trennungsjahr, wehrt sich ein Ehegatte gegen die Scheidung, bedarf es einer dreijährigen Trennung.

Braucht man für eine Scheidung einen Anwalt?

Bei der Scheidung besteht Anwaltszwang, so dass der Scheidungsantrag durch einen Rechtsanwalt gestellt werden muss. Bei der einvernehmlichen Scheidung ist ein Anwalt ausreichend.

Wie hoch ist die Scheidungsrate in Deutschland?

Im Jahr 202 lag die Scheidungsquote bei 38,52 Prozent (Quelle: Statista). Geschieden wurden 143.801 Ehen.

Was kostet eine Scheidung?

Die Kosten einer Scheidung setzen sich zunächst aus den Gerichtsgebühren und die Anwaltshonorare für das Scheidungsverfahren zusammen. Die tatsächlichen Kosten der Scheidung beziffern sich jedoch danach, wie Sie Ihre Interessen bei den Punkten Zugewinnausgleich, Unterhalt, Versorgungsausgleich etc. durchsetzen.

Welches Gericht ist für die Scheidung zuständig?

Das Scheidungsverfahren findet bei einem Familiengericht statt. Dies ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Welches Gericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach § 122 FamFG.

Wo findet man Ratgeber zum Thema Scheidung?

Kostenpflichtige Ratgeber zum Thema Scheidung publiziert die Stiftung Warentest. Kostenlose Informationen enthält der Ratgeber "Das Eherecht" des Bundesministeriums der Justiz.

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