Unternehmer zieht es nach Deutschland

Arbeitsvisum & Blue Card

Veröffentlicht am: 02.01.2017
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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2016 wird für viele Unternehmen als ein bedeutendes Jahr in Erinnerung bleiben. Sowohl der britische Ausstieg aus der Europäischen Union (Brexit) als auch wirtschaftliche und politische Entwicklungen  im Nahen Osten und den ehemaligen Sowjetstaaten zwingen viele Unternehmer dazu, ihre Position am europäischen und  internationalen Markt neu auszurichten.

Als Konsequenz erwartet das Bundesfinanzministerium im Frühjahr 2017 einen vermehrten Zuzug von ausländischen Unternehmen nach Deutschland, worauf sich deutsche Großstädte in Zukunft noch besser ausrichten wollen.

Warum gerade Deutschland?

Das Bundesfinanzministerium verkündete jüngst, dass vermehrt Anfragen von Investoren eingehen, die ihren Firmensitz nach Kontinentaleuropa verlagern wollen. Warum gerade Deutschland im Visier vieler ausländischer Unternehmer ist, hat viele Gründe. Für ausländische Unternehmen, die sich vermehrt im europäischen Binnenmarkt positionieren wollen, bietet Deutschland, als größte Volkswirtschaft Europas, die besten Voraussetzungen. Unter anderem sind günstige steuerrechtliche Voraussetzungen geschaffen worden, um inbesondere ausländische Unternehmen in Deutschland in eine günstige Marktposition zu versetzen. Wohn- und Gewerbeflächen in deutschen Großstädten sind noch immer günstiger als in den meisten anderen vergleichbaren europäischen Großstädten. Infrastruktur und Arbeitskräfte in Deutschland befinden sich auf einem hohen Niveau. Zudem zählt Deutschland weiter zu den technologisch fortschrittlichsten Ländern der Welt.

Für ausländische Unternehmen gewährleistet ein deutscher Firmenstandort damit eine bestmögliche Positionierung am europäischen Markt. Deutsche Großstädte stellen sich auf einen vermehrten Zuwachs ein. Die Hürden der Immigration für ausländische Unternehmen werden weiter gesenkt; Aufenthaltstitel sollen noch schneller ausgestellt werden, denn deutsche Städte können von neu geschaffenen Arbeitsplätzen und Unternehmensstandorten nur profitieren.

Aufenthaltstitel als Voraussetzung für Standortwechsel

Das deutsche Aufenthaltsgesetz regelt die Voraussetzungen, unter denen ausländische Unternehmen in Deutschland wirtschaftlich tätig werden können. Das Hauptaugenmerk liegt bei der Überprüfung der Finanzierung eines Projektes. Das jeweils zuständige Bundesland möchte sicherstellen, dass es selbst kein Kostenrisiko tragen muss. Daher ist die Tragfähigkeit der Geschäftsidee, die unternehmerische Erfahrung und der eigene Kapitaleinsatz von großer Bedeutung.

Zudem werden die Auswirkungen des Projekts auf die regionale Beschäftigungs- und Ausbildungssituation beleuchtet. Positiv bewertet wird ein Mehrwert für inländische Innovation, Forschung und Entwicklung. Die Prüfung erfolgt in Zusammenarbeit mit den zuständigen Gewerbebehörden, der Industrie- und Handelskammern sowie den Handwerkskammern. Nach erfolgreichem Abschluss des Prüfungsverfahrens erhält ein Unternehmer zunächst für drei Jahre eine Aufenthaltserlaubnis. Nach wirtschaftlichem Erfolg kommt es zu einer Umwandlung in eine unbefristete Niederlassungserlaubnis.

Ansiedelung ausländischer Arbeitnehmer

Eine der bekanntesten Formen der Integration für ausländische Arbeitnehmer ist die sogenannte „Blue-Card“. Voraussetzung dafür ist ein deutscher oder ein in Deutschland anerkannter ausländischer Hochschulabschluss und ein Arbeitsvertrag mit einem Bruttojahresgehalt von mindestens EUR 48.400,00 (Stand 2016). In einigen Bereichen, in denen die Nachfrage nach Fachkräften in Deutschland besonders hoch ist, reicht auch ein geringeres Bruttojahreseinkommen aus.

Die Blue-Card ist nach erfolgreichem Genehmigungsverfahren zunächst für vier Jahre oder aber für die Dauer des Arbeitsvertrages gültig. Allerdings können Inhaber einer Blue-Card bereits nach 33 Monaten eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung beantragen.

Bewerbung um Blue-Card ist im unternehmerischen Interesse

Auch für Unternehmen selbst ist die Bewerbung um eine Blue-Card von Bedeutung, denn dadurch werden  Genehmigungsverfahren erleichtert und beschleunigt. Grundsätzich wird geprüft, ob es notwendig ist, dass ausländischen Arbeitsnehmern eine Arbeitserlaubnis in Deutschland erteilt wird, oder ob die geplante Tätigkeit nicht auch von inländischen Arbeitnehmern ausgeführt werden kann. Eine solche Prüfung entfällt aber, wenn sich der ausländische Arbeitnehmer bereits für die Erteilung einer Blue-Card beworben hat.

Für Unternehmen wird es so einfacher, ausländische Mitarbeiter an den neuen Standort in Deutschland zu integrieren. Derzeit wird in Regierungskreisen über eine Senkung der Zugangsvoraussetzungen für ausländische Arbeitnehmer diskutiert.

Positive Aussichten im kommenden Jahr

Für Unternehmer bedeuteten die vergangenen Monate viel Veränderungen im europäischen und internationalen Wirtschafts- und Finanzmarkt. Bisherige Ordnungen und Positionen könnten sich in der Zukunft grundlegend ändern. Die derzeitigen Entwicklungen lassen darauf schließen, dass viele von diesen Veränderungen profitieren werden. Diese Chance gilt es jetzt zu ergreifen.